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Freitag, 18. Juni 2021
Termin beim LSG am 18.8., 9 Uhr
kasparhauser, 19:12h
Beim SG wurde ich ganz massiv um meine Rechte gebracht und alle meine Proteste und Beschwerden wurden ignoriert. Es geht um mein Persönliches Budget, welches mir seit dem 20.2.2008 zusteht, aber ständig verweigert wird.
Horst
L S G
L 11 VG 16/19
Per Telefax
Berlin, 18. Jun. 2021
E I L T ES DROHT UNRECHT
ANTRAG ALS BEKLAGTE ALLE MÖGLICHE LEISTUNGSTRÄGER Z. B. AUS § 6 SGB IX ZU LADEN
ANTRAG AUF SCHRIFTLICHE VORBEREITUNG DES TERMINS
Sehr geehrte Damen und Herren,
hätte die Richterin beim SG sich an das Gesetz gehalten, hier z. B. §§ 103 iVm 106 SGG, hätte sie mich auf § 6 SGB IX hinweisen müssen und auch alle Grundsicherungsträger einladen müssen.
Meine Beschwerden gegen diese Richterin sind immer noch nicht bearbeitet. So bekommen die Richter keinen Hinweis, was sie falsch machen und denken, es wird schon richtig sein.
Ich wiederhole meinen Antrag, das Verfahren aufgrund der vielen Verfahrensfehler an das SG zurückzuverweisen, § 159 SGG.
So verkennt die Richterin schon Art. 19 IV GG, welches mir effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtschutz zusichert. Und Art. 20 III bindet auch Richter an Gesetz und Recht.
Überdies scheint sie die §§ 13 SGB I nicht zu kennen, obgleich ich schon in meiner Klage auf diese verwies.
Ich bitte um unverzügliche Anweisung der geforderten 150.000 Euro als Abschlag nach
§§ 41f SGB I, hilfsweise zumindest 30.000 Euro.
Derzeit verstoßen Sie und Ihre Kollegen massiv gegen Gesetz und Recht sowie internationale Abkommen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Ich hoffe, Sie beenden dies.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Horst
L S G
L 11 VG 16/19
Per Telefax
Berlin, 18. Jun. 2021
E I L T ES DROHT UNRECHT
ANTRAG ALS BEKLAGTE ALLE MÖGLICHE LEISTUNGSTRÄGER Z. B. AUS § 6 SGB IX ZU LADEN
ANTRAG AUF SCHRIFTLICHE VORBEREITUNG DES TERMINS
Sehr geehrte Damen und Herren,
hätte die Richterin beim SG sich an das Gesetz gehalten, hier z. B. §§ 103 iVm 106 SGG, hätte sie mich auf § 6 SGB IX hinweisen müssen und auch alle Grundsicherungsträger einladen müssen.
Meine Beschwerden gegen diese Richterin sind immer noch nicht bearbeitet. So bekommen die Richter keinen Hinweis, was sie falsch machen und denken, es wird schon richtig sein.
Ich wiederhole meinen Antrag, das Verfahren aufgrund der vielen Verfahrensfehler an das SG zurückzuverweisen, § 159 SGG.
So verkennt die Richterin schon Art. 19 IV GG, welches mir effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtschutz zusichert. Und Art. 20 III bindet auch Richter an Gesetz und Recht.
Überdies scheint sie die §§ 13 SGB I nicht zu kennen, obgleich ich schon in meiner Klage auf diese verwies.
Ich bitte um unverzügliche Anweisung der geforderten 150.000 Euro als Abschlag nach
§§ 41f SGB I, hilfsweise zumindest 30.000 Euro.
Derzeit verstoßen Sie und Ihre Kollegen massiv gegen Gesetz und Recht sowie internationale Abkommen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Ich hoffe, Sie beenden dies.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Sonntag, 6. Juni 2021
Nur noch Rechtsverweigerung beim LSG
kasparhauser, 01:41h
L S G
L 31 AS 645 bis 655/21 B ER
Per Telefax
Berlin, 5. Juni 2021
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN GEGEN DIE RICHTER
BAUMANN HÖKENDORF UND BUMANN
Sehr geehrte Frau Schudoma
Sehr geehrter Herr Dr. Behrendt (bitte an diesen weiterleiten)
Ich stelle schwerwiegende Rechtsverstöße gegen einfaches Recht, wie §§ 130 und 138 ZPO, das Grundgesetz, wie Art. 19 IV und Art. 20 III, sowie internationales Recht fest:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Soweit diese drei Richter akzeptieren, was Frau Kraft schreibt, verstoßen sie gegen ihre Amtspflichten aus §§ 103 und 106 SGG.
