Donnerstag, 4. November 2021
Landeshauptkasse
kasparhauser, 17:07h
Am 04.11.2021 um 03:46 schrieb Horst Murken:
>
> Land Brandenburg
>
> Landeshauptkasse
>
> 1404500215554 u.a.
>
> Per Telefax
>
> Berlin, 4. November 2021
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Sie machen mir den Vorschlag, mich an das LSG zu wenden. Dies ist kein guter Vorschlag, denn dort liegt die Ursache aller unserer Probleme.
>
> Ende 2011 auf ein Gesetz zur Beschleunigung überlanger Gerichtsverfahren verabschiedet und in Kraft gesetzt.
>
> Als ich davon erfuhr, stellte ich als mehrfach Betroffener PKH-Anträge für meine Söhne und mich. Diese wurden ohne Auflagen genehmigt. Trotzdem wurden von den beiden zuständigen Kammern noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt. Da wir die natürlich nicht leisten konnten, wurden die Verfahren für geschlossen erklärt, was sie aber nicht beendet:
>
> https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
>
> Und ich hoffe, daß Sie erkennen, daß das LSG rechtswidrig gehandelt hat und gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG verstoßen hat.
>
> Überdies wurden jetzt noch Beträge gegen uns gepfändet und Erlaßanträge entweder nicht bearbeitet oder rechtswidrig abgelehnt. Das BVerfG hatte sogar angeordnet, daß 20 Euro Gebühren nicht erhoben werden dürfen, wenn keine Leistungsfähigkeit vorliegt.
>
> Auch wurde gegen internationale Abkommen verstoßen, wie gegen dieses: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
>
> Hier wird klar gefordert, daß der Staat den Rechtsweg für Opfer staatlichen Unrechts offen und damit kostenfrei halten muß, denn der Staat soll sich nicht noch an dem eigenen Unrecht bereichern dürfen.
>
> Beide Senate versperren mir seit 2015 den Rechtsweg nach Art. 19 IV GG, indem sie mir keine neuen Aktenzeichen geben.
>
> Auch bei meinen Beschwerden/Petitionen wird sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben gehalten, siehe z. B. meine Expertise zum Befangenheitsantrag.
>
> Viele Grüße
>
> Land Brandenburg
>
> Landeshauptkasse
>
> 1404500215554 u.a.
>
> Per Telefax
>
> Berlin, 4. November 2021
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Sie machen mir den Vorschlag, mich an das LSG zu wenden. Dies ist kein guter Vorschlag, denn dort liegt die Ursache aller unserer Probleme.
>
> Ende 2011 auf ein Gesetz zur Beschleunigung überlanger Gerichtsverfahren verabschiedet und in Kraft gesetzt.
>
> Als ich davon erfuhr, stellte ich als mehrfach Betroffener PKH-Anträge für meine Söhne und mich. Diese wurden ohne Auflagen genehmigt. Trotzdem wurden von den beiden zuständigen Kammern noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt. Da wir die natürlich nicht leisten konnten, wurden die Verfahren für geschlossen erklärt, was sie aber nicht beendet:
>
> https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
>
> Und ich hoffe, daß Sie erkennen, daß das LSG rechtswidrig gehandelt hat und gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG verstoßen hat.
>
> Überdies wurden jetzt noch Beträge gegen uns gepfändet und Erlaßanträge entweder nicht bearbeitet oder rechtswidrig abgelehnt. Das BVerfG hatte sogar angeordnet, daß 20 Euro Gebühren nicht erhoben werden dürfen, wenn keine Leistungsfähigkeit vorliegt.
>
> Auch wurde gegen internationale Abkommen verstoßen, wie gegen dieses: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
>
> Hier wird klar gefordert, daß der Staat den Rechtsweg für Opfer staatlichen Unrechts offen und damit kostenfrei halten muß, denn der Staat soll sich nicht noch an dem eigenen Unrecht bereichern dürfen.
>
> Beide Senate versperren mir seit 2015 den Rechtsweg nach Art. 19 IV GG, indem sie mir keine neuen Aktenzeichen geben.
>
> Auch bei meinen Beschwerden/Petitionen wird sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben gehalten, siehe z. B. meine Expertise zum Befangenheitsantrag.
>
> Viele Grüße
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