Samstag, 8. Januar 2022
Schmerzensgeld?
L S G
3132E I ? 54ff/21



Per Telefax



Berlin, 8. Januar 2022



E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH RICHTER KUHNKE




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe Herrn Kuhnke erneut vor, seinen Beruf nicht zu können. Siehe schon mein Schreiben vom 30.8.2021. Wurde dieses Verfahren inzwischen an das OVG gegeben? Dazu fehlt mir jede Nachricht.

Was Herr Kuhnke zu anhängigen Verfahren bei dem 37. Und 38. Senat schreibt, zeigt wieder seine Unfähigkeit und mangelnde Rechtskenntnisse. Der 37. Senat hat mir mit 14. 9. 2017 eine riesige Liste mit anhängenden Verfahren geschickt und der 38. Senat hat mir mit 20.8.2018 zumindest eine Aufstellung der anhängenden Verfahren geschickt.

Diese Verfahren sind immer noch anhängig, keiner davon wurde rechtskonform beendet: https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf

Hinzu kommt auch noch, daß die Richter die Verfahren von Amtswegen hätten führen müssen.

Für die unterlassene Hilfe und Rechtsunterdrückung verlange ich ein Schmerzensgeld von 1.200.000 Euro für meine Söhne und mich, BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017. So bekommen wir zumindest etwas Entschädigung für die jahrelange Weiße Folter durch den 37. Und 38. Senat sowie den Gerichtspräsidenten.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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