Montag, 2. Mai 2022
Termin am 15.6. beim LSG
kasparhauser, 06:39h
L S G
L 25 AS 1083/21
Per Telefax
Berlin, 2. Mai 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DES SENATS UND DER GERICHTSPRÄSIDENTIN SCHUDOMA
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist evident, daß die Berufsrichter beim LSG Rechtsbeugung begehen wollen, denn entgegen ihrer Amtspflichten bereiten sie den Termin nicht vor, § 139 SGG und §§ 103 iVm 106 SGG.
So sind immer noch nicht alle Leistungsträger aus dem SGB IX gehört und beigeladen worden, obgleich ich dies schon mit meiner Klage vom 28.3.2021 gefordert hatte
Insofern verweise ich auch schon auf meine vorherigen Schreiben, die ohne Antwort blieben.
Auf BSG B 8 SO 38/18 B vom 6.12.2018 verweise ich.
Viele Grüße
Horst Murken
L 25 AS 1083/21
Per Telefax
Berlin, 2. Mai 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DES SENATS UND DER GERICHTSPRÄSIDENTIN SCHUDOMA
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist evident, daß die Berufsrichter beim LSG Rechtsbeugung begehen wollen, denn entgegen ihrer Amtspflichten bereiten sie den Termin nicht vor, § 139 SGG und §§ 103 iVm 106 SGG.
So sind immer noch nicht alle Leistungsträger aus dem SGB IX gehört und beigeladen worden, obgleich ich dies schon mit meiner Klage vom 28.3.2021 gefordert hatte
Insofern verweise ich auch schon auf meine vorherigen Schreiben, die ohne Antwort blieben.
Auf BSG B 8 SO 38/18 B vom 6.12.2018 verweise ich.
Viele Grüße
Horst Murken
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