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Donnerstag, 25. November 2021
Wieso haben diese Leute Jura studiert?
kasparhauser, 22:20h
Von Gesetz und Recht haben die keine Ahnung und nutzen ihre Position nur, um ihre Mitmenschen zu schädigen.
Meine Anträge vom 4.11. stehen hier ein wenig weiter unten.
Die Rechtsbeugungsabsicht ist meiner Meinung nach offensichtlich.
L S G
L 11 VG 34/20
per Telefax
Berlin, 26. November 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH FRAU ERNST
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Feststellungsantrag, daß Frau Ernst nie wieder mein gesetzlicher Richter sein kann.
Obgleich noch viele Beschwerden von mir offen sind, maßt sie sich an, in meinem Fall als Einzelrichterin tätig sein zu dürfen.
So vom 19.10., zu L 11 VG 34/20, und vom 23. Juni 2021, zu L 11 VG 16/19.
Ferner hat sie Befangenheitsanträge rechtswidrig in eigener Sache bearbeitet, was klar zeigt, daß ihr Gesetz und Recht egal sind.
Auch begeht sie Rechtsbeugung, da sie gegen gültige internationale Abkommen verstößt:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Ich stelle den Beweisantrag, daß Rechtsbeugung nach § 339 StGB auch vorliegt, wenn gegen diese und andere internationale Abkommen verstoßen wird.
Nach dem Dokument der UN-Menschenrechtskommission aus 2000 stand mir unverzügliche Hilfe des Staates zu, die mir aber u.a. durch Frau Ernst bis heute verweigert wird. Also fast vierzehn Jahre nach dem rechtswidrigen Angriff auf mich wird mir und meinen Söhnen immer noch nicht geholfen.
Die weitere Rechtsbeugungsabsicht ergibt sich auch daraus, daß Frau Ernst nicht bereit ist, mir die digitale Prozeßaufzeichnung zuzusagen. Dabei hatte ich beantragt, daß diese im Vorfeld festgesetzt wird, damit ich ggf. noch Rechtsmittel habe.
Bei dem Termin hätte ich keine Chance, dieses Rechtsmittel durchzusetzen. Dies sind billige Tricks, Rechtsbeugung zu begehen, ohne daß dies einfach nachgewiesen werden kann. Es ist aber allemal ein Indiz, daß Rechtsbeugung zu meinen Lasten geplant ist, worauf auch die mangelnde Vorbereitung hinweist.
Mit 4.11. hatte ich gebeten, mir mitzuteilen, welche Leistungsträger geladen werden. Auch hier wird rechtswidrig von Frau Ernst vorgegangen, denn es ist sinnvoll, wenn alle Leistungsträger, die an dem Teilhabeplan beteiligt sein müssen, gemeinsam geladen werden und dann auch gemeinsam etwas beschlossen wird.
Auch zwingend vorgeschriebene Vorbereitungen der mündlichen Verhandlungen nach § 139 ZPO und § 106 SGG finden nicht statt, obgleich ich dies auch mit 4.11. angefordert hatte.
Auch zu meinem Beweisantrag, daß der Teilhabeplan und damit auch das Persönliche Budget genehmigt sind ? Anerkenntnisfiktion aus § 18 SGB IX ? wurde nichts gesagt, obgleich dies schon im Vorfeld besprochen werden kann und muß.
Meinen Antrag, den Frau Ernst ignoriert, hatte ich bereits am 12.6.2021 gestellt;
?Ich beantrage also hiermit ein Persönliches Budget in Höhe von 13 x 8000 Euro, also 104.000 Euro im Jahr. Denn auch pflegenden Angehörigen steht Urlaub zu. Ich beantrage einen Abschlag von zumindest 300.000 Euro, möglichst unverzüglich, um den rechtswidrigen Zustand endlich zu beenden.?
Da Frau Ernst sich auch weigert, alle Träger zu laden und zu befragen, zeigt sich, daß sie für das Richteramt völlig ungeeignet ist und aus dem Amt entfernt werden muß, da sie auch nicht über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.
Ich beantrage also den Abschlag von 300.000 Euro endlich anzuweisen, das Verfahren an das SG zurückzuverweisen, hilfsweise den Termin beim LSG aufzuheben und alle Leistungsträger zu dem Verfahren hinzuzuziehen.
Ich beantrage, Herrn Michael Hohn-Bergerhoff als meinen Beistand zuzulassen und zu bestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Das ist die Antwort, entschieden in eigenen Geschäften: https://www.dropbox.com/s/xcpb3cazui2sek9/LSG_2021-11-29_L11SF279-21AB.pdf?dl=0
Und hier ist meine sofortige Antwort:
L S G
L 11 SF 279/21 AB
L 11 VG 34/20
Per Telefax
Berlin, 2. Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beschluss der Richterin Ernst verstößt gegen die Verletzung der Rechtsweggarantie in Verbindung mit dem konstitutionellen Recht und Gesetz von Deutschland (1990) , da das LSG Berlin-Brandenburg in Potsdam (DDR) sitzt, muß die Richterin Ernst abberufen werden, da sie gegen die Verfassung, Gesetze und auch internationale Gesetze verstößt.
