Samstag, 4. Dezember 2021
Richterin Ernst
kasparhauser, 19:53h
L S G
L 11 SF 279/21 AB
L 11 VG 34/20
Per Telefax
Berlin, 2. Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beschluss der Richterin Ernst verstößt gegen die Verletzung der Rechtsweggarantie in Verbindung mit dem konstitutionellen Recht und Gesetz von Deutschland (1990) , da das LSG Berlin-Brandenburg in Potsdam (DDR) sitzt, muß die Richterin Ernst abberufen werden, da sie gegen die Verfassung, Gesetze und auch internationale Gesetze verstößt.
Auch fordere ich ein fachpsychiatrisches Gutachten, ob diese Richterin noch dienstfähig ist.
So hatte ich mit 26. 11. 2021 sehr wohl begründet, wieso diese Richterin befangen ist und nicht fähig ist, sich an bestehende Gesetze und internationale ?Abkommen zu halten. Dies zeigt sich auch in diesem Beschluß in eigenen Geschäften.
Die Lügen und Betrugsversuche dieser Richterin sind unerträglich. Ich nehme Bezug auf meinen bisherigen Schriftwechsel und den Anlagen.
Natürlich muß ein Termin unter Beiziehung aller Beteiligten vorbereitet werde. Auch hier lügt und betrügt diese Richterin, die dafür über die Grenzen von Berlin und Brandenburg berüchtigt ist.
Natürlich müssen die beteiligten Parteien von dem Gericht genannt und beigeladen werden, was aber nicht geschehen ist.
So ist auch für die angeblich alleinige Beklagte keine natürliche Person genannt, die diese vertritt. Und der Beschluss ist nicht von der Richterin unterschrieben, die damit klar zu erkennen gibt, daß sie sich selber von ihrem Beschluss distanziert und dafür keine Haftung übernehmen will.
Ich verweise auf meine weiteren Beschwerden vom 26.11.2021, die noch beantwortet werden müssen.
Auf mein Schreiben vom 19.10.2021 verweise ich, dieses ist auch zu beantworten.
Dies trifft auch schon auf mein Schreiben vom 23.6.32021 zu und den dort geforderten Disziplinarmassnahmen.
Auch meine Beschwerden vom 27.4.2019 vor dem SG sind nicht bearbeitet worden.
Mir stehen also unverzüglich 150.000 Euro zu, die ich schon am 5.12.2017 beantragt hatte.
Hinzu kommen, da e sich um einen Eilantrag handelt, 4 x 360 x 100 Euro als Nachteilsausgleich. Da Richter bekanntlich nicht rechnen können, also über 140.000 Euro, da noch zwei Monate für zwei Instanzen abgezogen werden können.
Ich bitte um sofortige Anweisung, um bestehendes Recht endlich umzusetzen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Wenn das LSG dazu nicht in der Lage ist, müssen sich die Beträge mindestens verdoppeln. Was hiermit beantragt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 11 SF 279/21 AB
L 11 VG 34/20
Per Telefax
Berlin, 2. Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beschluss der Richterin Ernst verstößt gegen die Verletzung der Rechtsweggarantie in Verbindung mit dem konstitutionellen Recht und Gesetz von Deutschland (1990) , da das LSG Berlin-Brandenburg in Potsdam (DDR) sitzt, muß die Richterin Ernst abberufen werden, da sie gegen die Verfassung, Gesetze und auch internationale Gesetze verstößt.
Auch fordere ich ein fachpsychiatrisches Gutachten, ob diese Richterin noch dienstfähig ist.
So hatte ich mit 26. 11. 2021 sehr wohl begründet, wieso diese Richterin befangen ist und nicht fähig ist, sich an bestehende Gesetze und internationale ?Abkommen zu halten. Dies zeigt sich auch in diesem Beschluß in eigenen Geschäften.
Die Lügen und Betrugsversuche dieser Richterin sind unerträglich. Ich nehme Bezug auf meinen bisherigen Schriftwechsel und den Anlagen.
Natürlich muß ein Termin unter Beiziehung aller Beteiligten vorbereitet werde. Auch hier lügt und betrügt diese Richterin, die dafür über die Grenzen von Berlin und Brandenburg berüchtigt ist.
Natürlich müssen die beteiligten Parteien von dem Gericht genannt und beigeladen werden, was aber nicht geschehen ist.
So ist auch für die angeblich alleinige Beklagte keine natürliche Person genannt, die diese vertritt. Und der Beschluss ist nicht von der Richterin unterschrieben, die damit klar zu erkennen gibt, daß sie sich selber von ihrem Beschluss distanziert und dafür keine Haftung übernehmen will.
Ich verweise auf meine weiteren Beschwerden vom 26.11.2021, die noch beantwortet werden müssen.
Auf mein Schreiben vom 19.10.2021 verweise ich, dieses ist auch zu beantworten.
Dies trifft auch schon auf mein Schreiben vom 23.6.32021 zu und den dort geforderten Disziplinarmassnahmen.
Auch meine Beschwerden vom 27.4.2019 vor dem SG sind nicht bearbeitet worden.
Mir stehen also unverzüglich 150.000 Euro zu, die ich schon am 5.12.2017 beantragt hatte.
Hinzu kommen, da e sich um einen Eilantrag handelt, 4 x 360 x 100 Euro als Nachteilsausgleich. Da Richter bekanntlich nicht rechnen können, also über 140.000 Euro, da noch zwei Monate für zwei Instanzen abgezogen werden können.
Ich bitte um sofortige Anweisung, um bestehendes Recht endlich umzusetzen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Wenn das LSG dazu nicht in der Lage ist, müssen sich die Beträge mindestens verdoppeln. Was hiermit beantragt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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