Samstag, 30. Oktober 2021
Und weiter geht die Rechtsbeugung
kasparhauser, 06:17h
L S G
L 30 P 62/21
Per Telefax
Berlin, 30. Okt. 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag, daß alle genannten Beklagten zu dem Verfahren gehört werden.
Es dient der Prozeßökonomie, daß alle möglichen Parteien in einem Verfahren zusammengezogen werden, um zu einer Lösung zu kommen.
Seit dem 20.2.2008 stand mir ein Teilhabeplan zu, der mir rechtswidrig nicht zugesprochen wurde. Anfangs beinhaltete dieser Teilhabeplan eine Teilhabe im Arbeitsleben. Dies ist durch meine Altersrente inzwischen unwichtig. Aber eine Teilhabe am Leben steht mir weiterhin zu, wird mir aber rechtswidrig verweigert. Zu dieser Teilhabe am Leben gehört auch ein Persönliches Budget, was ich mit 104.000 Euro pro Jahr beziffer, da meine Nothelfer alleine 78.000 Euro pro Jahr bekommen, da sie unfreiwillig und nur durch den Staat genötigt, mir helfen, da mir jede Hilfe von dem Staat verweigert wird, deren Kräfte mich zu einem Krüppel gemacht haben.
Ich beantrage, daß das Verfahren wegen der vielen Verfahrensfehler an das SG zurückverwiesen wird, § 159 SGG. So war die Richterin Kukies zum Zeitpunkt des Urteils befangen. Daher hätte sie keinesfalls ein Urteil fällen dürfen.
Schon die Behauptung, es sei nicht erkennbar, daß ich einen Antrag auf einen Teilhabeplan gestellt habe, ist krank. Dazu hätte Sie zwingend Beweis erheben können und müssen.
Andererseits verweist sie ja sogar freudestrahlend auf Verfahren, in denen dies geschehen ist.
Auch ist klar, daß die BEK Träger ist, da sie nicht an andere verwiesen hat, §§ 13ff SGB I, § 18 SGB IX, eindeutig Träger ist und als dieser tätig werden muß.
Ich stelle also den Antrag, daß das Verfahren an das SG wegen der vielen Verfahrensfehler zurückverwiesen wird und dort dann als Eilverfahren zu führen ist. Dort sind dann alle möglichen Leistungsträger hinzuzuziehen, das Verfahren ist sorgfältig vorzubereiten und ich beantrage eine digitale Prozeßaufzeichnung, wie es sie ja schon bei einigen Freisler-Prozessen, den Nürnberger Prozessen und den Prozessen zu der RAF gegeben hat.
Die Kosten hierfür sind im Laufe der Jahre sogar deutlich gesunken, so daß dies Standard bei Prozessen in einem dermaßen reichen Land sein muß.
Mit freundlichen Grüßen
L 30 P 62/21
Per Telefax
Berlin, 30. Okt. 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Antrag, daß alle genannten Beklagten zu dem Verfahren gehört werden.
Es dient der Prozeßökonomie, daß alle möglichen Parteien in einem Verfahren zusammengezogen werden, um zu einer Lösung zu kommen.
Seit dem 20.2.2008 stand mir ein Teilhabeplan zu, der mir rechtswidrig nicht zugesprochen wurde. Anfangs beinhaltete dieser Teilhabeplan eine Teilhabe im Arbeitsleben. Dies ist durch meine Altersrente inzwischen unwichtig. Aber eine Teilhabe am Leben steht mir weiterhin zu, wird mir aber rechtswidrig verweigert. Zu dieser Teilhabe am Leben gehört auch ein Persönliches Budget, was ich mit 104.000 Euro pro Jahr beziffer, da meine Nothelfer alleine 78.000 Euro pro Jahr bekommen, da sie unfreiwillig und nur durch den Staat genötigt, mir helfen, da mir jede Hilfe von dem Staat verweigert wird, deren Kräfte mich zu einem Krüppel gemacht haben.
Ich beantrage, daß das Verfahren wegen der vielen Verfahrensfehler an das SG zurückverwiesen wird, § 159 SGG. So war die Richterin Kukies zum Zeitpunkt des Urteils befangen. Daher hätte sie keinesfalls ein Urteil fällen dürfen.
Schon die Behauptung, es sei nicht erkennbar, daß ich einen Antrag auf einen Teilhabeplan gestellt habe, ist krank. Dazu hätte Sie zwingend Beweis erheben können und müssen.
Andererseits verweist sie ja sogar freudestrahlend auf Verfahren, in denen dies geschehen ist.
Auch ist klar, daß die BEK Träger ist, da sie nicht an andere verwiesen hat, §§ 13ff SGB I, § 18 SGB IX, eindeutig Träger ist und als dieser tätig werden muß.
Ich stelle also den Antrag, daß das Verfahren an das SG wegen der vielen Verfahrensfehler zurückverwiesen wird und dort dann als Eilverfahren zu führen ist. Dort sind dann alle möglichen Leistungsträger hinzuzuziehen, das Verfahren ist sorgfältig vorzubereiten und ich beantrage eine digitale Prozeßaufzeichnung, wie es sie ja schon bei einigen Freisler-Prozessen, den Nürnberger Prozessen und den Prozessen zu der RAF gegeben hat.
Die Kosten hierfür sind im Laufe der Jahre sogar deutlich gesunken, so daß dies Standard bei Prozessen in einem dermaßen reichen Land sein muß.
Mit freundlichen Grüßen
... comment