Donnerstag, 7. April 2022
Staatsstreich durch Richter?
kasparhauser, 16:37h
L S G
L 3 SF 46/22 AB
L 3 AS 123/22 B ER
Per Telefax
Berlin, 7. April 2022
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERINEN BRAUN HENRICHTS ERNST UND DIE GERICHTSPRÄSIDENTIN SCHUDOMA
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen vier Juristen vor, gemeinsam mit der Richterin am SG Willkomm, sowie den Richtern des 3. Senats beim LSG Brähler, Dr Drappatz und Heinrich-Reichow vor, durch Lug und Betrug den Rechtsstaat abschaffen zu wollen, sowie gegen Grundrechte, Menschenrechte und das Völkerrecht zu verstoßen.
Wie diesen Richtern bekannt ist, wurde ich am 20.2.2008, also vor über vierzehn Jahren, zum Krüppel gemacht. Entgegen internationalen Abkommen, wird mir bis heute jede Hilfe verweigert:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Folter: https://www.antifolterkonvention.de/untersuchungspflicht-bei-folterverdacht-3426/
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Richter, die gegen Menschenrecht und das Völkerrecht verstoßen, gehören vor ein Richtergericht und unehrenhaft aus dem Staatdienst unter Verlust aller Bezüge entlassen.
Ich stelle den Beweisantrag, daß diese Richter wegen unterlassener Hilfeleistung mir ab sofort 4.000 Euro Schmerzensgeld im Monat zu zahlen haben, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Ich stelle den Beweisantrag, daß Frau Willkomm nicht meine gesetzliche, unabhängige Richterin ist, da mehre Befangenheitsanträge gegen sie offen sind. Es kann nicht darauf ankommen, ob man zusätzlich in einem laufenden Verfahren auch Befangenheitsanträge stellt, denn die offenen Befangenheitsanträge zeigen ja, daß sie parteiisch ist und eben keine unabhängige Richterin im Sinne von Art. 97 GG.
Die Erklärungen der Richter des 3. Senats sind ein Schuldeingeständnis, denn sie verstoßen bewußt gegen §§ 42ff und haben keine dienstliche Stellungnahme abgegeben. Dies gilt als Schuldeingeständnis und führ dazu, daß deren Beschluß nichtig ist, da nicht von gesetzlichen Richtern verfaßt, vgl. mein Schreiben vom 6.4.2022.
Auch die Richter des Beschlusses vom 4.4.2022 sind befangen, da sie keine dienstliche Stellungnahme angefordert haben, sondern ihre Kollegen für nicht befangen erklären, was ein klarer Verstoß gegen Gesetz und Recht ist.
Überdies gehen diese Richter auf meine weiteren Beschwerden nicht ein, sondern wollen diese eindeutig ?unter den Teppich? kehren.
Dies ist Beleg genug, diese Richter aus dem Staatsdienst zu entlassen, denn sie zerstören bewußt und gemeinschaftlich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und streben offensichtlich eine andere Staatform an.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 3 SF 46/22 AB
L 3 AS 123/22 B ER
Per Telefax
Berlin, 7. April 2022
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERINEN BRAUN HENRICHTS ERNST UND DIE GERICHTSPRÄSIDENTIN SCHUDOMA
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen vier Juristen vor, gemeinsam mit der Richterin am SG Willkomm, sowie den Richtern des 3. Senats beim LSG Brähler, Dr Drappatz und Heinrich-Reichow vor, durch Lug und Betrug den Rechtsstaat abschaffen zu wollen, sowie gegen Grundrechte, Menschenrechte und das Völkerrecht zu verstoßen.
Wie diesen Richtern bekannt ist, wurde ich am 20.2.2008, also vor über vierzehn Jahren, zum Krüppel gemacht. Entgegen internationalen Abkommen, wird mir bis heute jede Hilfe verweigert:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Folter: https://www.antifolterkonvention.de/untersuchungspflicht-bei-folterverdacht-3426/
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Richter, die gegen Menschenrecht und das Völkerrecht verstoßen, gehören vor ein Richtergericht und unehrenhaft aus dem Staatdienst unter Verlust aller Bezüge entlassen.
Ich stelle den Beweisantrag, daß diese Richter wegen unterlassener Hilfeleistung mir ab sofort 4.000 Euro Schmerzensgeld im Monat zu zahlen haben, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Ich stelle den Beweisantrag, daß Frau Willkomm nicht meine gesetzliche, unabhängige Richterin ist, da mehre Befangenheitsanträge gegen sie offen sind. Es kann nicht darauf ankommen, ob man zusätzlich in einem laufenden Verfahren auch Befangenheitsanträge stellt, denn die offenen Befangenheitsanträge zeigen ja, daß sie parteiisch ist und eben keine unabhängige Richterin im Sinne von Art. 97 GG.
Die Erklärungen der Richter des 3. Senats sind ein Schuldeingeständnis, denn sie verstoßen bewußt gegen §§ 42ff und haben keine dienstliche Stellungnahme abgegeben. Dies gilt als Schuldeingeständnis und führ dazu, daß deren Beschluß nichtig ist, da nicht von gesetzlichen Richtern verfaßt, vgl. mein Schreiben vom 6.4.2022.
Auch die Richter des Beschlusses vom 4.4.2022 sind befangen, da sie keine dienstliche Stellungnahme angefordert haben, sondern ihre Kollegen für nicht befangen erklären, was ein klarer Verstoß gegen Gesetz und Recht ist.
Überdies gehen diese Richter auf meine weiteren Beschwerden nicht ein, sondern wollen diese eindeutig ?unter den Teppich? kehren.
Dies ist Beleg genug, diese Richter aus dem Staatsdienst zu entlassen, denn sie zerstören bewußt und gemeinschaftlich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und streben offensichtlich eine andere Staatform an.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
... comment