Sonntag, 19. Juni 2022
Der 14. Senat
L S G
L 14 AL 33/22



Per Telefax



Berlin, 19.6.2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN HOFFMANN UND KERNCHEN SOWIE RICHTER HÖKENDORF

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

ANTRAG AUF 6000 EURO MONATLICH AB DEM 20.2.2008 GEGEN DIESE DREI RICHTER ALS SCHMERZENSGELD FÜR JAHRELANGE UNTERBLIEBENE HILFE BGH ZR III 71/17 VOM 7.9.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß festgestellt wird, daß das Urteil nichtig ist, da nicht vorher über meine Beschwerden entschieden wurde. Es ist ein NULLUM und aufzuheben.

Es ist klar gelogen, wenn der Senat behauptet, er könne ?ausnahmsweise? in eigenen Geschäften entscheiden. Dies ist beim SG Berlin und dem LSG schon keine Ausnahme, sondern die Regel. Auch ist der Umgang mit Befangenheitsanträgen in der ZPO klar geregelt. Es gibt kein Parlamentsgesetz, das eine Abweichung von dieser Regel erlaubt. Damit ist klar, daß diese Richter keine gesetzlichen Richter sind.

Da die Richter, vermutlich aufgrund intellektueller Defizite, den Termin nicht vorbereitet haben und überdies trotz meines Antrages vom z.B. 25.5.2022 nicht geladen haben. Damit ist klar, daß diese Richter unter Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung von Anfang an für die Exekutive urteilen wollten.

SOLCHE RICHTER HABEN IN EINEM RECHTSSTAAT KEINE EXISTENZBERECHTIGUNG.

Die Rechts- und Sachlage ist klar und einfach. Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht. Ein Verstoß gegen Art. 2 GG. Nach Art. 25 GG greift hier internationales Recht:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Demnach hätte mir unverzüglich, also allemal in 2008, durch den Staat und seinen Organen geholfen werden müssen. Wieso hält sich in diesem Staat niemand an Gesetz und Recht, Art. 20III GG?

Daher fordere ich eine unverzügliche Zahlung von zumindest 800.000 Euro zu Milderung meiner Leiden.

Die 8.000 Euro Persönliches Budget zur Teilhabe am Leben seit dem 20.2.2008 sind längst anerkannt, § 18 SGB IX ? auch in Verbindung mit §§ 13ff SGB I.

ES GESCHEHE RECHT ? SELBST IN BRANDENBURG

Viele Grüße



Horst Murken

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