Freitag, 10. Dezember 2021
DRV will nicht leisten
D R V

LSG
L 2 R 635/21 B ER



Per Telefax


Berlin, 10. Dez. 2021



E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
UND ANTRAG RECHTSBEUGUNG ZU PRÜFENUND GGF ZU VERFOLGEN
GEGEN FRAU LASOTA

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgabe von Sozialleistungsträgern ist es, zu fördern und zu helfen, § 1 BSG I.

Natürlich ist die DRV Leistungsträger nach dem SGB IX. Ich stelle die Feststellungsklage, daß dies so ist. Überdies hätte sich die DRV längst mit den anderen Leistungsträgern zusammenschließen müssen, um mir und meiner Familie zu helfen.

Rechtsbeugung besteht auch in dem Bruch von internationalem Recht, Anlage:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Uns hätte also zwingend schon in 2008 geholfen werden müssen.

Das LSG bitte ich, mir meine ursprüngliche Klage, den Beschluss des SG, meine Berufung und das von Frau Lasota genannte Schreiben vom 10.11.2021 zu senden.

Außerdem bitte ich das LSG, zu prüfen, ob das Verfahren an das SG zurückverwiesen werden muß oder kann. Andernfalls besteht die Möglichkeit, daß auch die Richter sich der Strafverfolgung aussetzen.

Ich beantrage vom LSG, daß es alle in Frage kommende Leistungsträger zuzieht und den möglichen Termin schriftlich nach § 139 ZPO und §§ 103 und 106 SGG vorbereitet.

Im Eilverfahren sollte die Folgen berücksichtigt werden, die entstehen, wenn wir weiterhin um unsere Rechte betrogen werden. Daher sollte uns in diesem Verfahren die 200.000 Euro zugesprochen werden.

Denn es sind fast 14 Jahre her seitdem widerrechtlichen und heimtückischen Angriff auf mich. Und uns wird in der gesamten Zeit jede Hilfe verweigert. Wer will sich da noch schuldig machen? Es geht um Weiße Folter und dem Verstoß gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Montag, 6. Dezember 2021
Richter fordert ein Einverständnis für ein
schriftliches Verfahren und die Übertragung auf einen Einzelrichter. Aber, es gibt nicht einen Ansatz, daß die Richter schriftlich verfahren wollen.
Alles nur LUG und BETRUG:

L S G
L 30 P 62/21




Per Telefax



Berlin, 6. Dezember 2021


Sehr geehrter Herr Korte,

was soll Ihre Anfrage vom 2.12.2021?

Führen Sie doch endlich das Verfahren, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist und gehen auf meine Argumente, z. B. vom 30.10.2021, ein.

Wenn Sie rechtsstaatlich vorgehen wollen, muß das Verfahren an das SG zurückverwiesen werden.

Wenn Sie nicht rechtstaatlich vorgehen wollen, erübrigt sich wohl auch meine Forderung, alle Leistungsträger zu laden.

Zur rechtlichen Situation verweise ich auf dieses Dokument: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Zu Ihrer Arbeitserleichterung hänge ich den Ausdruck des Dokuments an.

Jeder, der gegen dieses ratifizierte Recht verstößt, begeht Rechtsbeugung, Weiße Folter und verstößt gegen Menschenrechte.

Im Anhang auch noch zwei Seiten zu der dringend erforderlichen digitalen Prozeßaufzeichnung.

Viele Grüße


Horst Murken

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Samstag, 4. Dezember 2021
Richterin Ernst
L S G
L 11 SF 279/21 AB
L 11 VG 34/20



Per Telefax



Berlin, 2. Dezember 2021



Sehr geehrte Damen und Herren,

der Beschluss der Richterin Ernst verstößt gegen die Verletzung der Rechtsweggarantie in Verbindung mit dem konstitutionellen Recht und Gesetz von Deutschland (1990) , da das LSG Berlin-Brandenburg in Potsdam (DDR) sitzt, muß die Richterin Ernst abberufen werden, da sie gegen die Verfassung, Gesetze und auch internationale Gesetze verstößt.

Auch fordere ich ein fachpsychiatrisches Gutachten, ob diese Richterin noch dienstfähig ist.

So hatte ich mit 26. 11. 2021 sehr wohl begründet, wieso diese Richterin befangen ist und nicht fähig ist, sich an bestehende Gesetze und internationale ?Abkommen zu halten. Dies zeigt sich auch in diesem Beschluß in eigenen Geschäften.

Die Lügen und Betrugsversuche dieser Richterin sind unerträglich. Ich nehme Bezug auf meinen bisherigen Schriftwechsel und den Anlagen.

Natürlich muß ein Termin unter Beiziehung aller Beteiligten vorbereitet werde. Auch hier lügt und betrügt diese Richterin, die dafür über die Grenzen von Berlin und Brandenburg berüchtigt ist.

Natürlich müssen die beteiligten Parteien von dem Gericht genannt und beigeladen werden, was aber nicht geschehen ist.

So ist auch für die angeblich alleinige Beklagte keine natürliche Person genannt, die diese vertritt. Und der Beschluss ist nicht von der Richterin unterschrieben, die damit klar zu erkennen gibt, daß sie sich selber von ihrem Beschluss distanziert und dafür keine Haftung übernehmen will.

Ich verweise auf meine weiteren Beschwerden vom 26.11.2021, die noch beantwortet werden müssen.

Auf mein Schreiben vom 19.10.2021 verweise ich, dieses ist auch zu beantworten.

Dies trifft auch schon auf mein Schreiben vom 23.6.32021 zu und den dort geforderten Disziplinarmassnahmen.

Auch meine Beschwerden vom 27.4.2019 vor dem SG sind nicht bearbeitet worden.

Mir stehen also unverzüglich 150.000 Euro zu, die ich schon am 5.12.2017 beantragt hatte.

Hinzu kommen, da e sich um einen Eilantrag handelt, 4 x 360 x 100 Euro als Nachteilsausgleich. Da Richter bekanntlich nicht rechnen können, also über 140.000 Euro, da noch zwei Monate für zwei Instanzen abgezogen werden können.
Ich bitte um sofortige Anweisung, um bestehendes Recht endlich umzusetzen:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Wenn das LSG dazu nicht in der Lage ist, müssen sich die Beträge mindestens verdoppeln. Was hiermit beantragt wird.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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