Samstag, 3. September 2022
25. senat
L S G
L 25 AS 1083/21



Per Telefax



Berlin, 3. September 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
ERINNERRUNG UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL

KLAGE GEGEN DIE RICHTERINNEN ERNST THIEME UND DEN RICHTER PERL AUF 9000 EURO SEIT DEM 20.2.2008 WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE UND RECHTSBEUGUNG ZU MEINEN LASTEN



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich von Polizisten angegriffen und zum Krüppel gemacht, was einen klaren Verstoß gegen Art. 2 GG bedeutet.

Aufgrund von Art. 25 GG gilt internationales Recht:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.


Das Dokument der UN-Menschenrechtskommission befindet sich in der Anlage, bitte gründlich lesen.

Die erste Instanz darf mir nicht genommen werden, LSG BaWü, L 6 U 3907/10. Zumal die Richterin Willkomm nicht meine gesetzliche Richterin ist, viele Beschwerden, wie auch Befangenheitsanträge, meinerseits gegen diese Richterin offen sind.

Natürlich hätten alle sechs Beklagten geladen gehört, denn diese sind gemeinschaftlich für mein Persönliches Budget sowie weitere Leistungen zuständig, § 17 SGB I:
§ 17 Ausführung der Sozialleistungen

§ 17 hat 3 frühere Fassungen und wird in 12 Vorschriften zitiert

(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß

1.
jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,
2.
die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen,
3.
der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke und

Die Rechtsbeugung der Richter beim SG und LSG, die mir seit Jahren die mir zustehenden Leistungen verweigern, sind enorm und unverzüglich zu ahnden.

Und natürlich stehen mir Versäumnisurteile zu, denn der 3. Und der 30. Senat, sowie der 4. Senat beim BSG haben auch welche gegen mich erlassen. Auch darf vom Gericht nicht zugelassen werden, daß sich eine Partei der Wahrheitspflicht entzieht, in dem sie nicht erscheint.

Es darf nicht reichen, daß Behörden den Antrag stellen, die Klage abzuweisen und den Rest übernehmen Richter.

Ich stelle also den Antrag, daß das ohnehin nicht unterschriebene Urteil für nichtig ? also als NULLUM -erkannt wird und aufgehoben werden muß. Ferner stelle ich den Antrag auf eine Soforthilfe von zumindest 200.000 EURO.

Viele Grüße



Horst Murken

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