Samstag, 30. Oktober 2021
Nur Lug und Betrug von den LSG-Richtern
Ich habe seit 2015 von diesen Richtern kein neues Aktenzeichen bekommen, soll diese aber trotzdem nennen. Dies kannl keiner, da die Aktenzeichen nicht existieren.

https://www.dropbox.com/s/dka30ew0e0gfb3w/LSG_2021-10-26.pdf?dl=0

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Ich wehre mich
L S G
L 11 SF 238/21 AB




Per Telefax


Berlin, 30. Okt. 2021



DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES RICHTERGERICHTS
ANTRAG AUF UMSETZUNG VON § 70 StGB
GEGEN DIE RICHTER HENRICHTS DR BIENER UND ERNST SOWIE DER GERICHTSPRÄSIDENTIN SCHUDOMA



Sehr geehrte Damen und Herren,

selbstverständlich sind die drei Richter keine gesetzlichen Richter und hätten nie und nimmer in eigenen Geschäften entscheiden dürfen.

Was sie aber mit Unterstützung der Gerichtspräsidentin gemacht haben und alle vier haben damit gegen mein Grundrecht aus Art. 17 GG verstoßen.

Vorsätzlich und bösartig.

Ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht und auch diese Richter und die Gerichtspräsidentin verweigern mir seit Jahren meine mir aus internationalen Abkommen zustehende Hilfen:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Die Weiße Folter wird von allen genannten bewußt eingesetzt, als Mittel der Macht, die sie ausüben. Dies muß unbedingt geahndet und beendet werden. Wir wollen einen Rechtsstaat und keinen Willkürstaat.

Grüße



Horst Murken

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Und weiter geht die Rechtsbeugung
L S G
L 30 P 62/21

Per Telefax

Berlin, 30. Okt. 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stelle den Antrag, daß alle genannten Beklagten zu dem Verfahren gehört werden.

Es dient der Prozeßökonomie, daß alle möglichen Parteien in einem Verfahren zusammengezogen werden, um zu einer Lösung zu kommen.

Seit dem 20.2.2008 stand mir ein Teilhabeplan zu, der mir rechtswidrig nicht zugesprochen wurde. Anfangs beinhaltete dieser Teilhabeplan eine Teilhabe im Arbeitsleben. Dies ist durch meine Altersrente inzwischen unwichtig. Aber eine Teilhabe am Leben steht mir weiterhin zu, wird mir aber rechtswidrig verweigert. Zu dieser Teilhabe am Leben gehört auch ein Persönliches Budget, was ich mit 104.000 Euro pro Jahr beziffer, da meine Nothelfer alleine 78.000 Euro pro Jahr bekommen, da sie unfreiwillig und nur durch den Staat genötigt, mir helfen, da mir jede Hilfe von dem Staat verweigert wird, deren Kräfte mich zu einem Krüppel gemacht haben.

Ich beantrage, daß das Verfahren wegen der vielen Verfahrensfehler an das SG zurückverwiesen wird, § 159 SGG. So war die Richterin Kukies zum Zeitpunkt des Urteils befangen. Daher hätte sie keinesfalls ein Urteil fällen dürfen.

Schon die Behauptung, es sei nicht erkennbar, daß ich einen Antrag auf einen Teilhabeplan gestellt habe, ist krank. Dazu hätte Sie zwingend Beweis erheben können und müssen.
Andererseits verweist sie ja sogar freudestrahlend auf Verfahren, in denen dies geschehen ist.

Auch ist klar, daß die BEK Träger ist, da sie nicht an andere verwiesen hat, §§ 13ff SGB I, § 18 SGB IX, eindeutig Träger ist und als dieser tätig werden muß.

Ich stelle also den Antrag, daß das Verfahren an das SG wegen der vielen Verfahrensfehler zurückverwiesen wird und dort dann als Eilverfahren zu führen ist. Dort sind dann alle möglichen Leistungsträger hinzuzuziehen, das Verfahren ist sorgfältig vorzubereiten und ich beantrage eine digitale Prozeßaufzeichnung, wie es sie ja schon bei einigen Freisler-Prozessen, den Nürnberger Prozessen und den Prozessen zu der RAF gegeben hat.

Die Kosten hierfür sind im Laufe der Jahre sogar deutlich gesunken, so daß dies Standard bei Prozessen in einem dermaßen reichen Land sein muß.

Mit freundlichen Grüßen

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