Auch fordere ich ein fachpsychiatrisches Gutachten, ob diese Richterin noch dienstfähig ist.
So hatte ich mit 26. 11. 2021 sehr wohl begründet, wieso diese Richterin befangen ist und nicht fähig ist, sich an bestehende Gesetze und internationale ?Abkommen zu halten. Dies zeigt sich auch in diesem Beschluß in eigenen Geschäften.
Die Lügen und Betrugsversuche dieser Richterin sind unerträglich. Ich nehme Bezug auf meinen bisherigen Schriftwechsel und den Anlagen.
Natürlich muß ein Termin unter Beiziehung aller Beteiligten vorbereitet werde. Auch hier lügt und betrügt diese Richterin, die dafür über die Grenzen von Berlin und Brandenburg berüchtigt ist.
Natürlich müssen die beteiligten Parteien von dem Gericht genannt und beigeladen werden, was aber nicht geschehen ist.
So ist auch für die angeblich alleinige Beklagte keine natürliche Person genannt, die diese vertritt. Und der Beschluss ist nicht von der Richterin unterschrieben, die damit klar zu erkennen gibt, daß sie sich selber von ihrem Beschluss distanziert und dafür keine Haftung übernehmen will.
Ich verweise auf meine weiteren Beschwerden vom 26.11.2021, die noch beantwortet werden müssen.
Auf mein Schreiben vom 19.10.2021 verweise ich, dieses ist auch zu beantworten.
Dies trifft auch schon auf mein Schreiben vom 23.6.32021 zu und den dort geforderten Disziplinarmassnahmen.
Auch meine Beschwerden vom 27.4.2019 vor dem SG sind nicht bearbeitet worden.
Mir stehen also unverzüglich 150.000 Euro zu, die ich schon am 5.12.2017 beantragt hatte.
Hinzu kommen, da e sich um einen Eilantrag handelt, 4 x 360 x 100 Euro als Nachteilsausgleich. Da Richter bekanntlich nicht rechnen können, also über 140.000 Euro, da noch zwei Monate für zwei Instanzen abgezogen werden können.
Ich bitte um sofortige Anweisung, um bestehendes Recht endlich umzusetzen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Wenn das LSG dazu nicht in der Lage ist, müssen sich die Beträge mindestens verdoppeln. Was hiermit beantragt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Meine Anträge vom 4.11. stehen hier ein wenig weiter unten.
Die Rechtsbeugungsabsicht ist meiner Meinung nach offensichtlich.
L S G
L 11 VG 34/20
per Telefax
Berlin, 26. November 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH FRAU ERNST
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Feststellungsantrag, daß Frau Ernst nie wieder mein gesetzlicher Richter sein kann.
Obgleich noch viele Beschwerden von mir offen sind, maßt sie sich an, in meinem Fall als Einzelrichterin tätig sein zu dürfen.
So vom 19.10., zu L 11 VG 34/20, und vom 23. Juni 2021, zu L 11 VG 16/19.
Ferner hat sie Befangenheitsanträge rechtswidrig in eigener Sache bearbeitet, was klar zeigt, daß ihr Gesetz und Recht egal sind.
Auch begeht sie Rechtsbeugung, da sie gegen gültige internationale Abkommen verstößt:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Ich stelle den Beweisantrag, daß Rechtsbeugung nach § 339 StGB auch vorliegt, wenn gegen diese und andere internationale Abkommen verstoßen wird.
Nach dem Dokument der UN-Menschenrechtskommission aus 2000 stand mir unverzügliche Hilfe des Staates zu, die mir aber u.a. durch Frau Ernst bis heute verweigert wird. Also fast vierzehn Jahre nach dem rechtswidrigen Angriff auf mich wird mir und meinen Söhnen immer noch nicht geholfen.
Die weitere Rechtsbeugungsabsicht ergibt sich auch daraus, daß Frau Ernst nicht bereit ist, mir die digitale Prozeßaufzeichnung zuzusagen. Dabei hatte ich beantragt, daß diese im Vorfeld festgesetzt wird, damit ich ggf. noch Rechtsmittel habe.
Bei dem Termin hätte ich keine Chance, dieses Rechtsmittel durchzusetzen. Dies sind billige Tricks, Rechtsbeugung zu begehen, ohne daß dies einfach nachgewiesen werden kann. Es ist aber allemal ein Indiz, daß Rechtsbeugung zu meinen Lasten geplant ist, worauf auch die mangelnde Vorbereitung hinweist.
