Samstag, 18. Juni 2022
13. Senat
L S G
L 13 VG 28/12 B ER



Per Telefax



Berlin, 18. Jun. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DR KÄRCHER DR LEMKE UND DIEFENBACH

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

ANTRAG AUF EIN SCHMERZENSGELD WEGER JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017 IN HÖHE VON 6000 EURO MONATLICH



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Antrag, daß festgestellt wird, daß es keine zutreffenden Gründe in der Entscheidung des SG gibt, da die Richterin schon nicht verstanden hat, was mein Begehr ist und das OEG rechtswidrig als Grundlage meiner Klage genannt hat.

Meine Rechtsgrundlage ist aber u.a. dieses Dokument: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

In einem Rechtsstaat hätte mir also schon in 2008 geholfen werden müssen.

Und natürlich spielt das ?Zeitmoment? eine Rolle, da ich schon seit über vierzehn Jahren um meine Grund- und Menschenrechte gebracht werde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, daß mehr als vier Jahre unzulässig seien.

In 2010 wurde Deutschland in mehreren Fällen vom EuGH verurteilt, weil Verfahren zu lange liegen blieben, also über sieben Jahre. Danach wurde dann das Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren erlassen.

Die Richter begehen also üble Rechtsbeugung, wenn die sich nicht mal an die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, 1 BvR 569/05 halten und mir weiterhin jede Hilfe verweigern.

Viele Grüße



Horst Murken

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