Sonntag, 28. März 2021
Gesetz und Recht
SG Berlin



Per Telefax


Berlin, 28. Mrz. 2021


RUNDSCHREIBEN ZUR VERBREITUNG AUF ALLEN WEGEN


Klage
Des Horst Murken
Gegen die Träger nach dem SGB IX: Agentur für Arbeit, Jobcenter Neukölln, Sozialamt Neukölln, DRV, BEK-Pflegekasse, LAGeSo Berlin

Ich fordere die Einhaltung von Gesetz und Recht sowie Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde am 20.2.2008 von Polizisten widerrechtlich, geplant und heimtückisch angegriffen und zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Trotz all meiner Proteste weigerte sich die Staatsanwaltschaft auch nur gegen die Polizisten zu ermitteln.

Exkurs: in einem anderen Fall weigert sich der Generalbundesanwalt gegen kriminelle Richter zu ermitteln: https://prozesskosten.blogger.de/

Auch sechs Petitionen wurden im AGH abgelehnt, federführend waren offenkundig die Grünen.

In dem Eilverfahren S 86 P 458/19 ER wurde mir Hilfe von der BEK-Pflegekasse verweigert, da diese kein Träger im Sinne des SGB IX sei.

Mein Hinweis auf § 6 SGB IX brachte auch beim LSG L 30 P 108/19 B ER keinen Erfolg: (1) Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein:
1.
die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3,

Dabei waren es Eilanträge für einen Teil der Forderung, die Richter hätten also erstens den richtigen Träger bestimmen können und zum anderen hätte es längst das Hauptsacheverfahren geben müssen.

Dies ist nur ein Fall von Zig, vermutlich mehr als hundert, in denen mir durch Richter ohne Rücksicht auf Menschlichkeit und Recht mein Recht genommen wurde.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer: "Die Deutsche Justiz hat einen guten Ruf bei denen , die sie nicht kennen"

Die Probleme mit der Deutschen Justiz sind auch schon lange bekannt: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
https://fragdenstaat.de/anfrage/polizeigewalt-und-unterlassene-hilfe-vom-staat/#nachricht-427575
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL25kci5kZS9iZDJmMmYyZi0zNDI5LTQ4MGMtYTk3Ny1jMmUxMzRlZGRkMGU/

https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-60135151.html
http://www.archeviva.com/massive-eingriffe-wie-gerichtsgutachter-familien-zerstoeren/


> http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
>
https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2013/operentschaedigung101.html>;
>
> http://www.sueddeutsche.de/panorama/gerichtsverfahren-gerichte-geben-gutachtern-haeufig-tendenzen-vor-1.1881878

Richter sind also offensichtlich keine Humanoiden, sondern willige Befehlsempfänger der Politiker, die sie eingesetzt haben und ihnen damit Brot und Wohlstand sicherten.

Ich möchte mich kurz halten, verweise aber auf meine Blogs: Rechtsstaat2.blogger.de bis Rechtsstaat33.blogger.de. Der 34. ist hierfür geplant.

Das Leistungen im Voraus zu erbringen sind, wurde hier wieder gut klargemacht: SG Karlsruhe ? S 12 AS 565/21 ER vom 11.3.2021. Trotzdem kämpfe ich schon seit 2005 um unsere Rechte, die uns immer wieder versagt werden.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Mittwoch, 17. März 2021
Richter weisen Berufung ab, wegen der zutreffenden Argumente des SG
L S G
L 16 R 162/21 B ER




Per Telefax


Berlin, 17. Mrz. 2021




E I L T
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRÄGE AUCH FÜR ANDERE FÄLLE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF PRÜFUNG NACH RECHTSBEUGUNG
DURCH DIE WEIN ROESLER UND MÄLICKE




Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ist in dem Ihnen übersandten Dokument klar seit 2000 geregelt, daß Opfern von Gewalt zeitnah, umfassend und effektiv geholfen werden muß. Dies gilt natürlich seit 2000, wird aber immer wieder durch hier als kriminell empfundene Akteure verhindert.

Dies ist barbarisch und soll durch das SGB XIV unterbunden werden. Uns ist endlich zu helfen.

Natürlich ist auch die DRV Leistungsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX.

Andererseits kritisiert Frau Lasota die Arbeit der Frau Eggert vom SG, denn diese hätte natürlich den angeblich zuständigen Leistungsträger beiziehen müssen. Dies sollte jetzt vom LSG nachgeholt werden.

Und natürlich sind in jeden Fall die Fristen des § 18 SGB IX verstrichen, so daß die Genehmigungsfiktion des § 18 SGB IX gilt, da auch nach weit über einem Jahr immer noch kein Teilhabeplan mit mir erarbeitet wurde.

Es wird also weiterhin ganz massiv gegen das GG und internationale Abkommen vorsätzlich verstoßen: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Es muß hohe Strafen für die Rechtsverweigerer geben und hohe Entschädigungen für die Opfer eines solchen unmenschlichen Verhaltens.

Ich fordere also, daß meinen Nothelfern und mir unverzüglich mit einer Zahlung von relativ geringen 150.000 Euro geholfen wird und das Verfahren dann als Hauptsacheverfahren an das SG zurückverwiesen wird. Da zeitnah geholfen werden soll und gesetzeskonform auch muß und bei mir über 13 Jahre vergangen sind, ist dies sicherlich angemessen.

Danach muß das Verfahren an das SG zurückgegeben werden, damit das Hauptsachverfahren dort unter Beiziehung aller in Frage kommende Träger und im schriftlichen Verfahren vorbereitet wird.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Dienstag, 26. Januar 2021
Behörden können sich selber vertreten
und brauchen dafür keine natürliche Person.

Dieser Ansicht ist Richter Möller vom LSG allen ernstes:
https://www.dropbox.com/s/f8gev1cewva8lch/2021-01-26_lsg_l17r22-21ber%2026-jan-2021%2018-32-03.pdf
Und so jemand ist Senatsvorsitzender.

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