Sonntag, 31. Oktober 2021
Was hat dies mit Rechtsstaat zu tun?
L S G
37. und 38. Senat




Per Telefax



Berlin, 31. Oktober 2021




RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER UND ANKÜNDIGUNG NACHTEILSAUSGLEICH GELTEND MACHEN ZU WOLLEN
DIENSTAUFSICHTBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
UND STRAFANWALTLICHE ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN DIE RICHTER DES 37. Und des 38. Senats sowie gegen die Gerichtspräsidentin


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich rüge die überlange Verfahrensdauer zahlreicher Verfahren, die Sie nicht bearbeiten,
§ 336 StGB.

Dies gilt auch für alle Verfahren, die für geschlossen erklärt wurden, was diese aber nicht beendet: https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Was Sie natürlich genau wissen, Sie sind ja Richter auf Lebenszeit.

Und natürlich müssen alle diese Verfahren kostenfrei sein, denn der Staat darf sich nicht an seinem eigenen Unrecht bereichern.

Beweisantrag: Ich stelle den Beweisantrag, daß dies inzwischen meine zehnte Rüge wegen überlanger Gerichtsverfahren ist, die allesamt von Ihnen nicht bearbeitet werden. Somit sind wir bei zwei hoch zehn Verfahren, multipliziert mit 276 Verfahren alleine vor dem 37. Senat, denn dieser hat diese Anzahl selber mit Verweis auf seinen Computer behauptet.

Vor dem 38. Senat waren es wohl weniger, daher bitte ich diesen, mir einen Computerauszug über die anhängigen Prozesse zu senden.

Daher ist es schwer gelogen von der Frau Braun, wenn diese behauptet, ich könne die Aktenzeichen angeben. Da ich seit 2015 keine neuen Aktenzeichen in diesen Verfahren von den hier als kriminell empfundenen Richtern gar keine Aktenzeichen mehr bekommen habe.

So bleibt mir also nur die Möglichkeit, meine Rechte zu wahren, in dem ich auf die noch offenen, unbenannten Verfahren verweise.

Sofern Frau Braun auf ein hier unbekanntes Urteil des BSG verweist, mag sie dieses benennen. Hier ist es unbekannt und ich verweise schon darauf, daß es nicht auf Urteile ankommt, sondern auf Parlamentsgesetze.

Viele Grüße


Horst Murken

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Ihr Zitat: ein hier unbekanntes Urteil...
Sie scheinen mit Ihren Recherchen nicht mehr ganz auf der Höhe zu sein. Etwas Sorgfalt bei der Prüfung von Antworten des LSG BRB, 37. Senat Vors. Rin am LSG Frau Braun vom 26. Oktober 2021 hätte Sie als Beschwerdeführer zu der Entscheidung des BSG im Urteil vom 27.03.2020, B 10 ÜG 4/19 R geführt.

Stichworte > 'Bestimmtheit der Verzögerungsrüge - Benennung des Aktenzeichens oder klare Bestimmbarkeit des gerügten Verfahrens - entsprechende Geltung der für Prozesserklärungen geltenden Auslegungsgrundsätze - Vielkläger - Unwirksamkeit der pauschalen Rüge aller anhängigen Verfahren als verzögert - widersprüchliches Verhalten bei Behinderung der Verfahrensbeschleunigung durch unklare Zuordnungen - keine Hinweispflicht des Richters bei unwirksamen Verzögerungsrügen'

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/2020_03_27_B_10_UEG_04_19_R.html

Ach eines noch zu Ihren Multiplikationsübungen: 2 hoch zehn ergäbe 1024 Verfahren und nicht Ihre Zahl von 276 Verfahren am LSG > https://www.hbnweb.de/mathematik/langezahl.html.

Aber mit der Exponentialformel wären Sie mit x hoch 8 schon angenähert im erwartbaren Bereich...so what, das sind ja peanuts.

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