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Donnerstag, 13. Januar 2022
Recht? In Deutschland?
kasparhauser, 17:21h
L S G
L 2 R 332/21
Per Telefax
Berlin, 13. Jan. 2022
RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER
Sehr geehrter Herr Ney,
Sie sind nicht mein gesetzlicher Richter und dürfen auch hier nicht tätig werden.
Der Wille zur Rechtsbeugung ist evident, denn auf meine Argumente vom 17.8.2021 gehen Sie nicht ein. Dort habe ich übrigens klar eine mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung gefordert. Dies gilt auch für den LSG, wenn dieser das Verfahren nicht zurückverweist.
Auch meine Beschwerden vom 1.6.2021 wurden bisher nicht bearbeitet. Wenn aber die Richterin Eggert bei der Urteilsverfassung befangen war, ist deren Urteil nichtig, da sie dann kein gesetzlicher Richter war.
Für den Fall einer mündlichen Verhandlung beantrage ich deren gesetzeskonforme Vorbereitung unter Einbeziehung aller Parteien, denn auch die anderen Leistungsträger sind hinzuzuziehen. Dies wären allemal die Bundesagentur für Arbeit, das JC Neukölln, das Sozialamt Neukölln, die BEK und das LAGeSo.
Die Rechtslage ist eindeutig: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Als Opfer von Gewalt (hier sogar staatlicher Gewalt) stand meiner Familie und mir unverzüglich Hilfe zu. Da diese nach 14 Jahren immer noch nicht erfolgte, verlange ich für meine Familie ein Schmerzensgeld von nicht unter 2 Mio Euro, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Eine sofortige Abschlagzahlung von 300.000 Euro sollte unverzüglich erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 2 R 332/21
Per Telefax
Berlin, 13. Jan. 2022
RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENSDAUER
Sehr geehrter Herr Ney,
Sie sind nicht mein gesetzlicher Richter und dürfen auch hier nicht tätig werden.
Der Wille zur Rechtsbeugung ist evident, denn auf meine Argumente vom 17.8.2021 gehen Sie nicht ein. Dort habe ich übrigens klar eine mündliche Verhandlung und deren Vorbereitung gefordert. Dies gilt auch für den LSG, wenn dieser das Verfahren nicht zurückverweist.
Auch meine Beschwerden vom 1.6.2021 wurden bisher nicht bearbeitet. Wenn aber die Richterin Eggert bei der Urteilsverfassung befangen war, ist deren Urteil nichtig, da sie dann kein gesetzlicher Richter war.
Für den Fall einer mündlichen Verhandlung beantrage ich deren gesetzeskonforme Vorbereitung unter Einbeziehung aller Parteien, denn auch die anderen Leistungsträger sind hinzuzuziehen. Dies wären allemal die Bundesagentur für Arbeit, das JC Neukölln, das Sozialamt Neukölln, die BEK und das LAGeSo.
Die Rechtslage ist eindeutig: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Als Opfer von Gewalt (hier sogar staatlicher Gewalt) stand meiner Familie und mir unverzüglich Hilfe zu. Da diese nach 14 Jahren immer noch nicht erfolgte, verlange ich für meine Familie ein Schmerzensgeld von nicht unter 2 Mio Euro, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017.
Eine sofortige Abschlagzahlung von 300.000 Euro sollte unverzüglich erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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