Montag, 13. Dezember 2021
§ 139 SGB XII
L S G
L 5 AS 1554/19



Per Telefax



13. Dez. 2021


E I L T



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bestätige den Termin am Freitag, 25.2.2022, 9:00 Uhr. Ich bitte Sie, bei der Präsidentin zu veranlassen, daß ich keinen Termin mehr vor 10:30 Uhr bekomme, da ich einen langen Anfahrtsweg habe, eine Körperverletzung und Krankheiten.

Ich bitte Sie, mir zu erklären, wieso das Verfahren trotz der vielen Mängel beim SG nicht an dieses zurückverwiesen wurde.

Ich fordere Sie auf, endlich Ihre Amtspflichten zu erfüllen und den Termin nach § 139 sowie §§ 103 iVm 106 SGG vorzubereiten und auch zu meinem bisherigen Vorbringen Stellung zu nehmen.

Bitte nehmen Sie und der Leistungsträger Stellung zu § 139 SGB XII.

Ich fordere digitale Prozeßaufzeichnung und mir dies im Vorfeld zu bestätigen, daß die durchgeführt wird.

Bitte teilen Sie mir etwa drei Wochen vor dem Termin mit, wie viele Prozeßbeobachter zugelassen werden. Dazu zwei Anlagen.

Auch jetzt noch würde eine Abschlagzahlung von nur 30.000 Euro Nutzen bringen. Gerade auch vor Weihnachten.

Viele Grüße


Horst Murken

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Freitag, 10. Dezember 2021
DRV will nicht leisten
D R V

LSG
L 2 R 635/21 B ER



Per Telefax


Berlin, 10. Dez. 2021



E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
UND ANTRAG RECHTSBEUGUNG ZU PRÜFENUND GGF ZU VERFOLGEN
GEGEN FRAU LASOTA

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgabe von Sozialleistungsträgern ist es, zu fördern und zu helfen, § 1 BSG I.

Natürlich ist die DRV Leistungsträger nach dem SGB IX. Ich stelle die Feststellungsklage, daß dies so ist. Überdies hätte sich die DRV längst mit den anderen Leistungsträgern zusammenschließen müssen, um mir und meiner Familie zu helfen.

Rechtsbeugung besteht auch in dem Bruch von internationalem Recht, Anlage:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Uns hätte also zwingend schon in 2008 geholfen werden müssen.

Das LSG bitte ich, mir meine ursprüngliche Klage, den Beschluss des SG, meine Berufung und das von Frau Lasota genannte Schreiben vom 10.11.2021 zu senden.

Außerdem bitte ich das LSG, zu prüfen, ob das Verfahren an das SG zurückverwiesen werden muß oder kann. Andernfalls besteht die Möglichkeit, daß auch die Richter sich der Strafverfolgung aussetzen.

Ich beantrage vom LSG, daß es alle in Frage kommende Leistungsträger zuzieht und den möglichen Termin schriftlich nach § 139 ZPO und §§ 103 und 106 SGG vorbereitet.

Im Eilverfahren sollte die Folgen berücksichtigt werden, die entstehen, wenn wir weiterhin um unsere Rechte betrogen werden. Daher sollte uns in diesem Verfahren die 200.000 Euro zugesprochen werden.

Denn es sind fast 14 Jahre her seitdem widerrechtlichen und heimtückischen Angriff auf mich. Und uns wird in der gesamten Zeit jede Hilfe verweigert. Wer will sich da noch schuldig machen? Es geht um Weiße Folter und dem Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Montag, 6. Dezember 2021
Richter fordert ein Einverständnis für ein
schriftliches Verfahren und die Übertragung auf einen Einzelrichter. Aber, es gibt nicht einen Ansatz, daß die Richter schriftlich verfahren wollen.
Alles nur LUG und BETRUG:

L S G
L 30 P 62/21




Per Telefax



Berlin, 6. Dezember 2021


Sehr geehrter Herr Korte,

was soll Ihre Anfrage vom 2.12.2021?

Führen Sie doch endlich das Verfahren, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist und gehen auf meine Argumente, z. B. vom 30.10.2021, ein.

Wenn Sie rechtsstaatlich vorgehen wollen, muß das Verfahren an das SG zurückverwiesen werden.

Wenn Sie nicht rechtstaatlich vorgehen wollen, erübrigt sich wohl auch meine Forderung, alle Leistungsträger zu laden.

Zur rechtlichen Situation verweise ich auf dieses Dokument: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Zu Ihrer Arbeitserleichterung hänge ich den Ausdruck des Dokuments an.

Jeder, der gegen dieses ratifizierte Recht verstößt, begeht Rechtsbeugung, Weiße Folter und verstößt gegen Menschenrechte.

Im Anhang auch noch zwei Seiten zu der dringend erforderlichen digitalen Prozeßaufzeichnung.

Viele Grüße


Horst Murken

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