... newer stories
Samstag, 8. Januar 2022
Schmerzensgeld?
kasparhauser, 16:23h
L S G
3132E I ? 54ff/21
Per Telefax
Berlin, 8. Januar 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH RICHTER KUHNKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Kuhnke erneut vor, seinen Beruf nicht zu können. Siehe schon mein Schreiben vom 30.8.2021. Wurde dieses Verfahren inzwischen an das OVG gegeben? Dazu fehlt mir jede Nachricht.
Was Herr Kuhnke zu anhängigen Verfahren bei dem 37. Und 38. Senat schreibt, zeigt wieder seine Unfähigkeit und mangelnde Rechtskenntnisse. Der 37. Senat hat mir mit 14. 9. 2017 eine riesige Liste mit anhängenden Verfahren geschickt und der 38. Senat hat mir mit 20.8.2018 zumindest eine Aufstellung der anhängenden Verfahren geschickt.
Diese Verfahren sind immer noch anhängig, keiner davon wurde rechtskonform beendet: https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Hinzu kommt auch noch, daß die Richter die Verfahren von Amtswegen hätten führen müssen.
Für die unterlassene Hilfe und Rechtsunterdrückung verlange ich ein Schmerzensgeld von 1.200.000 Euro für meine Söhne und mich, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. So bekommen wir zumindest etwas Entschädigung für die jahrelange Weiße Folter durch den 37. Und 38. Senat sowie den Gerichtspräsidenten.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
3132E I ? 54ff/21
Per Telefax
Berlin, 8. Januar 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH RICHTER KUHNKE
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Kuhnke erneut vor, seinen Beruf nicht zu können. Siehe schon mein Schreiben vom 30.8.2021. Wurde dieses Verfahren inzwischen an das OVG gegeben? Dazu fehlt mir jede Nachricht.
Was Herr Kuhnke zu anhängigen Verfahren bei dem 37. Und 38. Senat schreibt, zeigt wieder seine Unfähigkeit und mangelnde Rechtskenntnisse. Der 37. Senat hat mir mit 14. 9. 2017 eine riesige Liste mit anhängenden Verfahren geschickt und der 38. Senat hat mir mit 20.8.2018 zumindest eine Aufstellung der anhängenden Verfahren geschickt.
Diese Verfahren sind immer noch anhängig, keiner davon wurde rechtskonform beendet: https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Hinzu kommt auch noch, daß die Richter die Verfahren von Amtswegen hätten führen müssen.
Für die unterlassene Hilfe und Rechtsunterdrückung verlange ich ein Schmerzensgeld von 1.200.000 Euro für meine Söhne und mich, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. So bekommen wir zumindest etwas Entschädigung für die jahrelange Weiße Folter durch den 37. Und 38. Senat sowie den Gerichtspräsidenten.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
... link (0 Kommentare) ... comment
Donnerstag, 30. Dezember 2021
Welche Staatsform streben die an?
kasparhauser, 07:52h
L S G
L 15 SF 284/21 AB
L 15 SO 268/21 B ER RG
Per Telefax
Berlin, 30. Dez. 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH ALLE DREI RICHTER DES 15. SENATS
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sehe eine faschistische Tendenz bei allen drei Richtern. So wollen die mich mit dem letzten Satz um meine Rechtsmittel bringen, ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IX GG und den schon genannten internationalen Abkommen.
Auch sind meine Beschwerden vom 2.12.2021 nicht erledigt, sondern auch die anderen Beschwerden müssen bearbeitet werden.
Richtern ist es untersagt, in eigenen Geschäften tätig zu sein, alles andere hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun.
Sofern die Richter auf S. 2 unten anführen, ich hätte mich lediglich auf den Monat August 2021 bezogen, irren die sich bzw. legen es böswillig aus. Ich hatte lediglich für den Monat August einen Bescheid vom Sozialamt, gegen den ich vorgehen konnte.
Aber schon ein rechtskundiger Richter beim SG hätte mein Schreiben zu meinen Gunsten meistbegünstigend auslegen müssen. Dies fordert § 103 iVm § 106 SGG und das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 III GG.
Und natürlich nenne ich Gründe, weshalb die Beschlüsse falsch sind, denn sie verstoßen eindeutig gegen § 39 SGB XII, den ich in diesem Verfahren mehrfach genannt habe.
Auch waren Herr Saß und Herr Goldschmidt am 28.8.2020 bei mir, daß Gespräch habe ich mit deren Einwilligung aufgezeichnet. Wieso wird dieses Beweismittel von den drei Richtern ignoriert?
Es ist offensichtlich, daß auch diese Richter das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstören wollen. Daher muß es geeignete Mittel geben, die diese Richter vorzugehen. Meine Familie möchte jedenfalls keinen neuen Unrechtsstaat auf deutschem Boden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 15 SF 284/21 AB
L 15 SO 268/21 B ER RG
Per Telefax
Berlin, 30. Dez. 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH ALLE DREI RICHTER DES 15. SENATS
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich sehe eine faschistische Tendenz bei allen drei Richtern. So wollen die mich mit dem letzten Satz um meine Rechtsmittel bringen, ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IX GG und den schon genannten internationalen Abkommen.