Ich stelle als Beweisantrag:
1. Es wird die Postulationsunfähigkeit und Prozessunfähigkeit der Frau Kraft festgestellt. Nur Herr Erbe ist vertretungsberechtigt, daher hatte ich ihn auch direkt angeschrieben:
Vertretungsberechtigt
Geschäftsführer Jobcenter Berlin Neukölln
Jörg-Jens Erbe
Es wird eine Geschäftsführung ohne Auftrag der Frau Kraft festgestellt.
2. Es wird festgestellt, daß die Handlungen (auch in anderen Verfahren) strafbewehrt sind, da dieses das Ziel einer vorsätzlichen Nachteilszufügungsabsicht an die Familie Murken haben.
3. Sämtliche Behauptungen der Frau Kraft ? in unseren Fällen, aber auch in Fällen Dritter ? sind rechtlich unerheblich, unwirksam und folglich als sog. NULLUM zu werten.
4. Die Richter verletzen das rechtliche Gehör und dem Recht auf faire Verfahren vorsätzlich, indem sie Aufträge einer in Geschäftsführung ohne Auftrag handelnden Person annehmen und diese als Prozeßhandlung werten.
Sollte meinen Beweisanträgen entsprochen werden, sind sämtliche Verfahren, an denen Frau Kraft die Vertretung des Jobcenters mit ihrer Unterschrift ?im Auftrag? vorgetäuscht hat, wieder aufzunehmen. Die Weiße Folter ist zu beenden und uns ist unter Anwendung von § 331 ZPO alles Vorgetragene anzuerkennen und damit auch die geforderten Teilbeträge anzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 31 AS 645 bis 655/21 B ER
Per Telefax
Berlin, 5. Juni 2021
BESCHWERDE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN GEGEN DIE RICHTER
BAUMANN HÖKENDORF UND BUMANN
Sehr geehrte Frau Schudoma
Sehr geehrter Herr Dr. Behrendt (bitte an diesen weiterleiten)
Ich stelle schwerwiegende Rechtsverstöße gegen einfaches Recht, wie §§ 130 und 138 ZPO, das Grundgesetz, wie Art. 19 IV und Art. 20 III, sowie internationales Recht fest:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Soweit diese drei Richter akzeptieren, was Frau Kraft schreibt, verstoßen sie gegen ihre Amtspflichten aus §§ 103 und 106 SGG.
Ich stelle als Beweisantrag:
1. Es wird die Postulationsunfähigkeit und Prozessunfähigkeit der Frau Kraft festgestellt. Nur Herr Erbe ist vertretungsberechtigt, daher hatte ich ihn auch direkt angeschrieben:
Vertretungsberechtigt
Geschäftsführer Jobcenter Berlin Neukölln
Jörg-Jens Erbe
Es wird eine Geschäftsführung ohne Auftrag der Frau Kraft festgestellt.
2. Es wird festgestellt, daß die Handlungen (auch in anderen Verfahren) strafbewehrt sind, da dieses das Ziel einer vorsätzlichen Nachteilszufügungsabsicht an die Familie Murken haben.
3. Sämtliche Behauptungen der Frau Kraft ? in unseren Fällen, aber auch in Fällen Dritter ? sind rechtlich unerheblich, unwirksam und folglich als sog. NULLUM zu werten.
4. Die Richter verletzen das rechtliche Gehör und dem Recht auf faire Verfahren vorsätzlich, indem sie Aufträge einer in Geschäftsführung ohne Auftrag handelnden Person annehmen und diese als Prozeßhandlung werten.
Sollte meinen Beweisanträgen entsprochen werden, sind sämtliche Verfahren, an denen Frau Kraft die Vertretung des Jobcenters mit ihrer Unterschrift ?im Auftrag? vorgetäuscht hat, wieder aufzunehmen. Die Weiße Folter ist zu beenden und uns ist unter Anwendung von § 331 ZPO alles Vorgetragene anzuerkennen und damit auch die geforderten Teilbeträge anzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Samstag, 17. April 2021
Schudoma
kasparhauser, 00:47h
hat keinen guten Ruf. War vorher schon Prädisentin beim SG und beim Verfassungsgerichtshof Berlin.
Und nie hat sie sich um Gesetz und Recht gekümmert. Es ist schon fragwürdig, wie sie diese Karriere hinbekommen hat.
