Montag, 6. Dezember 2021
Richter fordert ein Einverständnis für ein
schriftliches Verfahren und die Übertragung auf einen Einzelrichter. Aber, es gibt nicht einen Ansatz, daß die Richter schriftlich verfahren wollen.
Alles nur LUG und BETRUG:

L S G
L 30 P 62/21




Per Telefax



Berlin, 6. Dezember 2021


Sehr geehrter Herr Korte,

was soll Ihre Anfrage vom 2.12.2021?

Führen Sie doch endlich das Verfahren, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist und gehen auf meine Argumente, z. B. vom 30.10.2021, ein.

Wenn Sie rechtsstaatlich vorgehen wollen, muß das Verfahren an das SG zurückverwiesen werden.

Wenn Sie nicht rechtstaatlich vorgehen wollen, erübrigt sich wohl auch meine Forderung, alle Leistungsträger zu laden.

Zur rechtlichen Situation verweise ich auf dieses Dokument: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000 Zu Ihrer Arbeitserleichterung hänge ich den Ausdruck des Dokuments an.

Jeder, der gegen dieses ratifizierte Recht verstößt, begeht Rechtsbeugung, Weiße Folter und verstößt gegen Menschenrechte.

Im Anhang auch noch zwei Seiten zu der dringend erforderlichen digitalen Prozeßaufzeichnung.

Viele Grüße


Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment