Samstag, 27. November 2021
Die Rechtsbeugung geht weiter
L S G
L 11 SB 227/21 B ER
S 161 SB 1376/21 ER



Per Telefax


Berlin, 27. Nov. 2021



E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ÜBERPRÜFUNG
DER RICHTER HENRICHS DR BIENER UND ERNST




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe diesen drei Richtern die Verhöhnung eines Krüppels vor. Die behaupten doch, ich würde durch die mir rechtswidrig versagten Leistungen nicht beschwert. Das Gegenteil ist der Fall und diesen Richtern seit langem bekannt. Denn mir wird seit Jahren jede Hilfe verweigert, obgleich ich am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht wurde und nur durch Hilfe meiner Söhne überleben konnte. Dem Staat und seinen Institutionen sind solche Menschen und deren Angehörige egal.
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
Insbesondere das Dokument der UN-Menschrechtskommission aus 2000 schreibt den Staaten ? und damit auch deren Institutionen, wie Behörden und Gerichten ? zwingend vor, Opfern von Gewalt und staatlicher Willkür zeitnah zu helfen.

DA DIES NICHT GESCHIEHT IST DIE FRAGE WELCHE STAATSFORM WIRD ANGESTREBT? SIND WIR MITTEN IN EINEM PUTSCH GEGEN DIE FREIHEITLICHE GRUNDORDNUNG?

Und welche Rolle spielen diese drei Richter, ihre Kollegen und die Präsidenten vom SG und LSG dabei?

Der Beschluss kann nur so verstanden werden, daß alle drei das Richteramt nicht ausfüllen wollen und um ihre sofortige Entlassung aus dem Richteramt bitten.

Zumal die sich schon in einem vorherigen Verfahren selber als nicht befangen erklärten. Dies ist unzulässig, Anlage.

Hochachtungsvoll



Horst Murken

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