Donnerstag, 15. Juli 2021
Entwurf eines Befangenheitsantrages
L S G
L 14 AL 94/20



BEFANGENHEITSANTRAG GEGEN DIE RICHTER HOFFMANN SEIFERT UND DR SCHULZE


Ich werfe diesen drei Richtern massive Verstöße gegen einfaches Recht, dem Grundgesetz und internationale Abkommen vor, was ich unten begründe.

1. Einfaches Recht sind z. B. § 38 DRiG, § 1 SGB I, § 139 ZPO, § 106 SGG

2. Grundgesetz sind besonders Art. 20 III GG, Art. 1 und 2 GG

3. Internationale Rechte sind: Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Hier zu nennen ist insbesondere das Dokument der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, welches Opfern von Gewalt die besondere Fürsorge des Staates zusichert. Umfassend, effektiv und zeitnah. Der Vorgang, der mich zum Krüppel machte, geschah am 20.2.2008. Seit über dreizehn Jahren wird mir jede Hilfe verweigert ? unter Führung von SG und LSG.
Zu 1. Mit 29.8.2020 hatte ich auf eine mündliche Verhandlung bestanden, die mir zusteht, weil ich sonst eine Tatsacheninstanz verliere. Ferner hatte ich die sorgfältige Vorbereitung verlangt, was zu meinem Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren gehört, § 139 ZPO und § 106 SGG schreiben dies den Richtern vor. Offensichtlich war aber der Richter Geiger zu faul oder zu dumm dazu, denn er hat dieses einfache Recht mißachtet. Dies hätte schon zu einer Rückverweisung an das SG nach § 159 SGG führen müssen, da ich sonst eine Instanz verliere.
Mein Schreiben vom 10. Juli 2020 wurde von Herrn Geiger komplett ignoriert. Ein klarer Verstoß gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren. Herr Geiger gehört vor ein Richtergericht, da er das Vertrauen in die Justiz (also seine Kollegen) und den Rechtsstaat zerstört und Weiße Folter betreibt.
Der Gerichtsbescheid ist überdies nichtig, ein NULLUM, da weder natürliche Personen genannt werden, die die Beklagten vertreten, noch das Urteil unterschrieben ist und nicht klar ist, was beglaubigt wurde.
Daß Herr Geiger befangen ist und nicht rechtsstaatsfähig, ergibt sich auch daraus, daß er in eigenen Geschäften sich für nicht befangen erklärt hat. Herr Geiger hat dabei meine Argumente ignoriert, wie die vom 10. 9. 2020. Mangelnde Sachverhaltsaufklärung und die Ignorierung von Gesetzen, wie SGB IX, sind eindeutig Gründe, einem Richter Befangenheit vorzuwerfen. Da er dies ignorierte und sich selber von jeder Schuld freispricht, ist eindeutig, daß er befangen war und damit sein Bescheid nichtig ist.
Und natürlich gibt es zu beiden Beklagten ein Rechtsverhältnis, denn beide sind Träger im Sinne von SGB IX. Einen Antrag auf Teilhabe am Leben hatte ich erneut am 3.1.2020 gestellt und das Persönliche Budget wurde mir durch Mißachtung der Fristen aus § 118 SGB IX zugestanden.
Ich kritisiere, daß meine Beschwerden und die Forderung nach Disziplinarmaßnahmen vom Gerichtspräsidenten des SG ignoriert werden. Immerhin sind die schon vom 10.9.2020.
Ich bezweifel die Postulationsfähigkeit und Prozeßfähigkeit der Frau Tack, da diese lediglich im Auftrag agiert, ohne diesen Auftrag offen zu legen.
Das Gleiche gilt für die Frau Kraft. Einzig Herr Erbe ist hier berechtigt.
Mit 5.11.2020 hatte ich die Rücküberweisung an das SG beantragt und auf das LSG Ba-Wü verwiesen. Alles ohne Folgen und Reaktionen.

Das LSG ignoriert meine Beweisfeststellungsanträge vom 15.12.2020, erneut 26.5.2021 und verstößt damit gegen die Verpflichtung, die Prozesse so vorzubereiten, daß es in der mündlichen Verhandlung zu einer Einigung kommt, § 139 ZPO und § 106 SGG.
Diese Vorbereitungshandlung hatte ich erneut mit 7. 7.2021 gefordert, doch unter Mißachtung meines Rechts auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör hat das LSG die ignoriert. Dies zeigt, daß die drei Richter unglaublich befangen sind und nicht echtsstaatsfähig.
Mit Beschluss vom 12.7.2021 lehnten diese Richter meinen Befangenheitsantrag in Geschäftsführung in eigener Sache ab und gingen in keiner Weise auf meine Argumente ein.
Dr. Müller, der noch am 7.7.2021 im Geschäftsbesorgungsplan genannt wurde, ist jetzt durch Dr. Schulze zu ersetzen. Dies hätte nach § 103 von Amts wegen erfolgen müssen.
2. Das LSG ? und vorher schon das SG ? sind verpflichtet, daß die Richter ihren Eid einhalten und für einen Rechtsstaat mit fehlerfreier Exekutive zu sorgen. Machen die aber nicht, sondern verstoßen lieber weiter gegen einfaches Recht. Und auch gegen das GG, also meinem Recht auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör, da das Verfahren nicht schriftlich vorbereitet wurde, trotz meiner Aufforderungen.
3. Das SG und LSG verstoßen gegen internationale Abkommen, die längst auch hier gelten. Insbesondere das Dokument der UN-Menschenrechtskommission muß hier Anwendung finden, welches vorsieht, daß Opfern von Terror und Gewalt umfassend, effektiv und zeitnah geholfen werden soll. Daran mangelt es beim SG und LSG erkennbar. Mir wird seit dem 20.2.2008 jede Hilfe verweigert ? unter Führung von SG und LSG. Daher hat die UN am 29.10.2020 ein Ermittlungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

