Dienstag, 18. Januar 2022
L S G
L 13 VG 1/18





Per Telefax



Berlin, 18. Jan. 2022



E I L T



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit den Nachteilsausgleich wegen überlanger Gerichtsverfahren geltend.

Nach 14 Jahren ist mir ein Abwarten nicht mehr zumutbar.

Bitte berechnen Sie diese selber, §§ 103 iVm 106 SGG. Sie können dies, sind Sie doch Berufsrichter.

Ich beantrage hierauf eine sofortige Zahlung von 8000 Euro.

Dann mache ich wegen jahrelanger unterlassener Hilfe durch das SG und LSG Schmerzensgeld von2.000 Euro je Monat ab dem 20.2.2008 geltend, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Daß man mir in 2008 hätte helfen müssen, ist klar gesetzlich geregelt: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Außerdem liegt bei Ihnen Weiße Folter und der Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung von Schutzbefohlenen vor.

Hierauf erwarte ich eine unverzügliche Abschlagzahlung von zumindest 500.000 Euro.

Natürlich mache ich auch die gesetzlichen Zinsen geltend.

Viele Grüße


Horst Murken

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Donnerstag, 13. Januar 2022
Recht? In Deutschland?
L S G
L 2 R 332/21



Per Telefax


Berlin, 13. Jan. 2022




RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER


Sehr geehrter Herr Ney,

Sie sind nicht mein gesetzlicher Richter und dürfen auch hier nicht tätig werden.

Der Wille zur Rechtsbeugung ist evident, denn auf meine Argumente vom 17.8.2021 gehen Sie nicht ein. Dort habe ich übrigens klar eine mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung gefordert. Dies gilt auch für den LSG, wenn dieser das Verfahren nicht zurückverweist.

Auch meine Beschwerden vom 1.6.2021 wurden bisher nicht bearbeitet. Wenn aber die Richterin Eggert bei der Urteilsverfassung befangen war, ist deren Urteil nichtig, da sie dann kein gesetzlicher Richter war.

Für den Fall einer mündlichen Verhandlung beantrage ich deren gesetzeskonforme Vorbereitung unter Einbeziehung aller Parteien, denn auch die anderen Leistungsträger sind hinzuzuziehen. Dies wären allemal die Bundesagentur für Arbeit, das JC Neukölln, das Sozialamt Neukölln, die BEK und das LAGeSo.

Die Rechtslage ist eindeutig: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Als Opfer von Gewalt (hier sogar staatlicher Gewalt) stand meiner Familie und mir unverzüglich Hilfe zu. Da diese nach 14 Jahren immer noch nicht erfolgte, verlange ich für meine Familie ein Schmerzensgeld von nicht unter 2 Mio Euro, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.

Eine sofortige Abschlagzahlung von 300.000 Euro sollte unverzüglich erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Dienstag, 11. Januar 2022
JC, SG und LSG verstoßen gegen Gesetze
JC Neukölln
92202//0028102


LSG
L 5 AS 1554/19


SCHMERZENSGELDFORDERUNG
WEGEN JAHRELANGER RECHTSBEUGUNG VERBUNDEN MIT WIESSER FOLTER UND DEM VERSTOSS GEGEN DAS VERBOT DER UNMENSCHLICHEN BEHANDLUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 1.1.2009 wird gegen meine Familie ein Kopfteil erhoben, für das es keine Rechtsgrundlage gibt, die von mir auch immer bestritten wurde.

Ferner hatten meine Söhne keine Einkommen, die für das Kopfteil ausgereicht hätten und durften von Anfang an kostenfrei bei mir wohnen, was eindeutig durch Art. 6 GG gedeckt ist. Keiner kann von mir überdies verlangen, daß ich gegen meine Söhne auf Leistungen klage, die diese ohnehin nicht erbringen können.

Auch pflegen mich meine Söhne seit dem 20.2.2008: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Danach brauchen die ebenfalls keinen Kopfteil leisten, § 39 SGB XII.

Gegen diese klare gesetzliche Regelung verstoßen aber das Jobcenter Neukölln in Tateinheit mit dem SG Berlin und dem LSG Berlin-Brandenburg.

Für das uns zugefügte Unrecht und der damit genommenen Teilhabe am Leben, der genommenen Freude und der Verhinderung weiterer Annehmlichkeiten des Lebens fordere ich für uns drei Schmerzensgeld von 3.000 Euro seit dem 1.1.2009, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. Hinzu kommen die gesetzlichen Zinsen.

Zur Linderung des uns zugefügten Unrechts bitte ich um eine schnelle Zahlung von zumindest 100.000 Euro.

Ich bin gerne zu Güteverhandlungen/Mediation bereit, aber nur noch bis zum 10.2.2022.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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