Donnerstag, 26. Mai 2022
13. Senat
L S G
L 13 SB 114/22 RG
L 13 SB 48/21
S 40 SB 600/17



Per Telefax



Berlin, 26. Mai 2022


E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DR KÄRCHER DR LEMKE UND DIEFENFACH

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß Richter keine Gesetze erlassen oder ändern dürfen. Alles andere ist rechtsmißbräuchlich. Im Zweifel müssen die eine Richtervorlage, Art. 100 GG, vornehmen.

Ansonsten haben diese bestehende Gesetze einzuhalten. Diese sehen in § 44 ZPO vor, daß Richter sich bei Befangenheitsanträgen dienstlich zu äußern haben. Dies ist hier nicht geschehen, was die Berechtigung meiner Vorwürfe gegen diese Richter vom 7.5.2022 belegt.

Daher ist auch meine Schmerzensgeldforderung gegen diese drei Richter berechtigt.

Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht und diese Richter samt Kollegen verhindern, daß mir geholfen wird.

Gerichte haben drei Gutachter in der näheren Umgebung vorzuschlagen. Daraus kann man sich einen aussuchen. Das SG hat aber einen Gutachter in Bochum bestellt, was ich als kriminell ansehe. Richter, die dies unterstützen, sehe ich ebenfalls als kriminell an.

Mir hätte schon in 2008 geholfen werden müssen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Alle Richter, die gegen diese Grundrechte, die Menschenrechte und das Völkerrecht verstoßen haben, sind mir zum Schmerzensgeld in Höhe von zumindest monatlich 1.000 Euro seit dem 20.2.2008 verpflichtet, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Es geschehe Recht, egal, was es kostet.

Viele Grüße



Horst Murken

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Donnerstag, 12. Mai 2022
Termint 15.6.2022 beim LSG, 9 Uhr
L S G
L 25 AS 1083/21



Per Telefax


Berlin, 12. Mai 2022




E I L T


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle hiermit den Antrag nach § 5 SGG, daß die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Richter des Strafgerichts am Amtsgericht Rechts- und Amtshilfe leisten.

Es sind alle sechs Beklagten vorzuladen. Möglichst deren Leiter, wenn die sich nicht rechtmäßig vertreten lassen.

Geschieht dies nicht rechtmäßig, muß § 331 ZPO gelten und mir alles zugestanden werden, war ich beantragt habe und beanspruche. Hierzu verweise ich nochmal auf BSG B 8 SO 38/18 B.

Die Richter der Sozialgesetzgerichte haben meistbegünstigend im Sinne der Bürger zu entscheiden.

Ich verweise auf Art. 41 und 47 der GRCh.

Viele Grüße


Horst Murken

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Samstag, 7. Mai 2022
Wieso haben wir keinen Rechtsstaat?
L S G
L 27 AS 359/22 B ER



Per Telefax


Berlin, 6. Mai 2022


E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER DR KÄRCHER DIEFENBACH UND DR LEMKE

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN



Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Richter verkennen in bösartiger Absicht, Milgram-Experimente, daß schon der Beschluss der Frau Willkomm rechtswidrig war.

Es liefen und laufen mehrere Beschwerden alleine von meiner Seite gegen diese Richterin, die immer noch nicht beantwortet sind.

Daher hätte das Verfahren in einem Rechtsstaat an das SG zurückverwiesen werden müssen, § 159 SGG.

Diese drei Richter geben klar zu verstehen, daß sie keine Ahnung vom Rechtsstaat haben, denn Leistungen sind im Voraus zu erbringen: § 41
Fälligkeit
Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig.
Wieviel wichtiger ist dann also, daß endlich mit Verspätung geleistet wird?

Ich verlange von diesen Richtern, der Justizbeschäftigten und der Gerichtspräsidentin ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro pro Monat, also 200 Euro pro Tag, für jahrelange unterlassene Hilfeleistung, BGH III ZR 71/17 vom 7.9. 2017.

Es gilt das Verursacherprinzip. Wer anderen Schäden zufügt, muß dafür haften.

Viele Grüße



Horst Murken

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