Mit 4.11. hatte ich gebeten, mir mitzuteilen, welche Leistungsträger geladen werden. Auch hier wird rechtswidrig von Frau Ernst vorgegangen, denn es ist sinnvoll, wenn alle Leistungsträger, die an dem Teilhabeplan beteiligt sein müssen, gemeinsam geladen werden und dann auch gemeinsam etwas beschlossen wird.
Auch zwingend vorgeschriebene Vorbereitungen der mündlichen Verhandlungen nach § 139 ZPO und § 106 SGG finden nicht statt, obgleich ich dies auch mit 4.11. angefordert hatte.
Auch zu meinem Beweisantrag, daß der Teilhabeplan und damit auch das Persönliche Budget genehmigt sind ? Anerkenntnisfiktion aus § 18 SGB IX ? wurde nichts gesagt, obgleich dies schon im Vorfeld besprochen werden kann und muß.
Meinen Antrag, den Frau Ernst ignoriert, hatte ich bereits am 12.6.2021 gestellt;
?Ich beantrage also hiermit ein Persönliches Budget in Höhe von 13 x 8000 Euro, also 104.000 Euro im Jahr. Denn auch pflegenden Angehörigen steht Urlaub zu. Ich beantrage einen Abschlag von zumindest 300.000 Euro, möglichst unverzüglich, um den rechtswidrigen Zustand endlich zu beenden.?
Da Frau Ernst sich auch weigert, alle Träger zu laden und zu befragen, zeigt sich, daß sie für das Richteramt völlig ungeeignet ist und aus dem Amt entfernt werden muß, da sie auch nicht über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.
Ich beantrage also den Abschlag von 300.000 Euro endlich anzuweisen, das Verfahren an das SG zurückzuverweisen, hilfsweise den Termin beim LSG aufzuheben und alle Leistungsträger zu dem Verfahren hinzuzuziehen.
Ich beantrage, Herrn Michael Hohn-Bergerhoff als meinen Beistand zuzulassen und zu bestimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Das ist die Antwort, entschieden in eigenen Geschäften: https://www.dropbox.com/s/xcpb3cazui2sek9/LSG_2021-11-29_L11SF279-21AB.pdf?dl=0
Und hier ist meine sofortige Antwort:
L S G
L 11 SF 279/21 AB
L 11 VG 34/20
Per Telefax
Berlin, 2. Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beschluss der Richterin Ernst verstößt gegen die Verletzung der Rechtsweggarantie in Verbindung mit dem konstitutionellen Recht und Gesetz von Deutschland (1990) , da das LSG Berlin-Brandenburg in Potsdam (DDR) sitzt, muß die Richterin Ernst abberufen werden, da sie gegen die Verfassung, Gesetze und auch internationale Gesetze verstößt.
Auch fordere ich ein fachpsychiatrisches Gutachten, ob diese Richterin noch dienstfähig ist.
So hatte ich mit 26. 11. 2021 sehr wohl begründet, wieso diese Richterin befangen ist und nicht fähig ist, sich an bestehende Gesetze und internationale ?Abkommen zu halten. Dies zeigt sich auch in diesem Beschluß in eigenen Geschäften.
Die Lügen und Betrugsversuche dieser Richterin sind unerträglich. Ich nehme Bezug auf meinen bisherigen Schriftwechsel und den Anlagen.
Natürlich muß ein Termin unter Beiziehung aller Beteiligten vorbereitet werde. Auch hier lügt und betrügt diese Richterin, die dafür über die Grenzen von Berlin und Brandenburg berüchtigt ist.
Natürlich müssen die beteiligten Parteien von dem Gericht genannt und beigeladen werden, was aber nicht geschehen ist.
So ist auch für die angeblich alleinige Beklagte keine natürliche Person genannt, die diese vertritt. Und der Beschluss ist nicht von der Richterin unterschrieben, die damit klar zu erkennen gibt, daß sie sich selber von ihrem Beschluss distanziert und dafür keine Haftung übernehmen will.
Ich verweise auf meine weiteren Beschwerden vom 26.11.2021, die noch beantwortet werden müssen.
Auf mein Schreiben vom 19.10.2021 verweise ich, dieses ist auch zu beantworten.
Dies trifft auch schon auf mein Schreiben vom 23.6.32021 zu und den dort geforderten Disziplinarmassnahmen.
Auch meine Beschwerden vom 27.4.2019 vor dem SG sind nicht bearbeitet worden.
Mir stehen also unverzüglich 150.000 Euro zu, die ich schon am 5.12.2017 beantragt hatte.
Hinzu kommen, da e sich um einen Eilantrag handelt, 4 x 360 x 100 Euro als Nachteilsausgleich. Da Richter bekanntlich nicht rechnen können, also über 140.000 Euro, da noch zwei Monate für zwei Instanzen abgezogen werden können.
Ich bitte um sofortige Anweisung, um bestehendes Recht endlich umzusetzen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Wenn das LSG dazu nicht in der Lage ist, müssen sich die Beträge mindestens verdoppeln. Was hiermit beantragt wird.
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