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Dienstag, 19. Oktober 2021
Gibt es einen Wettbewerb, wessen
kasparhauser, 19:39h
Verwaltung und Justiz am schlimmsten ist?
L S GL
11 VG 34/20
Per Telefax
Berlin, 19. Okt. 2021
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES DISZIPLINARGERICHTS
GEGEN DIE RICHTER HENRICHS DR BIENER UND ERNST
Sehr geehrte Damen und Herren,
alle drei Richter sind nicht meine gesetzlichen Richter aus Art. 101 GG.
Auf meinen Befangenheitsantrag zu L 11 VG 16/19 vom 23.6.2021 habe ich keine gesetzlich vorgeschriebene dienstliche Äußerung, § 44 ZPO, erhalten. Dies ist als Eingeständnis der Befangenheit zu werten. Damit sind alle drei keine gesetzlichen Richter aus Art. 101 GG und dürfen in meinen Verfahren nicht beteiligt werden.
In diesem Verfahren, in dem sie nichts beschließen dürfen, versuchen diese drei Richter mich um meinen gesetzlichen Richter aus § 33 SGG zu bringen. Das BSG hat klar entschieden, daß Einzelrichter beim LSG nicht zulässig seien, da es nicht auszuschließen sei, daß drei Berufsrichter anders entschieden hätten, als ein Einzelrichter.
Auch scheint auch hier wieder ein verfassungswidriges Urteil geplant zu sein, denn die Gegenseite muß sich in der Sache nicht wahrheitsgemäß einlassen, was aber § 138 ZPO von allen Beteiligten fordert. Auch die Prozeßleitung wird nicht ausgeübt, ein Verstoß gegen § 139 ZPO und § 106 SGG.
Internationale Abkommen werden von diesen Richtern ebenfalls nicht eingehalten:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Den mit 12.6.2021 geforderten Abschlag habe ich auch immer noch nicht bekommen. Dies deutet auf böse Absichten dieser drei Richter hin.
Da nach den obigen Abkommen Opfern von Terror und Gewalt zeitnah geholfen werden sollen, sind die Behörden und Ämter, aber auch SG und LSG mehr als dreizehn Jahre im Verzug. Daher muß der Abschlag dringend angewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L S GL
11 VG 34/20
Per Telefax
Berlin, 19. Okt. 2021
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGEN
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES DISZIPLINARGERICHTS
GEGEN DIE RICHTER HENRICHS DR BIENER UND ERNST
Sehr geehrte Damen und Herren,
alle drei Richter sind nicht meine gesetzlichen Richter aus Art. 101 GG.
Auf meinen Befangenheitsantrag zu L 11 VG 16/19 vom 23.6.2021 habe ich keine gesetzlich vorgeschriebene dienstliche Äußerung, § 44 ZPO, erhalten. Dies ist als Eingeständnis der Befangenheit zu werten. Damit sind alle drei keine gesetzlichen Richter aus Art. 101 GG und dürfen in meinen Verfahren nicht beteiligt werden.
In diesem Verfahren, in dem sie nichts beschließen dürfen, versuchen diese drei Richter mich um meinen gesetzlichen Richter aus § 33 SGG zu bringen. Das BSG hat klar entschieden, daß Einzelrichter beim LSG nicht zulässig seien, da es nicht auszuschließen sei, daß drei Berufsrichter anders entschieden hätten, als ein Einzelrichter.
Auch scheint auch hier wieder ein verfassungswidriges Urteil geplant zu sein, denn die Gegenseite muß sich in der Sache nicht wahrheitsgemäß einlassen, was aber § 138 ZPO von allen Beteiligten fordert. Auch die Prozeßleitung wird nicht ausgeübt, ein Verstoß gegen § 139 ZPO und § 106 SGG.
Internationale Abkommen werden von diesen Richtern ebenfalls nicht eingehalten:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Den mit 12.6.2021 geforderten Abschlag habe ich auch immer noch nicht bekommen. Dies deutet auf böse Absichten dieser drei Richter hin.
Da nach den obigen Abkommen Opfern von Terror und Gewalt zeitnah geholfen werden sollen, sind die Behörden und Ämter, aber auch SG und LSG mehr als dreizehn Jahre im Verzug. Daher muß der Abschlag dringend angewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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