Dienstag, 11. Januar 2022
JC, SG und LSG verstoßen gegen Gesetze
JC Neukölln
92202//0028102


LSG
L 5 AS 1554/19


SCHMERZENSGELDFORDERUNG
WEGEN JAHRELANGER RECHTSBEUGUNG VERBUNDEN MIT WIESSER FOLTER UND DEM VERSTOSS GEGEN DAS VERBOT DER UNMENSCHLICHEN BEHANDLUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 1.1.2009 wird gegen meine Familie ein Kopfteil erhoben, für das es keine Rechtsgrundlage gibt, die von mir auch immer bestritten wurde.

Ferner hatten meine Söhne keine Einkommen, die für das Kopfteil ausgereicht hätten und durften von Anfang an kostenfrei bei mir wohnen, was eindeutig durch Art. 6 GG gedeckt ist. Keiner kann von mir überdies verlangen, daß ich gegen meine Söhne auf Leistungen klage, die diese ohnehin nicht erbringen können.

Auch pflegen mich meine Söhne seit dem 20.2.2008: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Danach brauchen die ebenfalls keinen Kopfteil leisten, § 39 SGB XII.

Gegen diese klare gesetzliche Regelung verstoßen aber das Jobcenter Neukölln in Tateinheit mit dem SG Berlin und dem LSG Berlin-Brandenburg.

Für das uns zugefügte Unrecht und der damit genommenen Teilhabe am Leben, der genommenen Freude und der Verhinderung weiterer Annehmlichkeiten des Lebens fordere ich für uns drei Schmerzensgeld von 3.000 Euro seit dem 1.1.2009, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. Hinzu kommen die gesetzlichen Zinsen.

Zur Linderung des uns zugefügten Unrechts bitte ich um eine schnelle Zahlung von zumindest 100.000 Euro.

Ich bin gerne zu Güteverhandlungen/Mediation bereit, aber nur noch bis zum 10.2.2022.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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Samstag, 8. Januar 2022
Schmerzensgeld?
L S G
3132E I ? 54ff/21



Per Telefax



Berlin, 8. Januar 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH RICHTER KUHNKE




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe Herrn Kuhnke erneut vor, seinen Beruf nicht zu können. Siehe schon mein Schreiben vom 30.8.2021. Wurde dieses Verfahren inzwischen an das OVG gegeben? Dazu fehlt mir jede Nachricht.

Was Herr Kuhnke zu anhängigen Verfahren bei dem 37. Und 38. Senat schreibt, zeigt wieder seine Unfähigkeit und mangelnde Rechtskenntnisse. Der 37. Senat hat mir mit 14. 9. 2017 eine riesige Liste mit anhängenden Verfahren geschickt und der 38. Senat hat mir mit 20.8.2018 zumindest eine Aufstellung der anhängenden Verfahren geschickt.

Diese Verfahren sind immer noch anhängig, keiner davon wurde rechtskonform beendet: https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf

Hinzu kommt auch noch, daß die Richter die Verfahren von Amtswegen hätten führen müssen.

Für die unterlassene Hilfe und Rechtsunterdrückung verlange ich ein Schmerzensgeld von 1.200.000 Euro für meine Söhne und mich, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. So bekommen wir zumindest etwas Entschädigung für die jahrelange Weiße Folter durch den 37. Und 38. Senat sowie den Gerichtspräsidenten.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Donnerstag, 30. Dezember 2021
Welche Staatsform streben die an?
L S G
L 15 SF 284/21 AB
L 15 SO 268/21 B ER RG



Per Telefax



Berlin, 30. Dez. 2021



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH ALLE DREI RICHTER DES 15. SENATS



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe eine faschistische Tendenz bei allen drei Richtern. So wollen die mich mit dem letzten Satz um meine Rechtsmittel bringen, ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IX GG und den schon genannten internationalen Abkommen.

Auch sind meine Beschwerden vom 2.12.2021 nicht erledigt, sondern auch die anderen Beschwerden müssen bearbeitet werden.

Richtern ist es untersagt, in eigenen Geschäften tätig zu sein, alles andere hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun.

Sofern die Richter auf S. 2 unten anführen, ich hätte mich lediglich auf den Monat August 2021 bezogen, irren die sich bzw. legen es böswillig aus. Ich hatte lediglich für den Monat August einen Bescheid vom Sozialamt, gegen den ich vorgehen konnte.

Aber schon ein rechtskundiger Richter beim SG hätte mein Schreiben zu meinen Gunsten meistbegünstigend auslegen müssen. Dies fordert § 103 iVm § 106 SGG und das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 III GG.

Und natürlich nenne ich Gründe, weshalb die Beschlüsse falsch sind, denn sie verstoßen eindeutig gegen § 39 SGB XII, den ich in diesem Verfahren mehrfach genannt habe.

Auch waren Herr Saß und Herr Goldschmidt am 28.8.2020 bei mir, daß Gespräch habe ich mit deren Einwilligung aufgezeichnet. Wieso wird dieses Beweismittel von den drei Richtern ignoriert?

Es ist offensichtlich, daß auch diese Richter das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstören wollen. Daher muß es geeignete Mittel geben, die diese Richter vorzugehen. Meine Familie möchte jedenfalls keinen neuen Unrechtsstaat auf deutschem Boden.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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