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Mittwoch, 9. März 2022
Termin 28.3.2022, 9:30, Saal 3.
kasparhauser, 16:09h
L S G
L 4 AS 738/21
Per Telefax
Berlin, 9. März 2022
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER
4. Senat
Vorsitzender: VRLSG Seifert
weitere Mitglieder: RLSG Rakebrand - stellvertretender Vorsitzender -
RSG Ziern
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Feststellungsantrag, daß es sich in diesem Verfahren um einen Eilantrag handelt, dem die Verhandlung in der Hauptsache unter sorgfältiger Vorbereitung beim SG folgen muß.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß die Richter des 4. Senats gegen ihre Dienstpflichten verstoßen haben, in dem sie gegen Art. 10 GG verstoßen haben und meine persönlichen Daten einer Gruppe von Personen weitergeleitet hat, die weder eine Postulationsfähigkeit noch eine Prozeßfähigkeit hat bzw. nachgewiesen hat.
Ich rüge die mangelhafte oder gar nicht erfolgte Vorbereitung des Termins, denn die Beklagte hätte sich wahrheitsgemäß äußern müssen, was aber nicht erfolgt ist, §§ 138f ZPO und § 103 iVm § 106 SGG.
Ich fordere vom Gericht und der Beklagten die unverzügliche, wahrheitsgemäße Stellungnahme zu der Expertise vom 4.7.2021 zu Kindergeld und der KdUH unter Berücksichtigung von § 39 SGB XII.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß meinen Söhnen und mir ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro monatlich ab dem Februar 2008 wegen jahrelanger unterlassener Hilfe und Betrug durch das Jobcenter zusteht, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Dem JC muß der § 39 SGB XII bekannt sein, trotzdem hält der Betrug an.
Verantwortlich im Sinne von § 63 BBG müßte Frau Eliane Kraft sein.
Es muß nicht immer alles auf die Steuerzahler abgewälzt werden, wenn Beamte bösartig sind und in Schadabsicht handeln.
Ich beantrage, daß das LSG den Auftraggeber und den Auftrag ermittelt, um sicher zu gehen, daß der Auftrag nicht verfälscht wurde, B 4 AS 19/14 vom 29.4.2015.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 4 AS 738/21
Per Telefax
Berlin, 9. März 2022
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
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ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER
4. Senat
Vorsitzender: VRLSG Seifert
weitere Mitglieder: RLSG Rakebrand - stellvertretender Vorsitzender -
RSG Ziern
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Feststellungsantrag, daß es sich in diesem Verfahren um einen Eilantrag handelt, dem die Verhandlung in der Hauptsache unter sorgfältiger Vorbereitung beim SG folgen muß.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß die Richter des 4. Senats gegen ihre Dienstpflichten verstoßen haben, in dem sie gegen Art. 10 GG verstoßen haben und meine persönlichen Daten einer Gruppe von Personen weitergeleitet hat, die weder eine Postulationsfähigkeit noch eine Prozeßfähigkeit hat bzw. nachgewiesen hat.
Ich rüge die mangelhafte oder gar nicht erfolgte Vorbereitung des Termins, denn die Beklagte hätte sich wahrheitsgemäß äußern müssen, was aber nicht erfolgt ist, §§ 138f ZPO und § 103 iVm § 106 SGG.
Ich fordere vom Gericht und der Beklagten die unverzügliche, wahrheitsgemäße Stellungnahme zu der Expertise vom 4.7.2021 zu Kindergeld und der KdUH unter Berücksichtigung von § 39 SGB XII.
Ich stelle den Feststellungsantrag, daß meinen Söhnen und mir ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro monatlich ab dem Februar 2008 wegen jahrelanger unterlassener Hilfe und Betrug durch das Jobcenter zusteht, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Dem JC muß der § 39 SGB XII bekannt sein, trotzdem hält der Betrug an.
Verantwortlich im Sinne von § 63 BBG müßte Frau Eliane Kraft sein.
Es muß nicht immer alles auf die Steuerzahler abgewälzt werden, wenn Beamte bösartig sind und in Schadabsicht handeln.
Ich beantrage, daß das LSG den Auftraggeber und den Auftrag ermittelt, um sicher zu gehen, daß der Auftrag nicht verfälscht wurde, B 4 AS 19/14 vom 29.4.2015.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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