Montag, 25. Juli 2022
30. Senat, Termin 26. 8., 9:30 Uhr jetzt 13. Senat
L S G
L 13 VG 1/18
L 30 54/20



Per Telefax


Berlin, 25. Jul. 2022




BEFANGENHEITSANTRAG
GEGEN BEIDE SENATE DA DIE HILFE, GESETZLICH DURCH § 106 SGG WIE AUCH DIE TERMINSVORBEITUN, TROTZ MEINER AUFFORDERUNG, MIT FRISTSETZUNG, UNTERBLIEBEN IST.
DIESE RICHTER ERFÜLLEN IHRE AMTSPFLICHTEN NICHT

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist evident, daß diesen beiden Senaten nicht an einem Rechtsstaat gelegen ist, sondern diesen durch eine andere Staatsform ablösen wollen. Daher untergraben sie das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Ich beantrage einen Vorschuß von 80.000 für die Rente nach dem OEG, die mir schon seit 2008 zusteht, zugesprochen hätte werden müssen.

UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Viele Grüße


Horst Murken

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Mittwoch, 20. Juli 2022
Kann sich jeder Verbrecher selber bescheinigen, seriös zu sein?
Bei Richtern geht dies. Ohne Rücksicht auf bestehende Gesetze, §§ 41ff ZPO, schaffen die ihr eigenes Recht:
https://www.dropbox.com/s/bd1e6o2amel471i/LSG_20220714_L6SF127-22AB.pdf?dl=0

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Samstag, 16. Juli 2022
30. Senat
L S G
L 30 P26/22 B ER



Per Telefax


Berlin, 16. Jul. 2022


E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN AM LSG SINNER-GALLON UND DIE RICHTER KORTE UND LIETZMANN

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

ANTRAG AUF 6.000 EURO SCHMERZENSGELD PRO MONAT AB FEBRUAR 2008 WEGEN JAHRELANGER UNTERLASSENER HILFE BGH III ZR 71/17 VOM 7.9.2017.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Menschen, die gegen Gesetze verstoßen, nennt man Verbrecher. Dies können auch Richter sein.

Es ist nicht zulässig, sich auf ?zutreffende Gründe? zu berufen, wenn diese nicht genannt werden. Daher ist der Beschluss nichtig, ein NULLUM, und aufzuheben.

Auch dürften diese Richter keine gesetzlichen Richter sein, da gegen diese noch Befangenheitsanträge und weitere Beschwerden offen sind.

Die Sach- und Rechtslage ist klar:
Ich wurde am 20.2.2008 von diesem Staat zu Krüppel gemacht, ein klarer Verstoß gegen Art. 2 GG. Dadurch gilt Art. 25 und die internationalen Abkommen, die dem inländischen Recht vorgehen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf)
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Richter, die gegen diese Rechte verstoßen, müssen dann eben Schmerzensgeld bezahlen.

Viele Grüße



Horst Murken

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