Auch sind meine Beschwerden vom 2.12.2021 nicht erledigt, sondern auch die anderen Beschwerden müssen bearbeitet werden.
Richtern ist es untersagt, in eigenen Geschäften tätig zu sein, alles andere hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun.
Sofern die Richter auf S. 2 unten anführen, ich hätte mich lediglich auf den Monat August 2021 bezogen, irren die sich bzw. legen es böswillig aus. Ich hatte lediglich für den Monat August einen Bescheid vom Sozialamt, gegen den ich vorgehen konnte.
Aber schon ein rechtskundiger Richter beim SG hätte mein Schreiben zu meinen Gunsten meistbegünstigend auslegen müssen. Dies fordert § 103 iVm § 106 SGG und das Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 III GG.
Und natürlich nenne ich Gründe, weshalb die Beschlüsse falsch sind, denn sie verstoßen eindeutig gegen § 39 SGB XII, den ich in diesem Verfahren mehrfach genannt habe.
Auch waren Herr Saß und Herr Goldschmidt am 28.8.2020 bei mir, daß Gespräch habe ich mit deren Einwilligung aufgezeichnet. Wieso wird dieses Beweismittel von den drei Richtern ignoriert?
Es ist offensichtlich, daß auch diese Richter das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstören wollen. Daher muß es geeignete Mittel geben, die diese Richter vorzugehen. Meine Familie möchte jedenfalls keinen neuen Unrechtsstaat auf deutschem Boden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
... link (0 Kommentare) ... comment
Dienstag, 21. Dezember 2021
Die können ihren Job nicht
kasparhauser, 15:55h
L S G
L 2 R 635/21 B ER
S 30 R 1728/21 ER
Per Telefax
Berlin, 21. Dez. 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER BAUMANN ? BUMANN UND NEY
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Richter Ney ist schon von der Rechtsprechung ausgeschlossen, da ich ihn schon mit guten Gründen für befangen erklärt habe, L 15 231/ 21 B ER vom 2.12.2021.
Der Senat war also nicht rechtmäßig besetzt, so daß der Beschluß schon deswegen nichtig, ein NULLUM, ist.
Auch ist der Beschluß nichtig, da nicht von den Richtern unterschrieben. So zeigen die Richter selber auf, daß sie genau wissen, daß sie gegen Gesetz und Recht, Art. 20 III GG verstoßen und wollen für ihre Schandtaten keine Verantwortung übernehmen.
Alle drei verstoßen wissentlich und vorsätzlich gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren, denn auf mein Schreiben vom 10.12.2021 gehen die nicht ein und reagieren auch nicht auf meine Bitte, mir die hier fehlenden Unterlagen zuzusenden.
Das hat nichts mit Rechtsprechung zu tun, sondern erinnert an Milgram 4.0.
Wenn die ihren Beruf nicht verfehlt hätten, hätten die auch die anderen Leistungsträger aus dem SGB IX zusammengezogen und die verurteilt, endlich einen Plan für meine Teilhabe am Leben und der Gesellschaft zu beschließen.
Daher bitte ich zu prüfen, wie dieses Verhalten zu werten ist. Kann ein Rechtsstaat solche Richter verkraften, oder müssen die ihr Amt niederlegen?
Im Wiederholungsfall muß letzteres auf jeden Fall eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 2 R 635/21 B ER
S 30 R 1728/21 ER
Per Telefax
Berlin, 21. Dez. 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER BAUMANN ? BUMANN UND NEY
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Richter Ney ist schon von der Rechtsprechung ausgeschlossen, da ich ihn schon mit guten Gründen für befangen erklärt habe, L 15 231/ 21 B ER vom 2.12.2021.
Der Senat war also nicht rechtmäßig besetzt, so daß der Beschluß schon deswegen nichtig, ein NULLUM, ist.
Auch ist der Beschluß nichtig, da nicht von den Richtern unterschrieben. So zeigen die Richter selber auf, daß sie genau wissen, daß sie gegen Gesetz und Recht, Art. 20 III GG verstoßen und wollen für ihre Schandtaten keine Verantwortung übernehmen.
Alle drei verstoßen wissentlich und vorsätzlich gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren, denn auf mein Schreiben vom 10.12.2021 gehen die nicht ein und reagieren auch nicht auf meine Bitte, mir die hier fehlenden Unterlagen zuzusenden.
Das hat nichts mit Rechtsprechung zu tun, sondern erinnert an Milgram 4.0.
Wenn die ihren Beruf nicht verfehlt hätten, hätten die auch die anderen Leistungsträger aus dem SGB IX zusammengezogen und die verurteilt, endlich einen Plan für meine Teilhabe am Leben und der Gesellschaft zu beschließen.
Daher bitte ich zu prüfen, wie dieses Verhalten zu werten ist. Kann ein Rechtsstaat solche Richter verkraften, oder müssen die ihr Amt niederlegen?
Im Wiederholungsfall muß letzteres auf jeden Fall eintreten.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories