Donnerstag, 4. November 2021
Termin 30.11., 8:45 Uhr
L SG

L 11 VG 34/20



Per Telefax

Berlin, 4. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung des Termins bitte ich erneut um Übersendung der mehrfach angeforderten Unterlagen. Aufgrund des Durcheinanders auch beim SG müssen die in einer anderen Akte sein und es kann sich herausstellen, daß das SG-Urteil rechtswidrig und nichtig ist.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Richter die Verhandlungen führen.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Leistungsträger aus dem SGB IX Sie geladen haben. Eine Verhandlung über den Teilhabeplan kann nur mit allen gemeinsam sinnvoll sein. Das Sozialamt wollte zumindest das LAGeSo beiziehen: https://www.dropbox.com/s/ibzdy797keyq9zr/Sozialamt_28082020.mp3?dl=0

Der Teilhabeplan gilt ohnehin schon als genehmig, was ich als Beweisantrag stelle.

Ferner bitte ich die rechtzeitige Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nach § 139 ZPO und § 106 SGG. Bei der Gelegenheit teilen Sie mir bitte mit, wieviel Zeugen zugelassen werden. Ggf. benötige ich zwei Beistände.

Ich beantrage die digitale Prozeßaufzeichnung, was im Vorfeld festgelegt werden muß, damit ich ggf. noch Rechtsmittel einlegen kann.

Bitte veranlassen Sie beim Präsidium, daß veranlaßt wird, daß meine Termine nie wieder vor 10:30 Uhr gelegt werden. Ich bin 68 Jahre und behindert, wie Ihnen bekannt ist.

Bitte stellen Sie sicher, daß alle für Deutschland verbindlichen Abkommen und Verträge eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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Landeshauptkasse
Am 04.11.2021 um 03:46 schrieb Horst Murken:
>
> Land Brandenburg
>
> Landeshauptkasse
>
> 1404500215554 u.a.
>
> Per Telefax
>
> Berlin, 4. November 2021
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Sie machen mir den Vorschlag, mich an das LSG zu wenden. Dies ist kein guter Vorschlag, denn dort liegt die Ursache aller unserer Probleme.
>
> Ende 2011 auf ein Gesetz zur Beschleunigung überlanger Gerichtsverfahren verabschiedet und in Kraft gesetzt.
>
> Als ich davon erfuhr, stellte ich als mehrfach Betroffener PKH-Anträge für meine Söhne und mich. Diese wurden ohne Auflagen genehmigt. Trotzdem wurden von den beiden zuständigen Kammern noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt. Da wir die natürlich nicht leisten konnten, wurden die Verfahren für geschlossen erklärt, was sie aber nicht beendet:
>
> https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
>
> Und ich hoffe, daß Sie erkennen, daß das LSG rechtswidrig gehandelt hat und gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG verstoßen hat.
>
> Überdies wurden jetzt noch Beträge gegen uns gepfändet und Erlaßanträge entweder nicht bearbeitet oder rechtswidrig abgelehnt. Das BVerfG hatte sogar angeordnet, daß 20 Euro Gebühren nicht erhoben werden dürfen, wenn keine Leistungsfähigkeit vorliegt.
>
> Auch wurde gegen internationale Abkommen verstoßen, wie gegen dieses: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
>
> Hier wird klar gefordert, daß der Staat den Rechtsweg für Opfer staatlichen Unrechts offen und damit kostenfrei halten muß, denn der Staat soll sich nicht noch an dem eigenen Unrecht bereichern dürfen.
>
> Beide Senate versperren mir seit 2015 den Rechtsweg nach Art. 19 IV GG, indem sie mir keine neuen Aktenzeichen geben.
>
> Auch bei meinen Beschwerden/Petitionen wird sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben gehalten, siehe z. B. meine Expertise zum Befangenheitsantrag.
>
> Viele Grüße

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Sonntag, 31. Oktober 2021
Was hat dies mit Rechtsstaat zu tun?
L S G
37. und 38. Senat




Per Telefax



Berlin, 31. Oktober 2021




RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER UND ANKÜNDIGUNG NACHTEILSAUSGLEICH GELTEND MACHEN ZU WOLLEN
DIENSTAUFSICHTBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
UND STRAFANWALTLICHE ERMITTLUNGSVERFAHREN GEGEN DIE RICHTER DES 37. Und des 38. Senats sowie gegen die Gerichtspräsidentin


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich rüge die überlange Verfahrensdauer zahlreicher Verfahren, die Sie nicht bearbeiten,
§ 336 StGB.

Dies gilt auch für alle Verfahren, die für geschlossen erklärt wurden, was diese aber nicht beendet: https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Was Sie natürlich genau wissen, Sie sind ja Richter auf Lebenszeit.

Und natürlich müssen alle diese Verfahren kostenfrei sein, denn der Staat darf sich nicht an seinem eigenen Unrecht bereichern.

Beweisantrag: Ich stelle den Beweisantrag, daß dies inzwischen meine zehnte Rüge wegen überlanger Gerichtsverfahren ist, die allesamt von Ihnen nicht bearbeitet werden. Somit sind wir bei zwei hoch zehn Verfahren, multipliziert mit 276 Verfahren alleine vor dem 37. Senat, denn dieser hat diese Anzahl selber mit Verweis auf seinen Computer behauptet.

