Mittwoch, 10. November 2021
Recht?
L S G
L 37 SF 191FF/18 E



Per Telefax



Berlin, 10. Nov. 2021




E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH FRAU BRAUN ZND FRAU GORGELS

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verweis auf meine bisherigen Schreiben stelle ich den Beweisantrag, daß diese beiden Frauen keine gesetzlichen Richter im Sinne von Art. 97 iVm Art. 101 GG sind.

Sie wollen keinen Rechtsstaat, wie ihn Art. 20 III GG garantiert, sondern offenbar eine Art Faschismus, mit Sonderrechten für Richter.

Daher sind ihre Beschlüsse nichtig, ein NULLUM, und ersatzlos aufzuheben.

Unrecht, auf das sie sich erneut unter Verkennung der Rechtslage, berufen, darf niemals Recht werden. Daher sind sie aus dem Amt zu entfernen.

Uns wurde allen drein PKH ohne Auflagen bewilligt, daher hätten niemals Gebühren gefordert werden dürfen. Hier liegt eindeutig ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG.

Überdies waren wir Opfer staatlicher Willkür, da die Verfahren vor dem SG und LSG zusammen mehr als zwei Jahre dauerte ? und dies bei dringend benötigten Mitteln und Hilfen. In diesem Fall darf der Staat sich aber nicht auch noch durch Gebühren bereichern, der Rechtsweg ist frei, also kostenlos, zu gewähren: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Überdies haben diese Richterinnen gegen ihre Amtspflichten verstoßen, denn sie hätten damals von Amts wegen den uns zustehenden Nachteilsausgleich ermitteln müssen, § 103 SGG.

Außerdem sind noch alle Verfahren offen, werden aber nicht betrieben, § 336 StGB, https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Donnerstag, 4. November 2021
Termin 30.11., 8:45 Uhr
L SG

L 11 VG 34/20



Per Telefax

Berlin, 4. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung des Termins bitte ich erneut um Übersendung der mehrfach angeforderten Unterlagen. Aufgrund des Durcheinanders auch beim SG müssen die in einer anderen Akte sein und es kann sich herausstellen, daß das SG-Urteil rechtswidrig und nichtig ist.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Richter die Verhandlungen führen.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Leistungsträger aus dem SGB IX Sie geladen haben. Eine Verhandlung über den Teilhabeplan kann nur mit allen gemeinsam sinnvoll sein. Das Sozialamt wollte zumindest das LAGeSo beiziehen: https://www.dropbox.com/s/ibzdy797keyq9zr/Sozialamt_28082020.mp3?dl=0

Der Teilhabeplan gilt ohnehin schon als genehmig, was ich als Beweisantrag stelle.

Ferner bitte ich die rechtzeitige Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nach § 139 ZPO und § 106 SGG. Bei der Gelegenheit teilen Sie mir bitte mit, wieviel Zeugen zugelassen werden. Ggf. benötige ich zwei Beistände.

Ich beantrage die digitale Prozeßaufzeichnung, was im Vorfeld festgelegt werden muß, damit ich ggf. noch Rechtsmittel einlegen kann.

Bitte veranlassen Sie beim Präsidium, daß veranlaßt wird, daß meine Termine nie wieder vor 10:30 Uhr gelegt werden. Ich bin 68 Jahre und behindert, wie Ihnen bekannt ist.

