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Freitag, 11. März 2022
Richter wollen keine Aufzeichnungen, warum wohl?
kasparhauser, 21:34h
L S G
4, Senat
Und der Gerichtspräsidentin Schudoma
Per Telefax
30. Jun. 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN AM LSG ZIERN
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Feststellungsantrag, daß mein gesetzlicher Richter aus dem kompletten Senat besteht, was mir durch § 33 SGG gesetzlich zugesichert ist.
Der ?Zauberlehrling? Ziern ist keinesfalls berechtigt, alleine zu entscheiden, da ihm dazu jede Kompetenz fehlt.
So bescheinigt er sich selber, daß er Gott oder ein noch höheres Wesen sei, indem er rechtswidrig unter Verstoß gegen §§ 42ff ZPO sich selber als nicht befangen erklärt und alle weiteren Beschwerden gegen sich ignoriert. Dafür hat er aber keine Rechtsgrundlage. Durch die Verweigerung der dienstlichen Stellungnahme bestätigt er sogar meinen Vorwurf der Befangenheit.
So zerstört man das Vertrauen in einen Rechtsstaat.
So hat er auch meinen Antrag nach § 5 SGG ignoriert, wobei er gegen mein Recht auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör verstoßen hat. Damit hat er nicht nur gegen mein/unser Recht auf Einhaltung des Grundgesetzes verstoßen, sondern auch gegen Menschenrecht und Völkerrecht:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich angegriffen und zum Krüppel gemacht. Mir hätte zumindest zeitnah geholfen werden müssen. Daß nicht passiert ist, zeigt, wie weit wir von einem Rechtsstaat entfernt sind, da ich kein Einzelfall bin.
Um die Weiße Folter endlich zu beenden, beantrage ich die sofortige Anweisung von zumindest 900.000 Euro. Wie sich dies die zuständigen Leistungsträger aufteilen, ist deren Sache, SGB IX und § 17 SGB I.
Gegen den Richter Ziern klage ich hiermit auf ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro im Monat ab dem 20.2.2008 wegen jahrelange unterlassene Hilfe, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Viele Grüße
Horst Murken
https://www.dropbox.com/s/uzmvclt3jbbk7kv/lsg_20220307_L4AS738-21.pdf?dl=0
L S G
L 4 AS 738/21
Per Telefax
Berlin, 11. Mrz. 2022
Sehr geehrter Herr Ziern,
Ihr Argument ist nicht schlüssig. Es wurden auch in der Vergangenheit Prozesse aufgezeichnet, sogar mit Bild.
Einige Verfahren von Freisler, die Nürnberger Prozesse und die Prozesse gegen Baader-Meinhof.
Auch in Deutschland wendet man diese Technik vermehrt an, schafft sie doch Rechtssicherheit. Oder haben Sie Bedenken, daß durch die Aufzeichnung die Wahrheitsfindung des Gerichts gestört wird?
In Rechtsstaaten, wie z. B. der Türkei und Russland, sind solche Aufzeichnungen üblich.
Daher unterscheiden wir uns immer deutlicher von Rechtsstaaten.
Zu dem Rechtsstaatsprinzip gehört auch, daß die Termine unter Beiziehung aller Beteiligten vorbereitet werden. Meine Berufung ist vom 12.6.2021 und das Verfahren hätte wegen der erheblichen Mängel bei dem SG an dieses längst zurückverwiesen gehört.
Zumindest in einem Rechtsstaat.
Aber beim LSG gilt offensichtlich das Beamtenmikado, da nichts von Ihrem Senat veranlaßt wurde.
Viele Grüße
Horst Murken
4, Senat
Und der Gerichtspräsidentin Schudoma
Per Telefax
30. Jun. 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTERIN AM LSG ZIERN
ANTRAG AUF EIN TRIBUNAL GEGEN KRIMINELLE RICHTER UND GERICHTSPRÄSIDENTEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Feststellungsantrag, daß mein gesetzlicher Richter aus dem kompletten Senat besteht, was mir durch § 33 SGG gesetzlich zugesichert ist.
Der ?Zauberlehrling? Ziern ist keinesfalls berechtigt, alleine zu entscheiden, da ihm dazu jede Kompetenz fehlt.
So bescheinigt er sich selber, daß er Gott oder ein noch höheres Wesen sei, indem er rechtswidrig unter Verstoß gegen §§ 42ff ZPO sich selber als nicht befangen erklärt und alle weiteren Beschwerden gegen sich ignoriert. Dafür hat er aber keine Rechtsgrundlage. Durch die Verweigerung der dienstlichen Stellungnahme bestätigt er sogar meinen Vorwurf der Befangenheit.
So zerstört man das Vertrauen in einen Rechtsstaat.
So hat er auch meinen Antrag nach § 5 SGG ignoriert, wobei er gegen mein Recht auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör verstoßen hat. Damit hat er nicht nur gegen mein/unser Recht auf Einhaltung des Grundgesetzes verstoßen, sondern auch gegen Menschenrecht und Völkerrecht:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich angegriffen und zum Krüppel gemacht. Mir hätte zumindest zeitnah geholfen werden müssen. Daß nicht passiert ist, zeigt, wie weit wir von einem Rechtsstaat entfernt sind, da ich kein Einzelfall bin.
Um die Weiße Folter endlich zu beenden, beantrage ich die sofortige Anweisung von zumindest 900.000 Euro. Wie sich dies die zuständigen Leistungsträger aufteilen, ist deren Sache, SGB IX und § 17 SGB I.
Gegen den Richter Ziern klage ich hiermit auf ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro im Monat ab dem 20.2.2008 wegen jahrelange unterlassene Hilfe, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Viele Grüße
Horst Murken
https://www.dropbox.com/s/uzmvclt3jbbk7kv/lsg_20220307_L4AS738-21.pdf?dl=0
L S G
L 4 AS 738/21
Per Telefax
Berlin, 11. Mrz. 2022
Sehr geehrter Herr Ziern,
Ihr Argument ist nicht schlüssig. Es wurden auch in der Vergangenheit Prozesse aufgezeichnet, sogar mit Bild.
Einige Verfahren von Freisler, die Nürnberger Prozesse und die Prozesse gegen Baader-Meinhof.
Auch in Deutschland wendet man diese Technik vermehrt an, schafft sie doch Rechtssicherheit. Oder haben Sie Bedenken, daß durch die Aufzeichnung die Wahrheitsfindung des Gerichts gestört wird?
In Rechtsstaaten, wie z. B. der Türkei und Russland, sind solche Aufzeichnungen üblich.
Daher unterscheiden wir uns immer deutlicher von Rechtsstaaten.
Zu dem Rechtsstaatsprinzip gehört auch, daß die Termine unter Beiziehung aller Beteiligten vorbereitet werden. Meine Berufung ist vom 12.6.2021 und das Verfahren hätte wegen der erheblichen Mängel bei dem SG an dieses längst zurückverwiesen gehört.
Zumindest in einem Rechtsstaat.
Aber beim LSG gilt offensichtlich das Beamtenmikado, da nichts von Ihrem Senat veranlaßt wurde.
Viele Grüße
Horst Murken
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