Sonntag, 6. Juni 2021
Nur noch Rechtsverweigerung beim LSG
L S G
L 31 AS 645 bis 655/21 B ER

Per Telefax



Berlin, 5. Juni 2021




BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN GEGEN DIE RICHTER
BAUMANN HÖKENDORF UND BUMANN

Sehr geehrte Frau Schudoma

Sehr geehrter Herr Dr. Behrendt (bitte an diesen weiterleiten)

Ich stelle schwerwiegende Rechtsverstöße gegen einfaches Recht, wie §§ 130 und 138 ZPO, das Grundgesetz, wie Art. 19 IV und Art. 20 III, sowie internationales Recht fest:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Soweit diese drei Richter akzeptieren, was Frau Kraft schreibt, verstoßen sie gegen ihre Amtspflichten aus §§ 103 und 106 SGG.

Ich stelle als Beweisantrag:

1. Es wird die Postulationsunfähigkeit und Prozessunfähigkeit der Frau Kraft festgestellt. Nur Herr Erbe ist vertretungsberechtigt, daher hatte ich ihn auch direkt angeschrieben:
Vertretungsberechtigt
Geschäftsführer Jobcenter Berlin Neukölln
Jörg-Jens Erbe
Es wird eine Geschäftsführung ohne Auftrag der Frau Kraft festgestellt.
2. Es wird festgestellt, daß die Handlungen (auch in anderen Verfahren) strafbewehrt sind, da dieses das Ziel einer vorsätzlichen Nachteilszufügungsabsicht an die Familie Murken haben.
3. Sämtliche Behauptungen der Frau Kraft ? in unseren Fällen, aber auch in Fällen Dritter ? sind rechtlich unerheblich, unwirksam und folglich als sog. NULLUM zu werten.
4. Die Richter verletzen das rechtliche Gehör und dem Recht auf faire Verfahren vorsätzlich, indem sie Aufträge einer in Geschäftsführung ohne Auftrag handelnden Person annehmen und diese als Prozeßhandlung werten.
Sollte meinen Beweisanträgen entsprochen werden, sind sämtliche Verfahren, an denen Frau Kraft die Vertretung des Jobcenters mit ihrer Unterschrift ?im Auftrag? vorgetäuscht hat, wieder aufzunehmen. Die Weiße Folter ist zu beenden und uns ist unter Anwendung von § 331 ZPO alles Vorgetragene anzuerkennen und damit auch die geforderten Teilbeträge anzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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