Vor dem 38. Senat waren es wohl weniger, daher bitte ich diesen, mir einen Computerauszug über die anhängigen Prozesse zu senden.

Daher ist es schwer gelogen von der Frau Braun, wenn diese behauptet, ich könne die Aktenzeichen angeben. Da ich seit 2015 keine neuen Aktenzeichen in diesen Verfahren von den hier als kriminell empfundenen Richtern gar keine Aktenzeichen mehr bekommen habe.

So bleibt mir also nur die Möglichkeit, meine Rechte zu wahren, in dem ich auf die noch offenen, unbenannten Verfahren verweise.

Sofern Frau Braun auf ein hier unbekanntes Urteil des BSG verweist, mag sie dieses benennen. Hier ist es unbekannt und ich verweise schon darauf, daß es nicht auf Urteile ankommt, sondern auf Parlamentsgesetze.

Viele Grüße


Horst Murken

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Samstag, 30. Oktober 2021
Nur Lug und Betrug von den LSG-Richtern
Ich habe seit 2015 von diesen Richtern kein neues Aktenzeichen bekommen, soll diese aber trotzdem nennen. Dies kannl keiner, da die Aktenzeichen nicht existieren.

https://www.dropbox.com/s/dka30ew0e0gfb3w/LSG_2021-10-26.pdf?dl=0

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Ich wehre mich
L S G
L 11 SF 238/21 AB




Per Telefax


Berlin, 30. Okt. 2021



DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES RICHTERGERICHTS
ANTRAG AUF UMSETZUNG VON § 70 StGB
GEGEN DIE RICHTER HENRICHTS DR BIENER UND ERNST SOWIE DER GERICHTSPRÄSIDENTIN SCHUDOMA



Sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich sind die drei Richter keine gesetzlichen Richter und hätten nie und nimmer in eigenen Geschäften entscheiden dürfen.

Was sie aber mit Unterstützung der Gerichtspräsidentin gemacht haben und alle vier haben damit gegen mein Grundrecht aus Art. 17 GG verstoßen.

Vorsätzlich und bösartig.

Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht und auch diese Richter und die Gerichtspräsidentin verweigern mir seit Jahren meine mir aus internationalen Abkommen zustehende Hilfen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Die Weiße Folter wird von allen genannten bewußt eingesetzt, als Mittel der Macht, die sie ausüben. Dies muß unbedingt geahndet und beendet werden. Wir wollen einen Rechtsstaat und keinen Willkürstaat.

Grüße



Horst Murken

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Und weiter geht die Rechtsbeugung
L S G
L 30 P 62/21

Per Telefax

Berlin, 30. Okt. 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Antrag, daß alle genannten Beklagten zu dem Verfahren gehört werden.

Es dient der Prozeßökonomie, daß alle möglichen Parteien in einem Verfahren zusammengezogen werden, um zu einer Lösung zu kommen.

Seit dem 20.2.2008 stand mir ein Teilhabeplan zu, der mir rechtswidrig nicht zugesprochen wurde. Anfangs beinhaltete dieser Teilhabeplan eine Teilhabe im Arbeitsleben. Dies ist durch meine Altersrente inzwischen unwichtig. Aber eine Teilhabe am Leben steht mir weiterhin zu, wird mir aber rechtswidrig verweigert. Zu dieser Teilhabe am Leben gehört auch ein Persönliches Budget, was ich mit 104.000 Euro pro Jahr beziffer, da meine Nothelfer alleine 78.000 Euro pro Jahr bekommen, da sie unfreiwillig und nur durch den Staat genötigt, mir helfen, da mir jede Hilfe von dem Staat verweigert wird, deren Kräfte mich zu einem Krüppel gemacht haben.

Ich beantrage, daß das Verfahren wegen der vielen Verfahrensfehler an das SG zurückverwiesen wird, § 159 SGG. So war die Richterin Kukies zum Zeitpunkt des Urteils befangen. Daher hätte sie keinesfalls ein Urteil fällen dürfen.

Schon die Behauptung, es sei nicht erkennbar, daß ich einen Antrag auf einen Teilhabeplan gestellt habe, ist krank. Dazu hätte Sie zwingend Beweis erheben können und müssen.
Andererseits verweist sie ja sogar freudestrahlend auf Verfahren, in denen dies geschehen ist.

Auch ist klar, daß die BEK Träger ist, da sie nicht an andere verwiesen hat, §§ 13ff SGB I, § 18 SGB IX, eindeutig Träger ist und als dieser tätig werden muß.

Ich stelle also den Antrag, daß das Verfahren an das SG wegen der vielen Verfahrensfehler zurückverwiesen wird und dort dann als Eilverfahren zu führen ist. Dort sind dann alle möglichen Leistungsträger hinzuzuziehen, das Verfahren ist sorgfältig vorzubereiten und ich beantrage eine digitale Prozeßaufzeichnung, wie es sie ja schon bei einigen Freisler-Prozessen, den Nürnberger Prozessen und den Prozessen zu der RAF gegeben hat.

Die Kosten hierfür sind im Laufe der Jahre sogar deutlich gesunken, so daß dies Standard bei Prozessen in einem dermaßen reichen Land sein muß.

Mit freundlichen Grüßen

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