Donnerstag, 12. Mai 2022
Termint 15.6.2022 beim LSG, 9 Uhr
L S G
L 25 AS 1083/21



Per Telefax


Berlin, 12. Mai 2022




E I L T


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle hiermit den Antrag nach § 5 SGG, daß die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Richter des Strafgerichts am Amtsgericht Rechts- und Amtshilfe leisten.

Es sind alle sechs Beklagten vorzuladen. Möglichst deren Leiter, wenn die sich nicht rechtmäßig vertreten lassen.

Geschieht dies nicht rechtmäßig, muß § 331 ZPO gelten und mir alles zugestanden werden, war ich beantragt habe und beanspruche. Hierzu verweise ich nochmal auf BSG B 8 SO 38/18 B.

Die Richter der Sozialgesetzgerichte haben meistbegünstigend im Sinne der Bürger zu entscheiden.

Ich verweise auf Art. 41 und 47 der GRCh.

Viele Grüße


Horst Murken

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