Dienstag, 11. Januar 2022
JC, SG und LSG verstoßen gegen Gesetze
kasparhauser, 18:40h
JC Neukölln
92202//0028102
LSG
L 5 AS 1554/19
SCHMERZENSGELDFORDERUNG
WEGEN JAHRELANGER RECHTSBEUGUNG VERBUNDEN MIT WIESSER FOLTER UND DEM VERSTOSS GEGEN DAS VERBOT DER UNMENSCHLICHEN BEHANDLUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1.1.2009 wird gegen meine Familie ein Kopfteil erhoben, für das es keine Rechtsgrundlage gibt, die von mir auch immer bestritten wurde.
Ferner hatten meine Söhne keine Einkommen, die für das Kopfteil ausgereicht hätten und durften von Anfang an kostenfrei bei mir wohnen, was eindeutig durch Art. 6 GG gedeckt ist. Keiner kann von mir überdies verlangen, daß ich gegen meine Söhne auf Leistungen klage, die diese ohnehin nicht erbringen können.
Auch pflegen mich meine Söhne seit dem 20.2.2008: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Danach brauchen die ebenfalls keinen Kopfteil leisten, § 39 SGB XII.
Gegen diese klare gesetzliche Regelung verstoßen aber das Jobcenter Neukölln in Tateinheit mit dem SG Berlin und dem LSG Berlin-Brandenburg.
Für das uns zugefügte Unrecht und der damit genommenen Teilhabe am Leben, der genommenen Freude und der Verhinderung weiterer Annehmlichkeiten des Lebens fordere ich für uns drei Schmerzensgeld von 3.000 Euro seit dem 1.1.2009, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. Hinzu kommen die gesetzlichen Zinsen.
Zur Linderung des uns zugefügten Unrechts bitte ich um eine schnelle Zahlung von zumindest 100.000 Euro.
Ich bin gerne zu Güteverhandlungen/Mediation bereit, aber nur noch bis zum 10.2.2022.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
92202//0028102
LSG
L 5 AS 1554/19
SCHMERZENSGELDFORDERUNG
WEGEN JAHRELANGER RECHTSBEUGUNG VERBUNDEN MIT WIESSER FOLTER UND DEM VERSTOSS GEGEN DAS VERBOT DER UNMENSCHLICHEN BEHANDLUNG
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1.1.2009 wird gegen meine Familie ein Kopfteil erhoben, für das es keine Rechtsgrundlage gibt, die von mir auch immer bestritten wurde.
Ferner hatten meine Söhne keine Einkommen, die für das Kopfteil ausgereicht hätten und durften von Anfang an kostenfrei bei mir wohnen, was eindeutig durch Art. 6 GG gedeckt ist. Keiner kann von mir überdies verlangen, daß ich gegen meine Söhne auf Leistungen klage, die diese ohnehin nicht erbringen können.
Auch pflegen mich meine Söhne seit dem 20.2.2008: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Danach brauchen die ebenfalls keinen Kopfteil leisten, § 39 SGB XII.
Gegen diese klare gesetzliche Regelung verstoßen aber das Jobcenter Neukölln in Tateinheit mit dem SG Berlin und dem LSG Berlin-Brandenburg.
Für das uns zugefügte Unrecht und der damit genommenen Teilhabe am Leben, der genommenen Freude und der Verhinderung weiterer Annehmlichkeiten des Lebens fordere ich für uns drei Schmerzensgeld von 3.000 Euro seit dem 1.1.2009, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. Hinzu kommen die gesetzlichen Zinsen.
Zur Linderung des uns zugefügten Unrechts bitte ich um eine schnelle Zahlung von zumindest 100.000 Euro.
Ich bin gerne zu Güteverhandlungen/Mediation bereit, aber nur noch bis zum 10.2.2022.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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