Montag, 2. Mai 2022
Termin am 15.6. beim LSG
L S G
L 25 AS 1083/21

Per Telefax


Berlin, 2. Mai 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER DES SENATS UND DER GERICHTSPRÄSIDENTIN SCHUDOMA

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist evident, daß die Berufsrichter beim LSG Rechtsbeugung begehen wollen, denn entgegen ihrer Amtspflichten bereiten sie den Termin nicht vor, § 139 SGG und §§ 103 iVm 106 SGG.

So sind immer noch nicht alle Leistungsträger aus dem SGB IX gehört und beigeladen worden, obgleich ich dies schon mit meiner Klage vom 28.3.2021 gefordert hatte

Insofern verweise ich auch schon auf meine vorherigen Schreiben, die ohne Antwort blieben.

Auf BSG B 8 SO 38/18 B vom 6.12.2018 verweise ich.

Viele Grüße

Horst Murken

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Freitag, 22. April 2022
Wer geht gegen kriminelle Richter vor?
L S G
L 20 AS 294/22 B ER



Per Telefax



Berlin, 22. Apr. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERIN MEHDORN RICHTER DR HINTZ UND DR WERNER UND DER GERICHTSPRÄSIDENTIN SCHUDOMA

ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe allen vier genannten Personen vor, vorsätzlich die Staatsstruktur dieses Landes zu zerstören. Statt Recht zu sprechen und dafür zu sorgen, daß Leute, gegen Gesetz und Recht verstoßen, bestraft werden, stellen diese sich schützend vor Straftäter.

Das Bundesverfassungsgericht hat solch ein Verhalten scharf kritisiert, da es das Vertrauen in den Rechtsstaat unterminiert, wenn Beamte und Richter ungestraft gegen Gesetz und Recht verstoßen.

Die drei Richter können offenbar nicht lesen und berufen sich zu Unrecht auf Gründe des SG, ohne diese aber zu nennen. Dies ist offene Rechtsbeugung.

Ich verweise auf meine Klage vom 11.1.2020 und die dort aufgeführten Punkte. Wann und wo wurde darüber verhandelt?

Ich verweise auf meine Expertise vom 19.2.2022 ? auch diese wurde in Rechtsbeugungsabsicht unterdrückt.

Ich fordere von allen vier genannten Personen Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro im Monat ab heute, BBG und BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Natürlich fordere ich auch den Nachteilsausgleich von 100 Euro pro Tag im Eilverfahren.

Bitte senden Sie mir eine Kopie der Originalurkunde. Mich interessiert auch, was genau beglaubigt wurde.

Viele Grüße


Horst Murken

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Donnerstag, 7. April 2022
Staatsstreich durch Richter?
L S G
L 3 SF 46/22 AB
L 3 AS 123/22 B ER




Per Telefax


Berlin, 7. April 2022



ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTERINEN BRAUN HENRICHTS ERNST UND DIE GERICHTSPRÄSIDENTIN SCHUDOMA



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe diesen vier Juristen vor, gemeinsam mit der Richterin am SG Willkomm, sowie den Richtern des 3. Senats beim LSG Brähler, Dr Drappatz und Heinrich-Reichow vor, durch Lug und Betrug den Rechtsstaat abschaffen zu wollen, sowie gegen Grundrechte, Menschenrechte und das Völkerrecht zu verstoßen.

Wie diesen Richtern bekannt ist, wurde ich am 20.2.2008, also vor über vierzehn Jahren, zum Krüppel gemacht. Entgegen internationalen Abkommen, wird mir bis heute jede Hilfe verweigert:

Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Folter: https://www.antifolterkonvention.de/untersuchungspflicht-bei-folterverdacht-3426/

https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Richter, die gegen Menschenrecht und das Völkerrecht verstoßen, gehören vor ein Richtergericht und unehrenhaft aus dem Staatdienst unter Verlust aller Bezüge entlassen.

Ich stelle den Beweisantrag, daß diese Richter wegen unterlassener Hilfeleistung mir ab sofort 4.000 Euro Schmerzensgeld im Monat zu zahlen haben, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Ich stelle den Beweisantrag, daß Frau Willkomm nicht meine gesetzliche, unabhängige Richterin ist, da mehre Befangenheitsanträge gegen sie offen sind. Es kann nicht darauf ankommen, ob man zusätzlich in einem laufenden Verfahren auch Befangenheitsanträge stellt, denn die offenen Befangenheitsanträge zeigen ja, daß sie parteiisch ist und eben keine unabhängige Richterin im Sinne von Art. 97 GG.

Die Erklärungen der Richter des 3. Senats sind ein Schuldeingeständnis, denn sie verstoßen bewußt gegen §§ 42ff und haben keine dienstliche Stellungnahme abgegeben. Dies gilt als Schuldeingeständnis und führ dazu, daß deren Beschluß nichtig ist, da nicht von gesetzlichen Richtern verfaßt, vgl. mein Schreiben vom 6.4.2022.

Auch die Richter des Beschlusses vom 4.4.2022 sind befangen, da sie keine dienstliche Stellungnahme angefordert haben, sondern ihre Kollegen für nicht befangen erklären, was ein klarer Verstoß gegen Gesetz und Recht ist.

Überdies gehen diese Richter auf meine weiteren Beschwerden nicht ein, sondern wollen diese eindeutig ?unter den Teppich? kehren.

Dies ist Beleg genug, diese Richter aus dem Staatsdienst zu entlassen, denn sie zerstören bewußt und gemeinschaftlich das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und streben offensichtlich eine andere Staatform an.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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