Bitte stellen Sie sicher, daß alle für Deutschland verbindlichen Abkommen und Verträge eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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Landeshauptkasse
Am 04.11.2021 um 03:46 schrieb Horst Murken:
>
> Land Brandenburg
>
> Landeshauptkasse
>
> 1404500215554 u.a.
>
> Per Telefax
>
> Berlin, 4. November 2021
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Sie machen mir den Vorschlag, mich an das LSG zu wenden. Dies ist kein guter Vorschlag, denn dort liegt die Ursache aller unserer Probleme.
>
> Ende 2011 auf ein Gesetz zur Beschleunigung überlanger Gerichtsverfahren verabschiedet und in Kraft gesetzt.
>
> Als ich davon erfuhr, stellte ich als mehrfach Betroffener PKH-Anträge für meine Söhne und mich. Diese wurden ohne Auflagen genehmigt. Trotzdem wurden von den beiden zuständigen Kammern noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt. Da wir die natürlich nicht leisten konnten, wurden die Verfahren für geschlossen erklärt, was sie aber nicht beendet:
>
> https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
>
> Und ich hoffe, daß Sie erkennen, daß das LSG rechtswidrig gehandelt hat und gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG verstoßen hat.
>
> Überdies wurden jetzt noch Beträge gegen uns gepfändet und Erlaßanträge entweder nicht bearbeitet oder rechtswidrig abgelehnt. Das BVerfG hatte sogar angeordnet, daß 20 Euro Gebühren nicht erhoben werden dürfen, wenn keine Leistungsfähigkeit vorliegt.
>
> Auch wurde gegen internationale Abkommen verstoßen, wie gegen dieses: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
>
> Hier wird klar gefordert, daß der Staat den Rechtsweg für Opfer staatlichen Unrechts offen und damit kostenfrei halten muß, denn der Staat soll sich nicht noch an dem eigenen Unrecht bereichern dürfen.
>
> Beide Senate versperren mir seit 2015 den Rechtsweg nach Art. 19 IV GG, indem sie mir keine neuen Aktenzeichen geben.
>
> Auch bei meinen Beschwerden/Petitionen wird sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben gehalten, siehe z. B. meine Expertise zum Befangenheitsantrag.
>
> Viele Grüße

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Sonntag, 31. Oktober 2021
Was hat dies mit Rechtsstaat zu tun?
L S G
37. und 38. Senat




Per Telefax



Berlin, 31. Oktober 2021




RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER UND ANKÜNDIGUNG NACHTEILSAUSGLEICH GELTEND MACHEN ZU WOLLEN
DIENSTAUFSICHTBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
UND STRAFANWALTLICHE ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN DIE RICHTER DES 37. Und des 38. Senats sowie gegen die Gerichtspräsidentin


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich rüge die überlange Verfahrensdauer zahlreicher Verfahren, die Sie nicht bearbeiten,
§ 336 StGB.

Dies gilt auch für alle Verfahren, die für geschlossen erklärt wurden, was diese aber nicht beendet: https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Was Sie natürlich genau wissen, Sie sind ja Richter auf Lebenszeit.

Und natürlich müssen alle diese Verfahren kostenfrei sein, denn der Staat darf sich nicht an seinem eigenen Unrecht bereichern.

Beweisantrag: Ich stelle den Beweisantrag, daß dies inzwischen meine zehnte Rüge wegen überlanger Gerichtsverfahren ist, die allesamt von Ihnen nicht bearbeitet werden. Somit sind wir bei zwei hoch zehn Verfahren, multipliziert mit 276 Verfahren alleine vor dem 37. Senat, denn dieser hat diese Anzahl selber mit Verweis auf seinen Computer behauptet.

Vor dem 38. Senat waren es wohl weniger, daher bitte ich diesen, mir einen Computerauszug über die anhängigen Prozesse zu senden.

Daher ist es schwer gelogen von der Frau Braun, wenn diese behauptet, ich könne die Aktenzeichen angeben. Da ich seit 2015 keine neuen Aktenzeichen in diesen Verfahren von den hier als kriminell empfundenen Richtern gar keine Aktenzeichen mehr bekommen habe.

So bleibt mir also nur die Möglichkeit, meine Rechte zu wahren, in dem ich auf die noch offenen, unbenannten Verfahren verweise.

Sofern Frau Braun auf ein hier unbekanntes Urteil des BSG verweist, mag sie dieses benennen. Hier ist es unbekannt und ich verweise schon darauf, daß es nicht auf Urteile ankommt, sondern auf Parlamentsgesetze.

Viele Grüße


Horst Murken

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