Donnerstag, 4. November 2021
Termin 30.11., 8:45 Uhr
L SG

L 11 VG 34/20



Per Telefax

Berlin, 4. November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung des Termins bitte ich erneut um Übersendung der mehrfach angeforderten Unterlagen. Aufgrund des Durcheinanders auch beim SG müssen die in einer anderen Akte sein und es kann sich herausstellen, daß das SG-Urteil rechtswidrig und nichtig ist.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Richter die Verhandlungen führen.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Leistungsträger aus dem SGB IX Sie geladen haben. Eine Verhandlung über den Teilhabeplan kann nur mit allen gemeinsam sinnvoll sein. Das Sozialamt wollte zumindest das LAGeSo beiziehen: https://www.dropbox.com/s/ibzdy797keyq9zr/Sozialamt_28082020.mp3?dl=0

Der Teilhabeplan gilt ohnehin schon als genehmig, was ich als Beweisantrag stelle.

Ferner bitte ich die rechtzeitige Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nach § 139 ZPO und § 106 SGG. Bei der Gelegenheit teilen Sie mir bitte mit, wieviel Zeugen zugelassen werden. Ggf. benötige ich zwei Beistände.

Ich beantrage die digitale Prozeßaufzeichnung, was im Vorfeld festgelegt werden muß, damit ich ggf. noch Rechtsmittel einlegen kann.

Bitte veranlassen Sie beim Präsidium, daß veranlaßt wird, daß meine Termine nie wieder vor 10:30 Uhr gelegt werden. Ich bin 68 Jahre und behindert, wie Ihnen bekannt ist.

Bitte stellen Sie sicher, daß alle für Deutschland verbindlichen Abkommen und Verträge eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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Landeshauptkasse
Am 04.11.2021 um 03:46 schrieb Horst Murken:
>
> Land Brandenburg
>
> Landeshauptkasse
>
> 1404500215554 u.a.
>
> Per Telefax
>
> Berlin, 4. November 2021
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> Sie machen mir den Vorschlag, mich an das LSG zu wenden. Dies ist kein guter Vorschlag, denn dort liegt die Ursache aller unserer Probleme.
>
> Ende 2011 auf ein Gesetz zur Beschleunigung überlanger Gerichtsverfahren verabschiedet und in Kraft gesetzt.
>
> Als ich davon erfuhr, stellte ich als mehrfach Betroffener PKH-Anträge für meine Söhne und mich. Diese wurden ohne Auflagen genehmigt. Trotzdem wurden von den beiden zuständigen Kammern noch die Gerichtskosten im Voraus verlangt. Da wir die natürlich nicht leisten konnten, wurden die Verfahren für geschlossen erklärt, was sie aber nicht beendet:
>
> https://www.sozialrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Verfahrensbeendigung.pdf
>
> Und ich hoffe, daß Sie erkennen, daß das LSG rechtswidrig gehandelt hat und gegen Art. 6 EMRK, Art. 3 GG, § 122 ZPO und § 14 GKG verstoßen hat.
>
> Überdies wurden jetzt noch Beträge gegen uns gepfändet und Erlaßanträge entweder nicht bearbeitet oder rechtswidrig abgelehnt. Das BVerfG hatte sogar angeordnet, daß 20 Euro Gebühren nicht erhoben werden dürfen, wenn keine Leistungsfähigkeit vorliegt.
>
> Auch wurde gegen internationale Abkommen verstoßen, wie gegen dieses: Dokument E/CN 4/2000/62 der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000
>
> Hier wird klar gefordert, daß der Staat den Rechtsweg für Opfer staatlichen Unrechts offen und damit kostenfrei halten muß, denn der Staat soll sich nicht noch an dem eigenen Unrecht bereichern dürfen.
>
> Beide Senate versperren mir seit 2015 den Rechtsweg nach Art. 19 IV GG, indem sie mir keine neuen Aktenzeichen geben.
>
> Auch bei meinen Beschwerden/Petitionen wird sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben gehalten, siehe z. B. meine Expertise zum Befangenheitsantrag.
>
> Viele Grüße

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