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Donnerstag, 7. Juli 2022
6. Senat
kasparhauser, 11:05h
D R V
68081053M001
L 6 R 272/22 B ER
Per Telefax
Berlin, 7. Juli 2022
WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sehe mich trotz des laufenden Gerichtsverfahrens gezwungen, hier Widerspruch einzulegen, da das Unterlassen vermutlich gegen mich gewendet wird.
Ich stelle klar, daß ich hier keine Leistungen nach dem OEG begehren, sondern ich hatte darauf verwiesen, daß mein entsprechendes Verfahren seit 2010 bei den Sozialgerichten liegt, so daß mir in diesem Verfahren kein Abwarten auf die Hauptverhandlung zugemutet werden kann.
§ 12 SGB VI ist auf mich nicht anzuwenden, da meine Rente unter 80 Euro liegt, was Frau Lasota aus vielen anderen Verfahren bekannt ist. Ein Blick in den Computer hätte auch gereicht.
Wegen diesen Prozeßbetrug mache ich 1.200 Euro pro Monat ab dem 20.2.2008 als Schmerzensgeld wegen jahrelanger unterlassener Hilfe, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017, gegen Frau Lasota geltend.
Die Sach- und Rechtslage ist eindeutig. Ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich von Polizisten angegriffen und zum Krüppel gemacht. Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 2 GG. Durch Art. 25 GG gelten diese internationalen Abkommen vor dem Deutschen Recht:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Da mir trotz dieser klaren Regeln nicht geholfen wurde, sondern durch kriminelle Beamte und Richter jede Hilfe ? selbst im Eilverfahren ? verweigert wurde, steht mir ab dem 20.2.2008 10.000 Euro pro Monat zu, da Leben in Echtzeit verläuft und nicht nachgeholt werden kann.
Am 20.2.2008 war ich 54 Jahre alt und meine Söhne 15 und 17 Jahre. Es war etwas ganz andres geplant, als daß mich beide pflegen und betreuen mußten.
Viele Grüße
Horst Murken
68081053M001
L 6 R 272/22 B ER
Per Telefax
Berlin, 7. Juli 2022
WIDERSPRUCH
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sehe mich trotz des laufenden Gerichtsverfahrens gezwungen, hier Widerspruch einzulegen, da das Unterlassen vermutlich gegen mich gewendet wird.
Ich stelle klar, daß ich hier keine Leistungen nach dem OEG begehren, sondern ich hatte darauf verwiesen, daß mein entsprechendes Verfahren seit 2010 bei den Sozialgerichten liegt, so daß mir in diesem Verfahren kein Abwarten auf die Hauptverhandlung zugemutet werden kann.
§ 12 SGB VI ist auf mich nicht anzuwenden, da meine Rente unter 80 Euro liegt, was Frau Lasota aus vielen anderen Verfahren bekannt ist. Ein Blick in den Computer hätte auch gereicht.
Wegen diesen Prozeßbetrug mache ich 1.200 Euro pro Monat ab dem 20.2.2008 als Schmerzensgeld wegen jahrelanger unterlassener Hilfe, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017, gegen Frau Lasota geltend.
Die Sach- und Rechtslage ist eindeutig. Ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich von Polizisten angegriffen und zum Krüppel gemacht. Dies ist eindeutig ein Verstoß gegen Art. 2 GG. Durch Art. 25 GG gelten diese internationalen Abkommen vor dem Deutschen Recht:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Da mir trotz dieser klaren Regeln nicht geholfen wurde, sondern durch kriminelle Beamte und Richter jede Hilfe ? selbst im Eilverfahren ? verweigert wurde, steht mir ab dem 20.2.2008 10.000 Euro pro Monat zu, da Leben in Echtzeit verläuft und nicht nachgeholt werden kann.
Am 20.2.2008 war ich 54 Jahre alt und meine Söhne 15 und 17 Jahre. Es war etwas ganz andres geplant, als daß mich beide pflegen und betreuen mußten.
Viele Grüße
Horst Murken
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