Montag, 20. September 2021
Das Unrecht des 30. Senats geht weiter
L S G
L 30 P 58/21 ER
L 30 P 59/21 B ER



Per Telefax



Berlin, 20. Sep. 2021


E I L T
ANTRAG DEN BESCHLUSS VOM ALS NULLUM ZU ERKLÄREN UND AUCH FORMAL AUFZUHEBEN
ANTRAG DIESE DREI RICHTER VOR EIN RICHTERGERICHT ZU STELLEN UND EIN BERUFSVERBOT AUSZUSPRECHEN 70 STGB
ANTRAG AUF EINE ABSCHLAGZAHLUNG VON ZUMINDEST 200.000 Euro.



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage, daß festgestellt wird, daß diese drei Richter nicht meine gesetzlichen Richter sind aus Art. 101 GG und den schon genannten internationalen Abkommen.

Mein Befangenheitsantrag vom 15. 9. 2021 macht diese drei Richter befangen und eben nicht zu meinen gesetzlichen Richtern, weil die dauernd Rechtsbeugung begehen. Dies muß vor einem Dienstgericht/Richtergericht geahndet werden mit der Konsequenz, solche Richter aus dem Amt endgültig zu entfernen.

Nach meinen Anträgen zu L 30 P 59/21 B ER wurde dieser Beschluß mit ?heißer Nadel? gestrickt, nur, um mir mein Recht zu nehmen.

Selbstverständlich kann ich einen Bedarf nachmelden, wenn er sich erst im Verfahren ergibt, wie die Einstiegshilfe für das Bad.

Und selbstverständlich ist die BEK samt Pflegekasse Leistungsträger aus dem SGB IX, was sie ja selber anerkannt hat. Wäre sie es nicht, hätte sie mein Schreiben an einen Leistungsträger weiterleiten müssen, §§ 13ff SGB I.

Auch versagen diese Richter mir rechtliches Gehör und gehen mit keinem Wort auf mein Schreiben vom 23.8.2021 ein. Sie verletzen damit internationale Abkommen, sowie mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren.

Solche Richter untergraben das Vertrauen in unser Staatssystem und müssen daher dringend aus dem Richteramt entfernt werden. Dies hätte auch eine präventive Wirkung.

Uns sind zur Minderung der höchsten Not dringend 200.000 Euro anzuweisen. Worin diese Not liegt, möchte ich nicht beschreiben, da ich vermute, daß diese Art von Richter sich darüber noch amüsieren.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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