Samstag, 26. März 2022
L S G
L 4 AS 738/21

Per Telefax


Berlin, 26.3.2022


EILT
DA TERMIN 28.3.
FESTSTELLUNGSANTRÄGE

Sehr geehrter Herr Ziem,

ich stelle den Feststellungsantrag, daß das Urteil des Herrn Kiesel nichtig ist, da er kein neutraler Richter ist und kein Richter auf Lebenszeit, also nicht zur Rechtsprechung befugt,
§ 70 GVG.

Überdies hat er Beweise unterdrückt oder nicht erhoben, die ein Berufsrichter unter Einbeziehung auch der Beklagten erhoben hätte.

Daher ist das Verfahren an das SG zurückzuverweisen, da ich keine Instanz verlieren darf. Es hat gute Gründe, daß wir ein mehrstufiges Rechtssystem haben.

Ich stelle den Beweisantrag, daß ein Richter SG nicht befugt ist, beim SG Recht zu sprechen, denn er ist ja offensichtlich zum Zwecke der Ausbildung beim SG.

Überdies haben auch Sie sich geweigert, die Beklagte, also die Bundesagentur für Arbeit, hinzuzuziehen und die sich wahrheitsgetreu zu äußern hat.

Ich stelle den Beweisantrag, daß mein gesetzlicher Richter beim LSG aus drei Richtern auf Lebenszeit und zwei Beisitzern besteht. Da sich meine Klage bis auf das Jahr 2005 bezieht, ist es sehr kompliziert und für einen einzelnen Richter nicht zu bewältigen, zumal Sie sich zur Ausbildung beim LSG befinden.

Ich stelle den Antrag, daß uns unverzüglich zur Milderung der Weißen Folter 120.000 Euro angewiesen werden. Uns stehen ? für Sie ersichtlich ? deutlich höhere Beträge zustehen, um die wir seit Jahren betrogen werden.

Mit Grüßen



Horst Murken

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