L S G
L 2 R 121/21 B ER
- Die Gerichtspräsidentin persönlich
Per Telefax
Berlin, den 10. Apr. 2021
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
UND FORDERUNG VON DISZIPLINARMASSNAHMEN GEGEN DIE RICHTER NEY BAUMANN UND HÖKENDORF
Sehr geehrte Frau Schudoma,
ich fordere Sie auf, endlich für etwas Qualität bei den Richtern beim LSG zu sorgen.
Jeder Apfelbauer sortiert schlechte Äpfel auch. Dies sollte Ihnen ein Vorbild sein.
Diese Richter begehen bewußt Rechtsbeugung zu Lasten eines Behinderten und dessen Familie, wie Sie ja schon aus der Vergangenheit wissen, wird uns seit über 13 Jahren jede Hilfe verweigert.
Die DRV ist sehr wohl Rehabilitationsträgerin und wird in § 6 SGB IX ausdrücklich als solche und ist auch als zuständig für die Teilhabe am Leben genannt. Dies hatte ich schon mit 17.3.2021 genannt, ein Irrtum der Richter ist also ausgeschlossen.
Wären die Richter tatsächlich der Auffassung, die DRV sein nicht zuständig, wäre es ihre Amtspflicht gewesen, den richtigen oder die richtigen Leistungsträger hinzuzuziehen, §§ 103 iVm 106 SGG. Aber auch gegen diese Amtspflicht haben diese drei Richter gemeinschaftlich verstoßen.
Ich beantrage die Aufnahme des Hauptsacheverfahrens und die unverzügliche Anweisung von zumindest 200.000 Euro zur Beendigung der Weißen Folter und damit ich am Leben teilhaben kann. Dazu gehört unbedingt die Anschaffung eines Behindertentransporter, damit ich auch meinen elektrischen Rollstuhl mitnehmen kann. Alleine solch ein Transporter kostet über 50.000 Euro.
Es ist vorgeschrieben, daß Opfern von Gewalt unverzüglich geholfen wird: Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Hiergegen verstoßen Sie und die Ihnen unterstellten Richter vorsätzlich.
Dies wird Herrn Prof. Nils Melzer sicherlich interessieren, da dieser am 29.10.2020 ein Verfahren gegen Deutschland wegen solcher und ähnlicher Praktiken eröffnet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Und nie hat sie sich um Gesetz und Recht gekümmert. Es ist schon fragwürdig, wie sie diese Karriere hinbekommen hat.
L S G
L 2 R 121/21 B ER
- Die Gerichtspräsidentin persönlich
Per Telefax
Berlin, den 10. Apr. 2021
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
UND FORDERUNG VON DISZIPLINARMASSNAHMEN GEGEN DIE RICHTER NEY BAUMANN UND HÖKENDORF
Sehr geehrte Frau Schudoma,
ich fordere Sie auf, endlich für etwas Qualität bei den Richtern beim LSG zu sorgen.
Jeder Apfelbauer sortiert schlechte Äpfel auch. Dies sollte Ihnen ein Vorbild sein.
Diese Richter begehen bewußt Rechtsbeugung zu Lasten eines Behinderten und dessen Familie, wie Sie ja schon aus der Vergangenheit wissen, wird uns seit über 13 Jahren jede Hilfe verweigert.
Die DRV ist sehr wohl Rehabilitationsträgerin und wird in § 6 SGB IX ausdrücklich als solche und ist auch als zuständig für die Teilhabe am Leben genannt. Dies hatte ich schon mit 17.3.2021 genannt, ein Irrtum der Richter ist also ausgeschlossen.
Wären die Richter tatsächlich der Auffassung, die DRV sein nicht zuständig, wäre es ihre Amtspflicht gewesen, den richtigen oder die richtigen Leistungsträger hinzuzuziehen, §§ 103 iVm 106 SGG. Aber auch gegen diese Amtspflicht haben diese drei Richter gemeinschaftlich verstoßen.
Ich beantrage die Aufnahme des Hauptsacheverfahrens und die unverzügliche Anweisung von zumindest 200.000 Euro zur Beendigung der Weißen Folter und damit ich am Leben teilhaben kann. Dazu gehört unbedingt die Anschaffung eines Behindertentransporter, damit ich auch meinen elektrischen Rollstuhl mitnehmen kann. Alleine solch ein Transporter kostet über 50.000 Euro.
Es ist vorgeschrieben, daß Opfern von Gewalt unverzüglich geholfen wird: Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Hiergegen verstoßen Sie und die Ihnen unterstellten Richter vorsätzlich.
Dies wird Herrn Prof. Nils Melzer sicherlich interessieren, da dieser am 29.10.2020 ein Verfahren gegen Deutschland wegen solcher und ähnlicher Praktiken eröffnet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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