Samstag, 18. Juni 2022
13. Senat
L S G
L 13 SB 88/22


Per Telefax



Berlin, 18. Jun. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DR KÄRCHER DR LEMKE UND DIEFENBACH

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

ANTRAG AUF EIN SCHMERZENSGELD WEGER JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017 IN HÖHE VON 6000 EURO MONATLICH



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Antrag, daß festgestellt wird, daß es keine zutreffenden Gründe in der Entscheidung des SG gibt, da die Richterin schon nicht verstanden hat, was mein Begehr ist.

Meine Rechtsgrundlage ist aber u.a. dieses Dokument: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

In einem Rechtsstaat hätte mir also schon in 2008 geholfen werden müssen.

Auch hatte ich mit 23.2.2022 die Beklagten benannt. Wieso Richter beim LSG dies nicht verstehen, ist mir klar. Es fehlt an Intelligenz.

Und natürlich werde ich durch die Gerichtsbescheide in meinen Rechten verletzt, denn man hätte mir schon in 2008 helfen müssen.

Gemäß Art. 25 GG geht das internationale Recht dem nationalen Recht vor, was diese Richter ebenfalls nicht verstehen.

Die Richter begehen also üble Rechtsbeugung, wenn die sich nicht mal an die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, 1 BvR 569/05, halten und mir weiterhin jede Hilfe verweigern.

Viele Grüße



Horst Murken

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