Freitag, 1. Juli 2022
3. Senat, auch blöd
L S G
L 3 AS 423/22 B ER



Per Telefax


Berlin, 1. Juli 2022



E I L T

ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER BEYLER DR DRAPPATZ UND DIE RICHTERIN HEINRICH-REICHOW

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe diesen Richtern vor, gegen meine Rechte zu verstoßen. Die berufen sich einfach auf eine völlig absurde Entscheidung des SG und entgegen der Entscheidung des BVerfGs nennen die nicht mal die Punkte, die sie für richtig halten.

§ 39 SGB XII ist eindeutig. Es hätte niemals ein Kopfteilprinzip auf uns angewandt werden dürfen. Es fehlt auch jede Rechtsgrundlage.

Daher verklage ich diese drei Richter hiermit zu einem Schmerzensgeld von 6.000 Euro je Monat ab dem 1.1.2009 wegen jahrelanger unterlassener Hilfe, BGH III ZR 71/17 vom 7,9,2017.

Wenn Richter ihren Job nicht können, muß wer darunter leiden?

Viele Grüße


Horst Murken

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