Dienstag, 21. Dezember 2021
Die können ihren Job nicht
L S G
L 2 R 635/21 B ER
S 30 R 1728/21 ER





Per Telefax


Berlin, 21. Dez. 2021





E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH DIE RICHTER BAUMANN ? BUMANN UND NEY



Sehr geehrte Damen und Herren,

der Richter Ney ist schon von der Rechtsprechung ausgeschlossen, da ich ihn schon mit guten Gründen für befangen erklärt habe, L 15 231/ 21 B ER vom 2.12.2021.
Der Senat war also nicht rechtmäßig besetzt, so daß der Beschluß schon deswegen nichtig, ein NULLUM, ist.
Auch ist der Beschluß nichtig, da nicht von den Richtern unterschrieben. So zeigen die Richter selber auf, daß sie genau wissen, daß sie gegen Gesetz und Recht, Art. 20 III GG verstoßen und wollen für ihre Schandtaten keine Verantwortung übernehmen.
Alle drei verstoßen wissentlich und vorsätzlich gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren, denn auf mein Schreiben vom 10.12.2021 gehen die nicht ein und reagieren auch nicht auf meine Bitte, mir die hier fehlenden Unterlagen zuzusenden.
Das hat nichts mit Rechtsprechung zu tun, sondern erinnert an Milgram 4.0.

Wenn die ihren Beruf nicht verfehlt hätten, hätten die auch die anderen Leistungsträger aus dem SGB IX zusammengezogen und die verurteilt, endlich einen Plan für meine Teilhabe am Leben und der Gesellschaft zu beschließen.

Daher bitte ich zu prüfen, wie dieses Verhalten zu werten ist. Kann ein Rechtsstaat solche Richter verkraften, oder müssen die ihr Amt niederlegen?

Im Wiederholungsfall muß letzteres auf jeden Fall eintreten.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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