Freitag, 1. April 2022
22. Senat
kasparhauser, 16:57h
L S G
L 22 R 96/22 B ER WA
Per Telefax
Berlin, 1. April 2022
E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTER THIE HILL UND RUDNIK
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte den Senat informiert, daß dessen Beschluss vom 16.2.2021 bei mir nicht angekommen ist. Darüber setzen die sich einfach hinweg. Daher meine Anfrage, gibt es eine Statistik, wie häufig Gerichtsschreiben mit Zustellungsurkunde nicht ankommen? Wenn nicht, rege ich solch eine Statistik dringend an.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß der Beschluss vom 16.2.2021 nichtig ist, da keine natürliche Person genannt wird, die die Beklagte vertritt und ggf. auch verantwortlich ist. Daher ist eine natürliche Person dringend zu nennen, § 313 Nr. 1 ZPO und § 136 SGG.
Ich stelle diesen Feststellungsantrag: Auch die fehlenden Unterschriften der Richter machen den Beschluß nichtig, § 315 ZPO, OLG Bamberg, 3 Ssow 602/18 vom 30.4.2018. Da Akten jederzeit manipuliert werden können, kommt es auf die Außenwirkung an, BGH XII ZB 132/09
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß klar sein muß, was beglaubigt wurde. Dies ist hier nicht der Fall, was ebenfalls zur Nichtigkeit des Beschlusses führt.
Da mir als Opfer von Gewalt ? hier sogar des Staates ? unverzüglich Hilfe zustand und auch diese Richter dagegen Verstoßen, stelle ich den Antrag, daß festgestellt wird, daß diese Richter gegen Völkerrecht verstoßen, da sie mir die Hilfe verweigern:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Folter: https://www.antifolterkonvention.de/untersuchungspflicht-bei-folterverdacht-3426/
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
ES GESCHEHE ENDLICH RECHT
Viele Grüße
Horst Murken
L 22 R 96/22 B ER WA
Per Telefax
Berlin, 1. April 2022
E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN DIE RICHTER THIE HILL UND RUDNIK
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte den Senat informiert, daß dessen Beschluss vom 16.2.2021 bei mir nicht angekommen ist. Darüber setzen die sich einfach hinweg. Daher meine Anfrage, gibt es eine Statistik, wie häufig Gerichtsschreiben mit Zustellungsurkunde nicht ankommen? Wenn nicht, rege ich solch eine Statistik dringend an.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß der Beschluss vom 16.2.2021 nichtig ist, da keine natürliche Person genannt wird, die die Beklagte vertritt und ggf. auch verantwortlich ist. Daher ist eine natürliche Person dringend zu nennen, § 313 Nr. 1 ZPO und § 136 SGG.
Ich stelle diesen Feststellungsantrag: Auch die fehlenden Unterschriften der Richter machen den Beschluß nichtig, § 315 ZPO, OLG Bamberg, 3 Ssow 602/18 vom 30.4.2018. Da Akten jederzeit manipuliert werden können, kommt es auf die Außenwirkung an, BGH XII ZB 132/09
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß klar sein muß, was beglaubigt wurde. Dies ist hier nicht der Fall, was ebenfalls zur Nichtigkeit des Beschlusses führt.
Da mir als Opfer von Gewalt ? hier sogar des Staates ? unverzüglich Hilfe zustand und auch diese Richter dagegen Verstoßen, stelle ich den Antrag, daß festgestellt wird, daß diese Richter gegen Völkerrecht verstoßen, da sie mir die Hilfe verweigern:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Folter: https://www.antifolterkonvention.de/untersuchungspflicht-bei-folterverdacht-3426/
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
ES GESCHEHE ENDLICH RECHT
Viele Grüße
Horst Murken
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