Sonntag, 19. Juni 2022
Der 14. Senat
L S G
L 14 AL 33/22



Per Telefax



Berlin, 19.6.2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN HOFFMANN UND KERNCHEN SOWIE RICHTER HÖKENDORF

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

ANTRAG AUF 6000 EURO MONATLICH AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE DREI RICHTER ALS SCHMERZENSGELD FÜR JAHRELANGE UNTERBLIEBENE HILFE BGH ZR III 71/17 VOM 7.9.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß festgestellt wird, daß das Urteil nichtig ist, da nicht vorher über meine Beschwerden entschieden wurde. Es ist ein NULLUM und aufzuheben.

Es ist klar gelogen, wenn der Senat behauptet, er könne ?ausnahmsweise? in eigenen Geschäften entscheiden. Dies ist beim SG Berlin und dem LSG schon keine Ausnahme, sondern die Regel. Auch ist der Umgang mit Befangenheitsanträgen in der ZPO klar geregelt. Es gibt kein Parlamentsgesetz, das eine Abweichung von dieser Regel erlaubt. Damit ist klar, daß diese Richter keine gesetzlichen Richter sind.

Da die Richter, vermutlich aufgrund intellektueller Defizite, den Termin nicht vorbereitet haben und überdies trotz meines Antrages vom z.B. 25.5.2022 nicht geladen haben. Damit ist klar, daß diese Richter unter Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung von Anfang an für die Exekutive urteilen wollten.

SOLCHE RICHTER HABEN IN EINEM RECHTSSTAAT KEINE EXISTENZBERECHTIGUNG.

Die Rechts- und Sachlage ist klar und einfach. Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht. Ein Verstoß gegen Art. 2 GG. Nach Art. 25 GG greift hier internationales Recht:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Demnach hätte mir unverzüglich, also allemal in 2008, durch den Staat und seinen Organen geholfen werden müssen. Wieso hält sich in diesem Staat niemand an Gesetz und Recht, Art. 20III GG?

Daher fordere ich eine unverzügliche Zahlung von zumindest 800.000 Euro zu Milderung meiner Leiden.

Die 8.000 Euro Persönliches Budget zur Teilhabe am Leben seit dem 20.2.2008 sind längst anerkannt, § 18 SGB IX ? auch in Verbindung mit §§ 13ff SGB I.

ES GESCHEHE RECHT ? SELBST IN BRANDENBURG

Viele Grüße



Horst Murken

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Samstag, 18. Juni 2022
13. Senat
L S G
L 13 SB 88/22


Per Telefax



Berlin, 18. Jun. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DR KÄRCHER DR LEMKE UND DIEFENBACH

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

ANTRAG AUF EIN SCHMERZENSGELD WEGER JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017 IN HÖHE VON 6000 EURO MONATLICH



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Antrag, daß festgestellt wird, daß es keine zutreffenden Gründe in der Entscheidung des SG gibt, da die Richterin schon nicht verstanden hat, was mein Begehr ist.

Meine Rechtsgrundlage ist aber u.a. dieses Dokument: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

In einem Rechtsstaat hätte mir also schon in 2008 geholfen werden müssen.

Auch hatte ich mit 23.2.2022 die Beklagten benannt. Wieso Richter beim LSG dies nicht verstehen, ist mir klar. Es fehlt an Intelligenz.

Und natürlich werde ich durch die Gerichtsbescheide in meinen Rechten verletzt, denn man hätte mir schon in 2008 helfen müssen.

Gemäß Art. 25 GG geht das internationale Recht dem nationalen Recht vor, was diese Richter ebenfalls nicht verstehen.

Die Richter begehen also üble Rechtsbeugung, wenn die sich nicht mal an die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, 1 BvR 569/05, halten und mir weiterhin jede Hilfe verweigern.

Viele Grüße



Horst Murken

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13. Senat
L S G
L 13 VG 28/12 B ER



Per Telefax



Berlin, 18. Jun. 2022



E I L T
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RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DR KÄRCHER DR LEMKE UND DIEFENBACH

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

ANTRAG AUF EIN SCHMERZENSGELD WEGER JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017 IN HÖHE VON 6000 EURO MONATLICH



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Antrag, daß festgestellt wird, daß es keine zutreffenden Gründe in der Entscheidung des SG gibt, da die Richterin schon nicht verstanden hat, was mein Begehr ist und das OEG rechtswidrig als Grundlage meiner Klage genannt hat.

Meine Rechtsgrundlage ist aber u.a. dieses Dokument: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

In einem Rechtsstaat hätte mir also schon in 2008 geholfen werden müssen.

Und natürlich spielt das ?Zeitmoment? eine Rolle, da ich schon seit über vierzehn Jahren um meine Grund- und Menschenrechte gebracht werde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, daß mehr als vier Jahre unzulässig seien.

In 2010 wurde Deutschland in mehreren Fällen vom EuGH verurteilt, weil Verfahren zu lange liegen blieben, also über sieben Jahre. Danach wurde dann das Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren erlassen.

Die Richter begehen also üble Rechtsbeugung, wenn die sich nicht mal an die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, 1 BvR 569/05 halten und mir weiterhin jede Hilfe verweigern.

Viele Grüße



Horst Murken

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Donnerstag, 16. Juni 2022
9. senat
L S G
L 9 AS 526/22 B ER



Per Telefax



Berlin, 16. Jun. 2022




E I L T

ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTERIN ARMBRUSTER SOWIE DIE RICHTER BRINKHOFF UND HUTSCHENREUTHER


ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich staune immer wieder über die geringen intellektuellen Fähigkeiten von Richter, obgleich wir am FB 10 darauf schon 1978/79 hingewiesen wurden, denn es gab damals einen Intelligenztest unter Studenten im Hauptstudium. Die einzigen, die unter 100 lagen, waren die Juristen.

Selbst vierzehn Jahre nach dem widerrechtlichen Angriff auf mich, erkennen diese Richter nicht, daß mir endlich geholfen werden muß, obgleich internationale Abkommen unverzügliche Hilfe des Staates vorschreiben:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Daß der Angriff auf mich widerrechtlich war, wurde vom SG, 44. Kammer, dem Landgericht und dem Kammergericht bestätigt. Diese Richter verstoßen also gegen einfaches Recht, Grund- und Menschenrecht und das Völkerrecht ? und dies vermutlich vorsätzlich.

Die Behauptung, ich hätte gegen weitere Sozialleistungsträger eigene Eilanträge gestellt, ist klar gelogen, siehe meinen Eilantrag vom 5.5.2022. Daher hätten die beigeladen werden müssen, da die mir gemeinschaftlich helfen müßten, § 17 SGB I.

Auch geht es in der Tat nicht um Teilhabe am Arbeitsleben, sondern um TEILHABE AM LEBEN.

Und damit geht es auch um die Zukunft, was diese drei Richter auch nicht verstanden haben.

Auch geht es nicht um eine gegenwärtige Notlage, sondern darum, daß kriminelle Behörden und Gerichte mir die seit 2008 zustehenden Mittel verweigern. Dies muß endlich beendet werden.

Sofern mir nicht spätestens im Juli 2022 geholfen wird, mache ich gegen diese drei Richter ein Schmerzensgeld wegen jahrelanger unterlassener Hilfe seit dem 20.2.2008 von 6.000 Euro im Monat geltend.

Viele Grüße


Horst Murken

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