Samstag, 7. Mai 2022
Wieso haben wir keinen Rechtsstaat?
L S G
L 27 AS 359/22 B ER



Per Telefax


Berlin, 6. Mai 2022


E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER DR KÄRCHER DIEFENBACH UND DR LEMKE

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN



Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Richter verkennen in bösartiger Absicht, Milgram-Experimente, daß schon der Beschluss der Frau Willkomm rechtswidrig war.

Es liefen und laufen mehrere Beschwerden alleine von meiner Seite gegen diese Richterin, die immer noch nicht beantwortet sind.

Daher hätte das Verfahren in einem Rechtsstaat an das SG zurückverwiesen werden müssen, § 159 SGG.

Diese drei Richter geben klar zu verstehen, daß sie keine Ahnung vom Rechtsstaat haben, denn Leistungen sind im Voraus zu erbringen: § 41
Fälligkeit
Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig.
Wieviel wichtiger ist dann also, daß endlich mit Verspätung geleistet wird?

Ich verlange von diesen Richtern, der Justizbeschäftigten und der Gerichtspräsidentin ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro pro Monat, also 200 Euro pro Tag, für jahrelange unterlassene Hilfeleistung, BGH III ZR 71/17 vom 7.9. 2017.

Es gilt das Verursacherprinzip. Wer anderen Schäden zufügt, muß dafür haften.

Viele Grüße



Horst Murken

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