Dienstag, 1. März 2022
Die wollen keinen Rechtsstaat
kasparhauser, 16:37h
L S G
L 3 AS 123/22 B ER
Per Telefax
Berlin, 1. März 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRAUCH
DURCH DIE RICHTER BÄHLER DR DRAPPATZ UND HEINRICH-REICHOW
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen Richtern eine offene Verschwörung gegen die freiheitlich-rechtliche Grundordnung vor.
Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir hätte ohne Wenn und Aber unverzüglich, allemal in 2008 geholfen werden müssen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Daß dies nicht geschehen ist, ist ein klarer Bruch gegen bestehende Gesetze, das Grundgesetz (z. B. Art. 2 und Art. 20III GG) sowie gegen Völkerrecht.
Auch diese Richter sind damit schuldig zu sprechen.
Es ist auch völlig neben der Spur, zu behaupten, ich hätte in diesem Verfahren gegen Frau Willkomm keinen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt. Es kommt darauf an, ob Frau Willkomm meine gesetzliche Richterin ist, die unabhängig und unbefangen sein muß.
Dies ist sie aber nicht, da noch zahlreiche Befangenheitsanträge gegen sie offen sind und vom SG nicht ? oder nicht ordnungsgemäß, also gesetzeskonform - bearbeitet werden.
Aus meiner Sicht läßt dies nur den Verdacht zu, daß hier gegen die freiheitlich-rechtliche Grundordnung vorgegangen wird, u.a. indem man das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört.
Dieser Verdacht bestätigt sich, weil die Richter sich lediglich auf den Beschluss betreffend, meine Beschwerde ?aus dessen zutreffenden Gründen ohne weitere Begründung als unbegründet? zurückweisen. In einem Rechtsstaat müssen diese Gründe zwingend genannt werden.
Daß diese Richter Angst vor Konsequenzen haben, zeigt sich auch daran, daß sie ihr Verbrechen nicht unterschreiben.
Ich fordere geeignete Maßnahmen, dieses Vorgehen gegen unseren Rechtsstaat wirkungsvoll zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 3 AS 123/22 B ER
Per Telefax
Berlin, 1. März 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRAUCH
DURCH DIE RICHTER BÄHLER DR DRAPPATZ UND HEINRICH-REICHOW
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen Richtern eine offene Verschwörung gegen die freiheitlich-rechtliche Grundordnung vor.
Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Mir hätte ohne Wenn und Aber unverzüglich, allemal in 2008 geholfen werden müssen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Daß dies nicht geschehen ist, ist ein klarer Bruch gegen bestehende Gesetze, das Grundgesetz (z. B. Art. 2 und Art. 20III GG) sowie gegen Völkerrecht.
Auch diese Richter sind damit schuldig zu sprechen.
Es ist auch völlig neben der Spur, zu behaupten, ich hätte in diesem Verfahren gegen Frau Willkomm keinen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gestellt. Es kommt darauf an, ob Frau Willkomm meine gesetzliche Richterin ist, die unabhängig und unbefangen sein muß.
Dies ist sie aber nicht, da noch zahlreiche Befangenheitsanträge gegen sie offen sind und vom SG nicht ? oder nicht ordnungsgemäß, also gesetzeskonform - bearbeitet werden.
Aus meiner Sicht läßt dies nur den Verdacht zu, daß hier gegen die freiheitlich-rechtliche Grundordnung vorgegangen wird, u.a. indem man das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört.
Dieser Verdacht bestätigt sich, weil die Richter sich lediglich auf den Beschluss betreffend, meine Beschwerde ?aus dessen zutreffenden Gründen ohne weitere Begründung als unbegründet? zurückweisen. In einem Rechtsstaat müssen diese Gründe zwingend genannt werden.
Daß diese Richter Angst vor Konsequenzen haben, zeigt sich auch daran, daß sie ihr Verbrechen nicht unterschreiben.
Ich fordere geeignete Maßnahmen, dieses Vorgehen gegen unseren Rechtsstaat wirkungsvoll zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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