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Mittwoch, 10. November 2021
Recht?
kasparhauser, 15:42h
L S G
L 37 SF 191FF/18 E
Per Telefax
Berlin, 10. Nov. 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH FRAU BRAUN ZND FRAU GORGELS
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Verweis auf meine bisherigen Schreiben stelle ich den Beweisantrag, daß diese beiden Frauen keine gesetzlichen Richter im Sinne von Art. 97 iVm Art. 101 GG sind.
Sie wollen keinen Rechtsstaat, wie ihn Art. 20 III GG garantiert, sondern offenbar eine Art Faschismus, mit Sonderrechten für Richter.
Daher sind ihre Beschlüsse nichtig, ein NULLUM, und ersatzlos aufzuheben.
Unrecht, auf das sie sich erneut unter Verkennung der Rechtslage, berufen, darf niemals Recht werden. Daher sind sie aus dem Amt zu entfernen.
Uns wurde allen drein PKH ohne Auflagen bewilligt, daher hätten niemals Gebühren gefordert werden dürfen. Hier liegt eindeutig ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG.
Überdies waren wir Opfer staatlicher Willkür, da die Verfahren vor dem SG und LSG zusammen mehr als zwei Jahre dauerte ? und dies bei dringend benötigten Mitteln und Hilfen. In diesem Fall darf der Staat sich aber nicht auch noch durch Gebühren bereichern, der Rechtsweg ist frei, also kostenlos, zu gewähren: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Überdies haben diese Richterinnen gegen ihre Amtspflichten verstoßen, denn sie hätten damals von Amts wegen den uns zustehenden Nachteilsausgleich ermitteln müssen, § 103 SGG.
Außerdem sind noch alle Verfahren offen, werden aber nicht betrieben, § 336 StGB, https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 37 SF 191FF/18 E
Per Telefax
Berlin, 10. Nov. 2021
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE DURCH FRAU BRAUN ZND FRAU GORGELS
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Verweis auf meine bisherigen Schreiben stelle ich den Beweisantrag, daß diese beiden Frauen keine gesetzlichen Richter im Sinne von Art. 97 iVm Art. 101 GG sind.
Sie wollen keinen Rechtsstaat, wie ihn Art. 20 III GG garantiert, sondern offenbar eine Art Faschismus, mit Sonderrechten für Richter.
Daher sind ihre Beschlüsse nichtig, ein NULLUM, und ersatzlos aufzuheben.
Unrecht, auf das sie sich erneut unter Verkennung der Rechtslage, berufen, darf niemals Recht werden. Daher sind sie aus dem Amt zu entfernen.
Uns wurde allen drein PKH ohne Auflagen bewilligt, daher hätten niemals Gebühren gefordert werden dürfen. Hier liegt eindeutig ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG.
Überdies waren wir Opfer staatlicher Willkür, da die Verfahren vor dem SG und LSG zusammen mehr als zwei Jahre dauerte ? und dies bei dringend benötigten Mitteln und Hilfen. In diesem Fall darf der Staat sich aber nicht auch noch durch Gebühren bereichern, der Rechtsweg ist frei, also kostenlos, zu gewähren: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
Überdies haben diese Richterinnen gegen ihre Amtspflichten verstoßen, denn sie hätten damals von Amts wegen den uns zustehenden Nachteilsausgleich ermitteln müssen, § 103 SGG.
Außerdem sind noch alle Verfahren offen, werden aber nicht betrieben, § 336 StGB, https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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