Freitag, 18. Juni 2021
Termin beim LSG am 18.8., 9 Uhr
kasparhauser, 19:12h
Beim SG wurde ich ganz massiv um meine Rechte gebracht und alle meine Proteste und Beschwerden wurden ignoriert. Es geht um mein Persönliches Budget, welches mir seit dem 20.2.2008 zusteht, aber ständig verweigert wird.
Horst
L S G
L 11 VG 16/19
Per Telefax
Berlin, 18. Jun. 2021
E I L T ES DROHT UNRECHT
ANTRAG ALS BEKLAGTE ALLE MÖGLICHE LEISTUNGSTRÄGER Z. B. AUS § 6 SGB IX ZU LADEN
ANTRAG AUF SCHRIFTLICHE VORBEREITUNG DES TERMINS
Sehr geehrte Damen und Herren,
hätte die Richterin beim SG sich an das Gesetz gehalten, hier z. B. §§ 103 iVm 106 SGG, hätte sie mich auf § 6 SGB IX hinweisen müssen und auch alle Grundsicherungsträger einladen müssen.
Meine Beschwerden gegen diese Richterin sind immer noch nicht bearbeitet. So bekommen die Richter keinen Hinweis, was sie falsch machen und denken, es wird schon richtig sein.
Ich wiederhole meinen Antrag, das Verfahren aufgrund der vielen Verfahrensfehler an das SG zurückzuverweisen, § 159 SGG.
So verkennt die Richterin schon Art. 19 IV GG, welches mir effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtschutz zusichert. Und Art. 20 III bindet auch Richter an Gesetz und Recht.
Überdies scheint sie die §§ 13 SGB I nicht zu kennen, obgleich ich schon in meiner Klage auf diese verwies.
Ich bitte um unverzügliche Anweisung der geforderten 150.000 Euro als Abschlag nach
§§ 41f SGB I, hilfsweise zumindest 30.000 Euro.
Derzeit verstoßen Sie und Ihre Kollegen massiv gegen Gesetz und Recht sowie internationale Abkommen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Ich hoffe, Sie beenden dies.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Horst
L S G
L 11 VG 16/19
Per Telefax
Berlin, 18. Jun. 2021
E I L T ES DROHT UNRECHT
ANTRAG ALS BEKLAGTE ALLE MÖGLICHE LEISTUNGSTRÄGER Z. B. AUS § 6 SGB IX ZU LADEN
ANTRAG AUF SCHRIFTLICHE VORBEREITUNG DES TERMINS
Sehr geehrte Damen und Herren,
hätte die Richterin beim SG sich an das Gesetz gehalten, hier z. B. §§ 103 iVm 106 SGG, hätte sie mich auf § 6 SGB IX hinweisen müssen und auch alle Grundsicherungsträger einladen müssen.
Meine Beschwerden gegen diese Richterin sind immer noch nicht bearbeitet. So bekommen die Richter keinen Hinweis, was sie falsch machen und denken, es wird schon richtig sein.
Ich wiederhole meinen Antrag, das Verfahren aufgrund der vielen Verfahrensfehler an das SG zurückzuverweisen, § 159 SGG.
So verkennt die Richterin schon Art. 19 IV GG, welches mir effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtschutz zusichert. Und Art. 20 III bindet auch Richter an Gesetz und Recht.
Überdies scheint sie die §§ 13 SGB I nicht zu kennen, obgleich ich schon in meiner Klage auf diese verwies.
Ich bitte um unverzügliche Anweisung der geforderten 150.000 Euro als Abschlag nach
§§ 41f SGB I, hilfsweise zumindest 30.000 Euro.
Derzeit verstoßen Sie und Ihre Kollegen massiv gegen Gesetz und Recht sowie internationale Abkommen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Ich hoffe, Sie beenden dies.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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