Dienstag, 21. Dezember 2021
Die können ihren Job nicht
L S G
L 2 R 635/21 B ER
S 30 R 1728/21 ER





Per Telefax


Berlin, 21. Dez. 2021





E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER BAUMANN ? BUMANN UND NEY



Sehr geehrte Damen und Herren,

der Richter Ney ist schon von der Rechtsprechung ausgeschlossen, da ich ihn schon mit guten Gründen für befangen erklärt habe, L 15 231/ 21 B ER vom 2.12.2021.
Der Senat war also nicht rechtmäßig besetzt, so daß der Beschluß schon deswegen nichtig, ein NULLUM, ist.
Auch ist der Beschluß nichtig, da nicht von den Richtern unterschrieben. So zeigen die Richter selber auf, daß sie genau wissen, daß sie gegen Gesetz und Recht, Art. 20 III GG verstoßen und wollen für ihre Schandtaten keine Verantwortung übernehmen.
Alle drei verstoßen wissentlich und vorsätzlich gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren, denn auf mein Schreiben vom 10.12.2021 gehen die nicht ein und reagieren auch nicht auf meine Bitte, mir die hier fehlenden Unterlagen zuzusenden.
Das hat nichts mit Rechtsprechung zu tun, sondern erinnert an Milgram 4.0.

Wenn die ihren Beruf nicht verfehlt hätten, hätten die auch die anderen Leistungsträger aus dem SGB IX zusammengezogen und die verurteilt, endlich einen Plan für meine Teilhabe am Leben und der Gesellschaft zu beschließen.

Daher bitte ich zu prüfen, wie dieses Verhalten zu werten ist. Kann ein Rechtsstaat solche Richter verkraften, oder müssen die ihr Amt niederlegen?

Im Wiederholungsfall muß letzteres auf jeden Fall eintreten.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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Freitag, 17. Dezember 2021
L S G
L 30 P 54/20





Per Telefax



Berlin, 17. Dez. 2021



E I L T


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, dieses Verfahren endlich in ein Eilverfahren zu wandeln.

Mir stand unverzügliche staatliche Hilfe schon kurz nach dem 20.2.2008 zu. Doch Beamte und Richter beugen lieber das Gesetz und Recht, als ihre Pflichten zu erfüllen:
Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000. Anlage

Und natürlich bestehe ich auf den vollständigen Senat als meinen gesetzlichen Richter.

Ich beantrage die digitale Prozeßaufzeichnung, um Irrtümer ausschließen zu können, Anlage.

Ich beantrage, daß festgestellt wird, daß das Gutachten nichtig ist, da dort Dinge stehen, über die wir nicht gesprochen haben. Ich werde das Gutachten auch entsprechend anfechten.

Ich bitte, mir die Urkunde oder Lizenz der Gutachterin zu senden.

Ich bitte, mir meine Berufungsschrift zu senden.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Mittwoch, 15. Dezember 2021
Richter ohne Rechtskenntnisse
L S G
L 37 SF 273ff/21 AB



Per Telefax


Berlin, 15. Dez. 2021



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER BEYLER JUCKNATZ UND DRAPPTZ


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe diesen Richtern gemeinsame Rechtsverstöße in mehreren Fällen vor. Dies sollte zu einem Amtsenthebungsverfahren führen.
Bezüglich der Frau Gorgels argumentiere diese Richter, daß es auf deren Befangenheit nicht ankomme, da sie nicht mehr im 37. Senat sei. Dies verkennt das Grundgesetz und zeigt, daß diese drei Richter nicht rechtsstaatsfähig sind. Ein befangener Richter kann kein gesetzlicher Richter aus Art. 97 iVm 101 GG sein, die Beschlüsse, an denen er mitgewirkt hat, sind nichtig, ein NULLUM und aufzuheben.
Ähnliches gilt für Frau Braun. Diese hat nur auf die Akten verwiesen, eine Dienstliche Stellungnahme, die § 44 ZPO zwingend vorschreibt, verweigert mit den Folgen aus § 45 ZPO.
Soweit die Richter argumentieren, die PKH sei mir erst mit dem Zeitpunkt der Klageerhebung zugesprochen worden, verkennen sie Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG.
Die Rechtsbeugungsabsicht zeigt sich auch auf der letzten Seite, wo diese Richter von mir fordern, die Verfahren zu benennen. Nach den vielen Jahren wäre dies schwierig für mich, den Richtern reicht aber ein Blick in den Computer.
Da uns aber in allen Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer Unrecht von staatlichen Stellen angetan wurde ? wir mußten über zwei Jahre auf die uns zustehenden Leistungen verzichten und daher sind die Verfahren ohne Barrieren zu führen, also ohne PKH und ohne Anwaltszwang: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Daher kommt es auf die PKH kaum noch an.
Dies wissen Richter bei einem LSG natürlich, aber diese Richter verstoßen bewußt und in böser Absicht hiergegen.
Anlagen
- Expertise zu dem Umgang mit Befangenheitsanträge
- Das Dokument der UN-Menschenrechtskommission aus 2000

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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