Donnerstag, 24. Juni 2021
Das sind keine Richter, es sind Rechtsverweigerer
kasparhauser, 21:22h
L S G
L 20 AS 738/21
Per Telefax
Berlin, 24. Jun. 2021
E I L T
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies war ein Eilantrag, siehe schon mein Schreiben vom 17.10.2020. Daher bitte ich Sie, das Aktenzeichen zu ergänzen ? oder ein neues zu erteilen.
Aufgrund der vielen Verfahrensfehler des Lehrlings Kiesel ist das Verfahren an das SG zurückzuverweisen, § 159 SGG. Dafür würde schon ein Verfahrensmangel ausreichen, hier sind aber viele aufgetreten.
Herr Kiesel verstößt also vorsätzlich gegen Gesetz und Recht, siehe mein Schreiben vom 20.5.2021.
Er schreibt auf S. 5: ?Anhaltspunkte für Gründe, die ein Abweichen vom Kopfteilprinzip rechtfertigen würden, sind vorliegend nicht ersichtlich.? Dies zeigt die ganze Bösartigkeit dieses Richter-Lehrlings, denn auf § 39 SGB XII hatte ich mehrfach verwiesen.
Auch versteht dieser Richter Gesetz und Recht nicht, Art. 20 III GG. Als Richter hat er Grundrechtsverletzungen zu unterbinden, er unterstützt diese aber, was nur damit beantwortet werden darf, daß er unverzüglich aus dem Richteramt zu entlassen ist. Selbstverständlich ist mir der Rechtsweg offen zu halten, Art. 19 IV GG, bis Gesetz und Recht von den Behörden eingehalten werden.
Meine Expertise dazu hat dieser Richter entweder nicht gelesen, nicht verstanden oder gar bewußt unterdrückt.
Alle meine Punkte vom 11.1.2020 sind vom JC zu bearbeiten. Diese Punkte sind allesamt bekannt, aber vielfach nicht in Bescheiden erhalten. Es reicht aber, wenn ich klar sage, welche Begehr ich habe. Die Behörden haben für uns Bürger da zu sein und korrekt die Gesetze anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 20 AS 738/21
Per Telefax
Berlin, 24. Jun. 2021
E I L T
Sehr geehrte Damen und Herren,
dies war ein Eilantrag, siehe schon mein Schreiben vom 17.10.2020. Daher bitte ich Sie, das Aktenzeichen zu ergänzen ? oder ein neues zu erteilen.
Aufgrund der vielen Verfahrensfehler des Lehrlings Kiesel ist das Verfahren an das SG zurückzuverweisen, § 159 SGG. Dafür würde schon ein Verfahrensmangel ausreichen, hier sind aber viele aufgetreten.
Herr Kiesel verstößt also vorsätzlich gegen Gesetz und Recht, siehe mein Schreiben vom 20.5.2021.
Er schreibt auf S. 5: ?Anhaltspunkte für Gründe, die ein Abweichen vom Kopfteilprinzip rechtfertigen würden, sind vorliegend nicht ersichtlich.? Dies zeigt die ganze Bösartigkeit dieses Richter-Lehrlings, denn auf § 39 SGB XII hatte ich mehrfach verwiesen.
Auch versteht dieser Richter Gesetz und Recht nicht, Art. 20 III GG. Als Richter hat er Grundrechtsverletzungen zu unterbinden, er unterstützt diese aber, was nur damit beantwortet werden darf, daß er unverzüglich aus dem Richteramt zu entlassen ist. Selbstverständlich ist mir der Rechtsweg offen zu halten, Art. 19 IV GG, bis Gesetz und Recht von den Behörden eingehalten werden.
Meine Expertise dazu hat dieser Richter entweder nicht gelesen, nicht verstanden oder gar bewußt unterdrückt.
Alle meine Punkte vom 11.1.2020 sind vom JC zu bearbeiten. Diese Punkte sind allesamt bekannt, aber vielfach nicht in Bescheiden erhalten. Es reicht aber, wenn ich klar sage, welche Begehr ich habe. Die Behörden haben für uns Bürger da zu sein und korrekt die Gesetze anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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