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Mittwoch, 14. Juli 2021
Gegen Richter und deren Unrecht kann man vor dem VG klagen
Verwaltungsgericht Berlin
VG 1 K 194/20



Per Telefax


Berlin, 14. Jul. 2021



Sehr geehrte Frau Dr. Edwards,

ich bitte Sie, dieses Verfahren nach § 139 ZPO zu führen, und die Beklagte aufzufordern, sich an § 138 I ZPO zu halten, um die Umsetzung von Art. 20 III und internationaler Abkommen zu erreichen.

Hier einige der internationalen Abkommen, die es zu berücksichtigen gilt:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
In dem Dokument der UN Menschenrechtskommisson aus dem Jahr 2000 ist klar und unmißverständlich festgehalten, daß Opfer des Staates nicht noch durch Gerichtsgebühren belastet werden dürfen, denn die Staaten dürfen sich nicht auch noch an Opfern staatlichen Unrechts bereichern.
1. Allein aus diesem Grund hätte man beim LSG keinesfalls Gebühren verlangen dürfen.
2. Uns wurde PKH ohne Auflagen gewährt, auch da hätte man beim LSG keine Gebühren verlangen dürfen.
3. Aufgrund von § 103 SGG hätte das LSG von Amts wegen ermitteln müssen. Dies galt bis Oktober 2016.
4. Keinesfalls hätte gegen uns gepfändet werden dürfen.
5. Den Erlaßanträgen hätte man beim LSG und der SPD-Führung des Landes entsprechen müssen.
Ich stelle daher folgende Beweisanträge:
Es wird festgestellt, daß die Erhebung von Gerichtskosten im Voraus unrechtmäßig erfolgte.
Es wird festgestellt, daß beim LSG durch die 37. und 38. Senate mit Unterstützung durch die jeweiligen Gerichtspräsidenten gegen einfaches Recht, das Grundgesetz und internationale Abkommen verstoßen wurde.
Es wird festgestellt, daß die zu Unrecht erhobenen Gebühren auf Antrag hätten erlassen werden müssen.
Es wird festgestellt, daß die Pfändungen unrechtmäßig waren und uns zur Buße und Prävention das fünffache des jeweils gepfändeten Betrages zugesprochen wird. Hinzu kommen die gesetzlichen Zinsen.
Es wird festgestellt, daß das LSG verpflichtet ist, alle offene Verfahren von meinen Söhnen und mir pflichtgemäß zu bearbeiten hat.
Ich beantrage eine digitale Aufzeichnung der mündlichen Verhandlung.
Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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Donnerstag, 24. Juni 2021
Das sind keine Richter, es sind Rechtsverweigerer
L S G
L 20 AS 738/21


Per Telefax


Berlin, 24. Jun. 2021


E I L T


Sehr geehrte Damen und Herren,

dies war ein Eilantrag, siehe schon mein Schreiben vom 17.10.2020. Daher bitte ich Sie, das Aktenzeichen zu ergänzen ? oder ein neues zu erteilen.

Aufgrund der vielen Verfahrensfehler des Lehrlings Kiesel ist das Verfahren an das SG zurückzuverweisen, § 159 SGG. Dafür würde schon ein Verfahrensmangel ausreichen, hier sind aber viele aufgetreten.

Herr Kiesel verstößt also vorsätzlich gegen Gesetz und Recht, siehe mein Schreiben vom 20.5.2021.

Er schreibt auf S. 5: ?Anhaltspunkte für Gründe, die ein Abweichen vom Kopfteilprinzip rechtfertigen würden, sind vorliegend nicht ersichtlich.? Dies zeigt die ganze Bösartigkeit dieses Richter-Lehrlings, denn auf § 39 SGB XII hatte ich mehrfach verwiesen.

Auch versteht dieser Richter Gesetz und Recht nicht, Art. 20 III GG. Als Richter hat er Grundrechtsverletzungen zu unterbinden, er unterstützt diese aber, was nur damit beantwortet werden darf, daß er unverzüglich aus dem Richteramt zu entlassen ist. Selbstverständlich ist mir der Rechtsweg offen zu halten, Art. 19 IV GG, bis Gesetz und Recht von den Behörden eingehalten werden.

Meine Expertise dazu hat dieser Richter entweder nicht gelesen, nicht verstanden oder gar bewußt unterdrückt.

Alle meine Punkte vom 11.1.2020 sind vom JC zu bearbeiten. Diese Punkte sind allesamt bekannt, aber vielfach nicht in Bescheiden erhalten. Es reicht aber, wenn ich klar sage, welche Begehr ich habe. Die Behörden haben für uns Bürger da zu sein und korrekt die Gesetze anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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