Samstag, 12. Februar 2022
Die Richter bleiben kriminell und bescheinigen sich selber, es nicht zu sein
L S G
L 37 SF 309/21 E RG
L 37 SF 313/21 AB

L 37 SF 310/21 AB
L 37 SF 306/21 E RG

L 37 SF 312/21 AB
L 37 SF 308/21 E RG


Mein Az: K 06-12022022/ L 37



Per Telefax


Berlin, 12. Feb. 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER BRAUN JUCKNAT UND BEYLER


Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Richter entscheiden in eigenen Geschäften und gestehen damit ein, kriminell zu sein.

Diese Richter hätten eine dienstliche Stellungnahme nach § 44 ZPO abgeben müssen, mich dazu anhören und dann hätten andere Richter darüber bescheiden müssen.

Überdies hatte ich weitere Beschwerden gegen diese Richter vorgebracht, deren Beantwortung aber wohl unterdrückt werden soll. Diese Richter wollen keinen Rechtsstaat, der wäre ihnen vermutlich lästig.

Was diese Richter anstreben, ist aber nicht zu erkennen. Auf jeden Fall einen Staat, in dem Richter ihre Bösartigkeit ausleben können, Milgram 4.0 also.

Frau Trude Simonsohn sagte: ?Die Leute, die Unrecht tun, wissen genau, daß sie Unrecht tun.?

Ich hatte internationale Abkommen zitiert, die diese Richter aber ignorieren, vermutlich aus Dummheit oder Faulheit:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Meine Familie leidet seit vielen Jahren unter diesen kriminellen Richtern. Dies muß endlich beendet werden.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Dienstag, 18. Januar 2022
L S G
L 13 VG 1/18





Per Telefax



Berlin, 18. Jan. 2022



E I L T



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit den Nachteilsausgleich wegen überlanger Gerichtsverfahren geltend.

Nach 14 Jahren ist mir ein Abwarten nicht mehr zumutbar.

Bitte berechnen Sie diese selber, §§ 103 iVm 106 SGG. Sie können dies, sind Sie doch Berufsrichter.

Ich beantrage hierauf eine sofortige Zahlung von 8000 Euro.

Dann mache ich wegen jahrelanger unterlassener Hilfe durch das SG und LSG Schmerzensgeld von2.000 Euro je Monat ab dem 20.2.2008 geltend, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Daß man mir in 2008 hätte helfen müssen, ist klar gesetzlich geregelt: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Außerdem liegt bei Ihnen Weiße Folter und der Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung von Schutzbefohlenen vor.

Hierauf erwarte ich eine unverzügliche Abschlagzahlung von zumindest 500.000 Euro.

Natürlich mache ich auch die gesetzlichen Zinsen geltend.

Viele Grüße


Horst Murken

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Donnerstag, 13. Januar 2022
Recht? In Deutschland?
L S G
L 2 R 332/21



Per Telefax


Berlin, 13. Jan. 2022




RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER


Sehr geehrter Herr Ney,

Sie sind nicht mein gesetzlicher Richter und dürfen auch hier nicht tätig werden.

Der Wille zur Rechtsbeugung ist evident, denn auf meine Argumente vom 17.8.2021 gehen Sie nicht ein. Dort habe ich übrigens klar eine mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung gefordert. Dies gilt auch für den LSG, wenn dieser das Verfahren nicht zurückverweist.

Auch meine Beschwerden vom 1.6.2021 wurden bisher nicht bearbeitet. Wenn aber die Richterin Eggert bei der Urteilsverfassung befangen war, ist deren Urteil nichtig, da sie dann kein gesetzlicher Richter war.

Für den Fall einer mündlichen Verhandlung beantrage ich deren gesetzeskonforme Vorbereitung unter Einbeziehung aller Parteien, denn auch die anderen Leistungsträger sind hinzuzuziehen. Dies wären allemal die Bundesagentur für Arbeit, das JC Neukölln, das Sozialamt Neukölln, die BEK und das LAGeSo.

Die Rechtslage ist eindeutig: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Als Opfer von Gewalt (hier sogar staatlicher Gewalt) stand meiner Familie und mir unverzüglich Hilfe zu. Da diese nach 14 Jahren immer noch nicht erfolgte, verlange ich für meine Familie ein Schmerzensgeld von nicht unter 2 Mio Euro, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Eine sofortige Abschlagzahlung von 300.000 Euro sollte unverzüglich erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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